Alte Reitbahn: Was geht denn dort ab…!?

Keiner ist so klug wie alle. Und weil ich eine Frage habe, stelle ich sie an alle, nämlich: Wieso hat der potentielle Käufer der Alten Reitbahn nun 15 (fünfzehn) Monate lang Zeit, um sich auszurechnen, welchen Preis er für das Grundstück an die Stadt zu zahlen gedenkt…?

aus: Hamburger Abendblatt

aus: Hamburger Abendblatt

Wenn Sie diese Frage für albern halten, dann lesen Sie doch mal in der heutigen Stormarn-Beilage den Beitrag: „Alte Reitbahn: Frist für den Investor“!

Ich kenne das so, dass ein Verkäufer für sein Grundstück einen Preis nennt, der entweder noch verhandlungsfähig ist oder nicht. Wenn der Preis der Stadt für die Alte Reitbahn noch verhandlungsfähig ist, dann frage ich: Könnte dieser Preis möglicherweise noch höher ausfallen als zur Zeit genannt? Oder ist nur noch ein Herunterrechnen durch den Investor vorgesehen? Und falls ja: warum…?

Und noch etwas: Es standen zwei Investoren bereit, das Grundstück zu übernehmen. Durfte der andere zuvor schon einen „angemessenen Kaufpreis aushandeln“ (Zitat: Stormarn-Beilage)? Und was ist, wenn der Investor, der nicht zum Zuge gekommen ist, sehr viel mehr für das städtische Grundstück bietet als derjenige, dem es „an Hand gegeben“ ist für die kommenden 15 Monate? Überlegen die Stadtverordneten ihre Entscheidung dann noch einmal, da sie ja im Interesse des städtischen Haushalts abstimmen sollten…?

Für sachdienliche Hinweise steht Ihnen die Kommentar-Funktion zur Verfügung.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 23. März 2016

21 Gedanken zu „Alte Reitbahn: Was geht denn dort ab…!?

  1. Carsten

    Auch ich habe dazu eine Frage: Was ist, wenn der Investor nach 15 Monaten abspringt? Geht das ganze Prozedere dann wieder von vorn los? Das Kino könnte dann im Jahre 2023 Realität werden, wenn überhaupt.

  2. Kassandra

    Ich kann aufklären: Es handelt sich hier um ein Versehen der Abendblatt-Redaktion. Der Beitrag war für den 1. April vorgesehen und ist irrtümlich schon heute veröffentlicht worden. Alles andere wäre ja auch absurd, finden Sie nicht?

  3. Observator

    Belauschtes Gespräch in Ahrensburg: “Guten Tag, ich möchte gern Ihr Haus kaufen. Was kostet es?”– “380.000 Euro.” – “Okay, reservieren Sie es mir rechtsverbindlich für 15 Monate, ich sage Ihnen dann, was ich bereit wäre zu zahlen!” – “Danke, gern. Sehr freundlich von Ihnen!”
    😉 🙂 😉 🙂 😉

  4. Frau Behnemann

    Herr Dzubilla, das verstehen Sie nicht. Das ist Kino, wirklich großes Kino. Und dazu bedarf es nicht mal eines Lichtspielhauses, das ist Hollywood live!!! 😉

  5. Tarammtammtamm

    Verstehe ich das richtig: Nachdem die stellvertretende Bürgermeisterin wegen dieses Projektes zurücktreten musste, wird nun auch der amtierende Bürgermeister seinen Rücktritt verkünden? (Dem könnte das sowieso egal sein, denn bis das Kino gebaut wird, ist seine Amtszeit ohnehin beendet und er wieder in Schwerin.) Und nach dem Wechsel im Rathaus könnte der Amtsnachfolger das Grundstück dann in städtischer Regie bebauen und vermarkten.

  6. Ich sach ma

    Ich sach ma: Es gibt die Absichtserklärung einer Firma, das Filetgrundstück von der Stadt zu kaufen und zu bebauen. Über den Preis will man aber erst in 1 ¼ Jahren verhandeln, um den Kaufvertrag zu unterschreiben – oder auch nicht. Und dem haben die Stadtverordneten wirklich zugestimmt? Glaube ich nie und nimmer!

  7. Thomas H.

    Der Artikel ist wirklich unfreiwillig komisch. Laut Stormarnbeilage hat auch noch der Stadtjustiziar seinen Senf dazu gegeben zur Anhandgabe des Lindenhofparkplatzes . Stadtjustiziar Reich findet nichts dabei, dass das Lindenhofgelände bis heute nicht bebaut wurde, obwohl die Anhandabe vor 5 Jahren ( !!!) erfolgte und der Kaufpreis vor langer Zeit festgelegt wurde.
    Von diesem Verfahren profitierten ausschließlich die Investoren, weil in diesen 5 Jahren die Grundstückspreise stark gestiegen sind . Und daneben hatten die Investoren ausreichend Zeit , das Grundstück zu einem höheren Preis an einen anderen Investor weiterzuverkaufen. Der Clou an der Sache ist also der, dass mit diesem Grundstück bereits Zwischenverkäufe vorgenommen wurden, obwohl die Investoren bis zum heutigen Tag noch keinen Cent an die Stadt Ahrensburg bezahlt haben.
    Es sieht ganz danach aus, dass die Leser der Stormarnbeilage – und die Stadtverordneten vermutlich auch – von Stadtjustiziar Reich so richtig zum Narren gehalten werden.
    Beste Grüße
    Thomas H.

  8. Martens

    Und die Gutachter, die das alles begutachtet und empfohlen haben – bekommen die ihr Geld auch erst nach Umsetzung ihres Gutachtens? Oder haben die ihre Schäfchen schon ins Trockene gebracht, Herr Bürgermeister?

  9. Ahrensbürgerin

    Aufgrund welcher Maßgaben werden bei den Filetgrundstücken der Stadt Ahrensburg überhaupt die Preise ermittelt? Im Vergleich zu den Hamburger Preisen für Mehrfamilienhausbebauung erscheinen die hier angesagten ca. 2 400 000 Euro wohl eher wie ein Witz. Wie groß ist denn die Fläche der alten
    Reitbahn ? In Hamburg liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Mehrfamilienhäuser bei ca. 1000 Euro pro m². Welche Summe käme denn heraus , wenn wir für die alte Reitbahn die durchschnittlichen Hamburger Preise zum Vergleich heranziehen?
    Ahrensbürgerin

  10. H.J. Lange

    Rätselraten der Grundstückseigentümer. Das sind “die Bürger”.

    “Die Bürger” bezahlen “die Stadt” für die treuhänderische Verwendung ihres Eigentums.
    Die entscheidenden Bürger-Vertreter, die Stadtverordneten, haben ein Kontrollrecht, ggf. die Kontrollpflicht, denn sie haben geschworen, Schaden von der Allgemeinheit abzuwenden. Kontrollieren sie ?
    Informieren die Beschlussvorlagen erschöpfend, damit die Stadtverordneten über Millionen fremden Eigentums entscheiden können ?

    Wer ist eigentlich Vertragspartner “der Stadt” ?
    Ein “Investor” oder eine “Projektgesellschaft” oder wer auch immer ?
    Und wer in 15 Monaten ?
    Konnten das die Ausschussmitglieder in ihrer Beschlussvorlage lesen ?

    Nach einer “Anhandgabe” investiert der potentielle Kaufpartner nur dann 15 Monate Planungsarbeit, wenn er dafür verlässliche Eckdaten in einer Art Vorvertrag bekommen hat.
    In dem Papier sind mindestens zu fixieren:
    Die Vorgaben “der Stadt” über die maximale Bebauung (etwa per GRZ, GFZ, Anzahl der Geschosse usw.) und im Verhältnis dazu die definitive Kaufpreisforderung des Verkäufers, “der Stadt”.
    Wäre es nicht so, entsteht der Verdacht von ganz ganz „gut-gemachtem“ Schlimmen.
    Frage: Gibt es einen verlässlichen Vorvertrag ?
    Wurden die Ausschussmitglieder in ihrer Beschlussvorlage darüber informiert ?
    Kennen sie den Text ?
    Dieser Vorvertrag muss selbstverständlich den Fall regeln, in dem der angestrebte Vertrag nicht zustande kommt, warum auch immer.
    Frage: Wer muss dann wem Schadenersatz zahlen ?
    Diese und weitere Fragen “der Bürger” werden in der Zeitung nicht beantwortet.
    Hat die Zeitung mehr Informationen ?
    Oder hatte sie nicht den Mut zur Nachfrage ?
    Herr Dzubilla wird antworten: Sie wollte nicht nachfragen.
    HJL

  11. Thomas H..

    Zu einer Anhandgabe gehört auch, dass das Grundstück zunächst einmal öffentlich ausgeschrieben wird und auf diesem Weg ein Bieterverfahren eingeleitet wird. Die Anhandgabe bekommt der Interessent, der das beste Konzept vorweist und die das beste Kaufpreisangebot macht. Hier bekommt aber ein Interessent die alte Reitbahn zur Anhandgabe , der sich weder auf eine Ausschreibung hin beworben noch ein verbindliches finanzielles Angebot gemacht hat. Da es beim Lindenhofparkplatz ebenfalls keine Ausschreibung und kein Bieterverfahren gab, muss man als Bürger zu dem Schluss kommen, dass in beiden Fällen im Rathaus tüchtig hinter den Kulissen gemauschelt wurde, bevor die Sache den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt wurde.
    Beste Grüße
    Thomas H.

  12. Rüdiger

    Sehr geschickt eingefädelt, das Ganze. Das Kino war also der Lockvogel des Investors, um zu Sonderkonditionen an das Filetgrundstück alte Reitbahn heranzukommen.
    Rüdiger

  13. Britta S.

    Hallo Herr Lange,
    Glauben Sie, dass die Stadtverordneten derartige Verträge tatsächlich lesen? Und glauben Sie, dass die Stadtverordneten diese Verträge dann auch tatsächlich verstehen würden?
    Britta

    1. H.J. Lange

      Hallo Britta S.
      ja, das glaube ich gläubiger Mensch.
      Gegenfrage:
      Warum sonst sollten die Stadtverordneten beispielsweise dem Text eines Vertrages zustimmen, in dem dem Investor (SIG-Alte Klinik) “besondere Vorteile” geschenkt werden ?
      Übersetzt und faktisch sind das gut-gemachte liebe Gaben in Millionenhöhe an einen Einzelnen, also Gaben, die bereits in sich die Übervorteilung anderer Personen tragen.
      Das würden verantwortungsbewusste Stadtverordnete niemals zulassen, im unermüdlichen Kampf gegen Schädigungen der Allgemeinheit.

      Aber die Stadtverordneten müssen im Zweifel auch gar nicht lesen können, denn sie können sich unbedingt und immer darauf verlassen, dass sämtliche Beschlussvorlagen a) vom Verwaltungschef pflichtgemäß gut gemacht und umfassend informieren und b) vom Stadtjustiziar T. Reich knallhart auf mögliche Rechtswidrigkeiten überprüft worden sind.
      Liebe Britta S.,
      wäre es anders, wären die Beschlüsse ja anfechtbar.
      Mir ist ein derartiger Fall aber nicht bekannt.
      Deshalb braucht es auch keinerlei Kontrolle, für die ja Lesen erforderlich wäre.

      Lesehinweis:
      “DER SPIEGEL” Nr. 12 v. 19.3.16
      Titelbild: “Ihr da oben belügt uns doch alle”
      “Wutbürger” haben auf sämtliche Exemplare ein Ei geworfen. Igitt.
      Aber niemand hat die Absicht das Ahrenburger Rathaus mit Eiern zu bewerfen.
      HJL

  14. Wolfgang König

    Bauflächen und größere Bauvorhaben in Ahrensburg haben einen gesonderen Werdegang. Sie kosten Zeit, Gutachten ohne Ende, Geld und die Ergebnisse sind stets fragwürdig. Da ist kein Objekt, zu dem man sagen kann “Gut gemacht”. Thiele hatte früher einmal ein straffes Innenstadt-Konzept.
    Und was ist, wenn der Investor die Parkplätze auf der Reitbahn weggebaut hat und er keine Baugenehmigung für die Fläche an der Bahn bekommt, weil er die gesetzlich vorgeschriebenen Parkplätze für ein Kino nicht nachweisen kann und ihm eine Hoch-Tief-Parkhaus zu teuer ist? Aber das regelt sicherlich der Vertrag Ahrensburgs mit dem Investor. Der muss sicherlich eine hohe Sicherheit hinterlegen.

    1. H.J. Lange

      Hallo Herr König,
      Sie schreiben: “Thiele hatte früher einmal ein straffes Innenstadt-Konzept.”.
      Ihre Formulierung wird nur mit Anwendung blanker Ironie verständlich.
      Ist das so von Ihnen gemeint ?
      HJL

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