Ahrensburg: Warum das deutsche Beamtenrecht sich gegen die Interessen der Bürger richtet

Ahrensburg sucht einen neuen Bauamtsleiter, berichtet die Stormarn-Beilage. Zwar hat Ahrensburg mit Ulrich Kewersun einen Bauamtsleiter, mit dem alle rundum zufrieden sind, aber dieser Beamte hat nicht die “höchste” Stufe im Beamtendasein beschritten, sondern steht eine Stufe darunter. Was meint: Statt Hochschulabschluss hat der Mann “nur” einen Fachhochschulabschluss. Und deshalb darf er nicht die Leistungen erbringen, die er zur Zufriedenheit aller Beteiligten erbringt.

(Bild: Hamburger Abendblatt)

(Bild: Hamburger Abendblatt)

Das bedeutet: Im öffentlichen Dienst werden Menschen nicht nach ihren Fähigkeiten und Leistungen eingesetzt. Sondern nach Zeugnissen. Wäre das in der freien Wirtschaft genauso, dann: gute Nacht, Deutschland!

Nebenbei bemerkt: Minister kann man in Deutschland auch mit Hauptschulabschluss werden.

Gut oder schlecht: Recht ist Recht. Und Vernunft steht häufig ohne Recht da. Was mich aber verwundert: Mit der neu ausgeschriebenen Position kommen auch neue Kosten auf die Stadt zu, denn die Vorgängerin im Bauamt erhält ja angeblich ihre Bezüge auch auf der neu geschaffenen Stelle. Wofür, weiß allerdings zur Zeit niemand, oder…?

Postskriptum: Was für einen Schulabschluss benötigt eigentlich der Vorgesetzte des Bauamtsleiters, also der Bürgermeister…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 30. Juli 2015

12 Gedanken zu „Ahrensburg: Warum das deutsche Beamtenrecht sich gegen die Interessen der Bürger richtet

  1. HJLange

    Hallo Herr Dzubilla, Sie fordern mich heraus:

    Ahrensburg sieht nach maßgeblicher Einflussnahme durch zwei SPD-Bürgermeister so aus:
    Die Ergebnisse des Bauamtes beweisen sich in anspruchslosen “Konzepten” und allerlei gebauten Fragwürdigkeiten – sehr gelinde ausgedrückt.
    Die Bewertung des allseits geschätzten Herrn Kewersun gleicht einem freundlichen Arbeitszeugnis, das den geforderten fachlichen Leistungsanspruch unterschlägt oder nicht erkennen will.
    Die alles bezahlenden Bürger werden im Unklaren darüber gelassen, warum die ehemals für den Posten der Bauamts-Chefin als geeignet ausgewählte und eingestellte Frau Andres in Ungnade gefallen ist, “umstritten” sei, wie die Zeitung wiederholt.
    HJL

  2. Thomas H.

    Hallo Herr Dzubilla,
    da sind Sie aber als sonst so kritischer Journalist tüchtig auf die Berichterstattung der Stormarnbeilage hereingefallen. Tatsächlich wird mit diesem Artikel davon abgelenkt, dass der Bürgermeister der Stadt Ahrensburg Stellenbesetzungen vornimmt, die rechtlich gar nicht zulässig sind. Nach der Abberufung von Frau Andres hätte der Bürgermeister die Stelle sofort neu ausschreiben müssen. Dazu hätte er aber gegenüber Frau Andres nachweisen müssen, dass sie für den Job nicht geeignet ist. Das konnte er natürlich nicht, weil er sie selbst auf die Stelle berufen hatte. Und so hat der Bürgermeister zu dem Trick gegriffen, Herrn Kewersun übergangsweise einzusetzen, bis für Frau Andres eine neue Stelle gefunden wurde, für die sie mit Sicherheit nicht geeignet ist .
    Diese Geschichte zeigt , wie desolat die Stellenbesetzungspolitik im Rathaus ist. Die Verantwortung liegt beim Bürgermeister und nicht beim Beamtenrecht.
    Beste Grüße
    Thomas H.

  3. HJLange

    Hallo Thomas H.,
    beide SPD-Bürgermeister haben sich nachweislich weit mehr Amts-Handlungen geleistet, “die rechtlich gar nicht zulässig sind.”. Alles ging vorher über den Tisch des Stadtjustiziars T. Reich.
    HJL

  4. Britta S.

    Lieber Herr Dzubilla,
    Führungspositionen müssen nun einmal ausgeschrieben werden, egal ob es sich um Beamte oder Angestellte handelt. Über das Ausschreibungsverfahren soll ja garantiert werden, dass nicht nur die Bewerber zum Zuge kommen, die bereits den Stallgeruch aus dem eigenen Rathaus mitbringen. Und neben einer fachlichen Qualifikation werden von den Berwerbern Führungsqualitäten verlangt. Wenn aber die Bewerbungskommission, und an vorderster Stelle der Bürgermeister, nicht in der Lage ist, tatsächliche Führungskompetenzen zu erkennen, ist ohnehin Hopfen und Malz verloren.
    Britta S.

  5. Thomas H.

    Hallo Britta S.,
    Vielen Dank für den Hinweis. Sie meinen also, dass ein Bürgermeister, der wenig Führungsqualitäten besitzt, sich leitende Mitarbeiter aussucht, die auch keine oder wenig Führungsqualitäten haben. Das leuchtet ein, denn leitende Mitarbeiter mit hoher Führungskompetenz könnten ja dem Bürgermeister zu mächtig werden. Das ist ein interessanter Gedanke!
    Beste Grüße
    Thomas H.

    1. HJLange

      Hallo Thomas H.,
      neben den bereits genannten Möglichkeiten gibt es noch diese:
      a) Der Bürgermeister führt als weisungsbefugter Dienstvorgesetzter ggf. allein in seinem Sinne – sachinhaltlich und/oder rechtlich in Basta-Manier:
      b) Seine MitarbeiterInnen kuschen – und führen nur aus.
      c) Seine MitarbeiterInnen kuschen nicht – widersprechen vielleicht sogar sachinhaltlich und/oder rechtlich – was ggf. kein Dienstvergehen wäre – sie würden aber ihre Laufbahn riskieren (und ggf. erkranken).
      d) Das kann hinsichtlich der Besoldung dann nicht von Nachteil sein, wenn die betreffende MitarbeiterIn bereits als Führungskraft nicht weiter aufsteigen kann, die höchstmögliche Stufe bereits erreicht hat.
      e) Was dann aus dem Zimmer des Bauamts-Chefs, der Bauamts-Chefin herauskommt und dem Bürger bekannt wird, muss also gegebenenfalls überhaupt nichts mit der bei Einstellung der Führungskraft bestätigten Fachqualität zu tun haben.
      Was meinen Sie: In welche Kategorie könnte Frau Andres eingeordnet werden ?
      HJL

  6. Thomas H.

    Hallo Herr Lange,
    Gewöhnlich gut unterrichtete Kreise berichten, der Bürgermeister habe Frau Andres bereits vor einigen Jahren per Dienstanweisung dazu gezwungen, eine Baugenehmigung zu erteilen, die sie verweigern wollte. Da der Bürgermeister aber nicht Architekt und nicht Stadtplaner ist, hat er sich damit über das Urteil der Fachleitung seines Hauses hinweggesetzt. Das Haus steht inzwischen und ruft bei Anwohnern und Passanten immer wieder Kopfschütteln hervor.
    In Ahrensburg sind in den letzten Jahren so manche Häuser hochgezogen worden, bei denen man sich fragt, ob die Genehmigungsbehörde bei Verstand war, als die Baugenhmigung erteilt wurde.
    Beste Grüße
    Thomas H.

    1. HJLange

      Hallo Thomas H.,
      zur Zeit kann jeder Passant auf dem Gelände der “Alten Klinik” den Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot gemäß Artikel 3 Grundgesetz sogar augenscheinlich beobachten. Denn hinter der verbliebenen Showfassade der Villa Nr. 54 klafft die das gesamte Grundstück umfassende Baugrube für eine dreigeschossige Renditebebauung. Hinter der rechts daneben stehenden Villa Nr. 52 ist dagegen nahezu Null Erweiterung genehmigungsfähig. Warum ist das so ?

      Erneute Frage: Wie hat sich in diesem “System” Frau Andres verhalten ?
      Jede kluge Führungskraft hätte sich dem Mitmachen verweigert.

      Das konnte sich die “kleine Sachbearbeiterin” nicht leisten, die die (gesetzwidrige) Baugenehmigung für den sog. Terrakottaklotz (mit Pennymarkt) in der Rampengasse unterschrieben hat.
      Bei ihr unterstelle ich den oben von mir beschriebenen Zwang-von-oben.

      HJL

  7. Thomas H.

    Hallo Herr Lange,
    Ich habe vergessen zu erwähnen, dass der Bauherr dieses besonders groß ausgefallenen Hauses und der Bürgermeister sich kannten. Das dürfte bei der Neubebauung “Alte Klinik” nicht anders sein.
    Und noch eine Anmerkung zu der Berichterstattung über Herrn Kewersun. Herr Kewersun war kommissarisch eingesetzt durch den Bürgermeister. Herr Kewersun hatte damit keinerlei eigene Entscheidungsbefugnis. Auf diesem Weg gelang es dem Bürgermeister, über mehrere Jahre hinweg die Kontrolle über die Bauabteilung komplett an sich zu ziehen. Der Bürgermeister hat also durch die Absetzung von Frau Andres sehr viel Macht für sich dazugewonnen .
    Dieser merkwürdig rechtsfreie Zustand wird wahrscheinlich nur deshalb beendet, weil Bürgermeisterwahlen anstehn. Christian Conring ist ein erfahrener Jurist und könnte sonst dem Bürgermeister womöglich vor oder nach der Wahl einen Rechtsverstoß nachweisen.
    Beste Grüße
    Thomas H.

    1. HJLange

      Hallo Herr Thomas H.,
      der auch von Ihnen im Rathaus festgestellte “rechtsfreie Zustand” benötigt nicht zwingend persönliche Bekanntschaften, sondern handfestere Anreize.
      Dieser rechtsfreie Raum basiert auf einem nachgewiesenen “System” = mindestens zwei erfolgreiche Projekte. Dieses System baut auf der Lernerfahrung auf, dass keinerlei Kontrolle oder Verfolgung durch dafür vorgesehene Verwaltungsbehörden zu befürchten ist, also etwa durch das Innenministerum, Strafverfolgungsbehörden usw.
      HJL

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