Wie der Landtagsabgeordnete Tobias von Pein (SPD) mehr Gerechtigkeit wagen will

Tobias von Pein (30) ist Landtagsabgeordneter von Schleswig-Holstein. Dazu wurde er von den Bürgern aber nicht gewählt, sondern er ist bei der Wahl durchgefallen. Danach ist er dann einfach nachgerückt, als ein anderer Genosse ausgeschieden war. Und für seine Arbeit als Landtagsabgeordneter bekommt Tobias von Pein ab 1. Juli 2016 monatlich 8.035 Euro. Das nennt man nicht Gehalt, sondern Entschädigung, volkstümlich auch Diät genannt.

Von 8.035 Euro lässt es sich eigentlich unbeschwert leben. Dafür muss ein Landtagsabgeordneter aber auch tüchtig arbeiten. Bei Tobias von Pein z. B. sieht das laut Pressemitteilung in ahrensburg24 wie folgt aus: „Politische Tagesfahrt“ nach Kiel. Dort in der Landeshauptstadt erfolgt zuerst der Alibi-Teil, nämlich Führung durch das Landtagsgebäude und Gespräche mit Kieler Abgeordneten. (Welcher Fraktion diese Abgeordneten angehören, erfährt der Leser nicht.) Und als „Highlight am Nachmittag ein Besuch der Kieler Woche“. Wir erfahren: „Das umfangreiche kulturelle, kulinarische und maritime Angebot des Kieler Volksfestes und größten Segelwettbewerbs der Welt ist ein Erlebnis für alle Altersgruppen.“

Natürlich kann Tobias von Pein diesen Ausflug nicht von seiner schmalen Diät finanzieren, weshalb die Teilnehmer aller Altersgruppen dafür 15 Euro pro Nase löhnen sollen, damit sie den Politiker begleiten und sich anschließend bei ihm bedanken dürfen. Möglichst mit ihrer Stimme bei der kommenden Wahl.

Warum Tobias von Pein sich mit Bürgern auf der Kieler Woche vergnügen will, ist dem Beitrag nicht zu entnehmen. Ich vermute, dass er einfach mehr Gerechtigkeit wagen möchte und seinen Wählern diesbezüglich vor Augen führen will, wie hart die Arbeit des Sozialdemokraten in Kiel ist. Seine gesunde Gesichtsfarbe verdankt der Sozialdemokrat also seinem Mandat an der Ostseeküste.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 30. Mai 2016

5 Gedanken zu „Wie der Landtagsabgeordnete Tobias von Pein (SPD) mehr Gerechtigkeit wagen will

  1. H.J. Lange

    Hallo Herr Dzubilla,
    sie beschäftigen sich mit einem bekannten Trick politischer Parteien und zwar aus Sicht des “Nachrückers”.
    Die Sicht des “Ausscheidenden” sieht in einer Version so aus:
    Eine bekannte Person wird von der betreffenden Partei überredet, allein den Namen herzugeben und auf die Liste setzen zu lassen. Er müsse sonst nichts weiter tun. Auch keinen Wahlkampf bestreiten.
    Nach der Wahl und einer kurzen Schamfrist, tritt der über die Liste Gewählte mit einer belanglosen Begründung zurück und macht Platz für den “Nachrücker”, den von der Partei eigentlich Gewünschten, der auf der Liste selbst chancenlos gewesen wäre, was die Wahl im Falle v. Pein bestätigt hat.
    Derartige Manöver werden gegebenenfalls regelrecht geplant.
    Aus Sicht des Wählers ist das vorsätzlicher Wählerbetrug.
    Der “Nachrücker” wird vorhersehbar erklären, das sei aber alles legal.

    Der “Ausscheidende” ist längst vergessen.

    Auf kommunaler Ebene können derartige “Nachrücker” oder ggf. gar nicht zur Wahl angetretene, sog. “bürgerliche Ausschussmitglieder” in den z.B. nur neun Mitglieder umfassenden Gremien gegebenenfalls sogar weitreichende Entscheidungen maßgeblich mitentscheiden.

    “Die da oben” bedienen sich dabei aus einer überreichlich gefüllten Trickkiste.
    Naiv zu glauben, das hätte etwas mit Demokratie zu tun, der früher sog. Herrschaft-des-Volkes.

    Um vollständige zu sein: Ende 2014 hatte die ev.-luth. Kirchenadministration in Ahrensburg die “Wahlen-zum-Kirchengemeinderat” ersatzlos abgeschafft und durch ein selbsternanntes Gremium ersetzt, das sog. “Beauftragtengremium”, das fröhlich allerlei Immobiliengeschäfte betreibt. Die Kirchenmitglieder wurden und werden nicht befragt. Allerdings werden sie weiter gezwungen, Beiträge zur angeblichen Gemeinschaft zu bezahlen, die sog. Kirchensteuern.
    HJL

    1. Ausgetretener

      Sehr geehrter Herr Lange,

      wenn Kirchensteuerzahler nach den Erlebnissen in Ahrensburg in dem von Ihnen kritisierten Wirtschaftsverein verbleiben wollen ist das deren Entscheidung.

      Diejenigen welche die Nase voll haben besuchen einmal das Standesamt und verwahren das dort für 20,00 € erhältliche Ablassdokument sorgsam bis ans Lebensende – um auch nach der üblichen zehnjährigen Aktenverwahrungsfrist vor ungewollten Geldabflüssen (mittels Nachforderungen) geschützt zu sein.

  2. Klogschieter

    Herr v. Pein will sich vermutlich bloß ein kleines Zubrot verdienen als Busfahrer und Reiseführer. Mit Politik hat das also gar nichts zu tun. ;=)

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