Jeder, der Meister werden will, muss eine Meisterprüfung ablegen – bis auf den Bürgermeister, der wird gewählt!

Am 13. Juli 2016 habe ich auf einen Beitrag im 3. Buch Abendblatt hingewiesen, der die Überschrift trägt: “Ahrensburg vernichtet öffentliches Vermögen”. Heute weise ich dazu auch noch auf einen Bericht vom Stormarner Tageblatt hin, der betitelt ist: “Die Stadt zahlt – und weiß nicht wofür”. Denn in diesem Beitrag gibt’s noch ein paar Details.

aus: Stormarner Tageblatt

aus: Stormarner Tageblatt

Manfred Rüscher (früher MARKT), der diesen Beitrag geschrieben hat, vermerkt in seinem Kommentar dazu etwas sehr Entscheidendes, nämlich: Jetzt aber zu sagen, die Verwaltung sei alleine schuld, wäre zu einfach. Auch die Stadtverordneten könnten bei den Haushaltsberatungen nachfragen und sich Zahlen geben oder Verträge zeigen lassen.”

Genau das ist es, was ich schon seit Jahren predige und bemängele: Die Stadtverordneten hinterfragen die Verwaltung nicht! So auch damals nicht beim “Rathaus Journal” und auch später nicht beim “Ahrensburg Magazin”, wo die Stadt via Stadtwerke sinnlos Geld reingepumpt hat und durch meine Hinweise gewusst haben muss, dass hier Betrug geherrscht hat. Ebenso die auffällige finanzielle Partnerschaft der Stadtwerke Ahrensburg mit dem Werbeportal ahrensburg24: Warum interessiert das die Stadtverordneten eigentlich nicht? Es ist doch letztlich das Geld der Bürger. Und wer vertritt die Interessen der Bürger, wenn nicht die Stadtverordneten…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 22. Juli 2016

14 Gedanken zu „Jeder, der Meister werden will, muss eine Meisterprüfung ablegen – bis auf den Bürgermeister, der wird gewählt!

  1. Frieda B.

    Wenn Ahrensburger Stadtverordnete nicht genau wissen, wie sie ihre Rechte gegenüber der Verwaltung umsetzen sollen, dann fragen sie gern den Stadtjustiziar, also die Verwaltung. So delegieren die Stadtverordneten die Kontrolle, die sie selbst ausüben müssten, an die Verwaltung zurück.

    1. H.J. Lange

      Hallo Frieda B.,
      ist Ihr Kommentar naiv oder ironisch gemeint ?
      Denn bekanntlich weise unter anderen auch ich und seit über 15 Jahren den Stadtverordneten nach, dass sie zu häufig von den beiden SPD-Vewaltungschefs Pepper und Sarach rechtlich und somit auch sachlich hinters Licht geführt werden. Da kann es schon mal vorkommen, dass die kommunal tätigen Stadtverordneten zu einer Abstimmung animiert werden, für die sie rechtlich nicht befugt sind, also z.B. ein Bundesrecht verändern sollen-wollen.
      Zu häufig ist es gerade der Stadtjustiiziar T. Reich, der die vorgelegten, zu häufig “grottenschlechten” Beschlussvorlagen pflichtgemäß hätte verhindern müssen. Er hat es in den gemeinten Fällen nicht getan. Warum nicht ?
      Stadtverordnete sind zu häufig nicht willens oder in der Lage, nur anscheinend simple Fragen an die Verwaltung zu stellen, ihr Kontrollrecht auszuüben, um gegebenenfalls und pflichtgemäß von der Allgemeinheit Schaden abzuwenden,

      Herr Dzubilla hat es oben nur angedeutet: Verlassen “kleine” Medienmacher den “Hof Ahrensburg”, schreiben sie plötzlich kritischer als vorher. Warum ist das so ?
      HJL

  2. Hans-Peter

    Es soll ja auch schon Stadtverordnete gegeben haben, die regelmäßig bei der Verwaltung nachfragten, wie sie nun eigentlich abstimmen sollten.

  3. Frieda B.

    Hallo Herr Lange,
    Ich bin der Meinung, dass die Stadtverordneten unverantwortlich handeln, weil sie ihre Pflicht, die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren , nicht wahrnehmen. Und das ist nicht nur einmal passiert, sondern es passiert am laufenden Band.
    Ein Beispiel: Die Melchergruppe bekam das Grundstück “alte Reitbahn” zur Anhandgabe, obwohl weder die von den Stadtverordneten geforderten 30% Sozialwohnungen eingeplant waren, und obwohl bei den Plänen für das neue Kino lediglich ein Bruchteil der gesetzlich vorgeschriebenen Parkplätze ausgewiesen war. Es wäre also die Pflicht der Stadtverordneten gewesen, keine Entscheidung zugunsten des Investors zu treffen, solange die Verwaltung keine Berechnung für die Zahl der tatsächlich erforderlichen Parkplätze vorlegt. Eine derartige Berechnung hat die Verwaltung aber bis heute nicht vorgelegt. Die Stadtverordenten haben der Vorlage der Verwaltung ohne Gegenstimme zugestimmt, obwohl sie die Vorlage der Verwaltung aufgrund schwerwiegender Mängel hätten zurückweisen müssen.
    Jetzt kommen auf einmal neue Zahlen für Parkplätze auf den Tisch, ohne dass irgendjemand weiß, ob dies den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder nicht. Die Verwaltung kann also ihr Spiel zugunsten des Investors munter weiterspielen, ohne dass die Stadtverordneten dagegen aufmucken, dass ihnen die Verwaltung auf der Nase herumtanzt.
    Von daher kann ich Ihrer Kritik am Verhalten der Stadtverordneten uneingeschränkt zustimmen.
    Frieda

    1. H.J. Lange

      Hallo Frieda B.,
      Ihre Darstellung kann ich aus Erfahrung bestätigen.
      Noch mal auf den Punkt gebracht.
      Beschlussvorlagen müssen gegebenenfalls eine Erklärung des Stadtjustiziars enthalten, in der er die Übereinstimmung des Abstimmungsgegenstandes mit dem “gesetzlichen Handlungsrahmen” nachweist (O-Ton SPD-Innenminister S. Studt). In aller Regel gibt es diesen Nachweis nicht.
      Folge: Die betreffenden Abstimmungen wären schon deshalb anfechtbar, weil die abstimmenden Stadtverordneten nicht erschöpfend über den Sachverhalt aufgeklärt worden sind.
      Die Stadtverordneten hätten diese Art Beschlussvorlagen reflexartig zurückweisen müssen.
      HJL

  4. Rüdiger

    Jetzt wird sich beim zukünftigen Kino die Diskussion auf die Zahl der Parkplätze verlegen. Dies ist wiederum ein sehr geschickter Schachzug von Investor und Verwaltung. So können der Investor und die Verwaltung davon ablenken, dass die Anhandgabe ohne ein ordentliches Ausschreibungsverfahren, ohne ein ordentliches Preisangebot und ohne irgendwelche planerischen Vorgaben durch die Stadt (z.B. Zahl der Sozialwohnungen, Zahl der herzustellenden Parkplätze) über die Bühne gegangen ist. Auch in diesem Fall haben sich die Stadtverordneten von der Verwaltung voll und ganz übertölpeln lassen. Als normaler Bürger fasst man sich da nur noch an den Kopf . Und man fragt sich, wo die Stadtverordneten eigentlich ihren Verstand gelassen haben, wenn sie derartigen Vorlagen zustimmen.

  5. Britta S.

    Beim zukünftigen neuen Kino erfahren Stadtverordnete und Bürger offensichtlich über die Zeitung, was die Melchersgruppe und die Ahrensburger Verwaltung im stillen Kämmerlein so zusammen planen. Heute ist in der Stormarnbeilage zu lesen, dass das Kino auf 769 Plätze erweitert werden soll , die Restauration ist noch nicht mitgezählt. Und gestern war in derselben Zeitung zu lesen, dass insgesamt 200 Parkplätze gebaut werden sollen. Offensichtlich entscheiden in Ahrensburg die Investoren selbst, wie groß gebaut wird und wieviele Parkplätze entstehen müssen . Die Mitteilung an die Bürger erfolgt dann über die Stormarnbeilage. Und die Stadtverordneten lassen sich das gefallen und schweigen. Was hat das alles noch mit Demokratie zu tun? Wozu braucht man da eigentlich noch Kommunalwahlen?

    1. H.J. Lange

      Aber liebe Britta S.,
      niemand kann ernsthaft behaupten oder gar erklären, dass weltliche Kommunalwahlen gebraucht werden.
      Denn selbst die ev. luth. Kirchen-Administration Ahrensburg (unter der Oberleitung “meines lieben Freundes” Propst Buhl) beweist seit 1/2 Jahren, dass sie ohne gewählte Vertreter der zahlenden Mitglieder auskommt. So reicht beispielsweise zum Verkauf des Gemeindehauses St. Johannes die Entscheidung der Kirchen-Administration völlig aus. Das Kirchenvolk hat es hinzunehmen und nimmt es hin. Die Gläubigen glauben sogar, dass der Verkaufserlös in die richtigen (aber unbekannten) Kanäle geleitet wurde.
      Und sonntags sind die lieben Gläubigen immer wieder froh, dass das Kirchengebäude St. Johannes noch nicht verkauft wurde.
      Demokratie war gestern.
      HJL

      1. H.J. Lange

        Aufmerksame Leser haben meinen Fehler erkannt:
        Tatsächlich gibt es schon seit 1 1/2 Jahren (seit Advent 2014) keine vom Kirchenvolk gewählten Vertreter mehr, die in der Kirchenadministration mitbestimmen können, also in einem “Kirchengemeinderat”.
        HJL

  6. Hans-Peter

    Seit vielen, vielen Jahren hält sich in Ahrensburg hartnäckig die Auffassung, dass bei Bauangelegenheiten Unregelmäßigkeiten und Korruption eine Rolle spielen. Es gab von Seiten der Stadtverordneten und der Parteien während der ganzen Jahre keinerlei Versuche, hier einmal Licht ins Dunkel zu bringen.
    Solange die Stadtverordneten die Vorlagen der Verwaltung aber weiterhin regelmäßig durch ihe Zustimmung legitimieren, kann sich nichts ändern. Einige Leute in diesem Blog behaupten , dass alles in Ordnung sein müsste, solange die Staatsanwaltschaft nicht eingreift. Dies ist falsch. Denn die Staatsanwaltschaft ist ja nicht für Ignoranz und Leichtgläubigkeit beim Abstimmungsverhalten von Stadtverordneten zuständig.

    1. H.J. Lange

      Hallo Hans-Peter,
      Sie schätzen die Lage zutreffend ein.
      Für die kommunale „Ignoranz und Leichtgläubigkeit“ ist der Herr SPD-Innenminister S. Studt zuständig, der aber auf seinem linken Auge blind ist und das andere zukneift. Deshalb durfte ihn auch der gut-gemachte SPD-Bürgermeister Sarach in täuschender Absicht belügen, um seine SPD-Parteigenossin Pepper vor der Offenbarung von Rechtswidrigkeiten und Straftaten in Serie zu schützen: Etwa in der „Rampengasse“ geht es um den Verstoß gegen § 31 BauGB, Betrug, Selbstbetrug, Untreue, verschwundene Pflasterkosten usw.
      Wenn aber der SPD-Innenminister seine schützende Hand über den Mist hält, kann diesen auch die Frau Justizministerin Spoorendonk (SSW) weder riechen noch sehn, samt ihrer Staatsanwälte. Denn beide Minister sitzen ja bekanntlich in einer äußerst wackeligen SPD-geführten Koalitionsregierung. Bereits ein mittelschwerer Skandal und die Regierung kippt.
      Frage:
      Warum sollte dieses Kartenhaus die Kieler CDU-Opposition mit Herrn T. Koch an der Speerspitze zum Einsturz bringen ? Herr Koch hat doch unten selbst aktiv und passiv mitgewirkt. Er wird oben schön den Mund halten.
      Fazit:
      Behördlicher Mist ist prinzipiell nicht vorgesehen. Bürgermeisterliche Lügen gibt es einfach nicht. Für die entsprechenden Bescheide der Aufsichtsbehörden reichen Automaten. Deshalb wissen manchmal Aufsichtsbehörden auch nicht so richtig, wie sie ihre Existenzberechtigung nachweisen könnten. Meine Kieler Akteneinsichten haben wahre Unglaublichkeiten ans Licht befördert, sofern überhaupt nachlesbare Prüfunterlagen angelegt worden sind.
      (Nachweise bei mir).
      HJL

  7. Ahrensbürgerin

    Wenn die Bürger das Gefühl haben, dass “die da oben” machen , was sie wollen, ziehen sie sich aus der Politik zurück. Und das nimmt in Ahrensburg immer mehr zu !

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