Ich wiederhole mein Angebot an die Stadt Ahrensburg

Vor sieben Jahren, also zu der Zeit, als die Großfürstin Pepper (SPD) noch über Ahrensburg regierte, da hatten die Stadtverordneten beschlossen, dass die Bürgermeisterin das Geschenk ihres Clubs vom Rondeel entfernen und an den Bahndamm der Stadt stellen soll. Was ist bis heute geschehen…?

Unübersehbar ist, dass der Blaumann immer noch auf dem Rondeel steht und den Platz verunstaltet. Richtig ist auch, dass der zur Zeit noch amtierende Bürgermeister Sarach (SPD) mir bis heute auf diverse öffentliche Fragen nicht geantwortet hat, was er in seiner Amtszeit alles unternommen hat, um den Beschluss der Politiker in die Tat umzusetzen. Ich vermute: gar nix.

Unbenannt-3Nun ist mir bekannt, dass Plastiker Wolke sich in seiner Eitelkeit verletzt fühlt wegen der Kritik an seiner Schießbudenfigur, woraufhin er sich auf die Hinterbeine gestellt hat und sich verweigert. Dagegen hatte ich schon vor Jahren eine Idee entwickelt, über die der MARKT damals berichtet hat – siehe Abbildung! Kurz gesagt: Ich wollte das Rondeel für einen symbolischen Euro kaufen und mich vertraglich verpflichten, den Platz weiterhin der Stadt zu überlassen mit einer Einschränkung … wenn Sie wissen, was ich meine. Und das wäre eine völlig legale Angelegenheit und ein kreativer Weg, um das Rondeel von der Witzfigur zu befreien.

Die Bürgermeisterin schrieb mir damals, dass der Platz mit öffentlichen Geldern gestaltet worden ist, die zurückgezahlt werden müssten, wenn er verkauft werden würde. Ich denke aber, dass die “Sperrfrist” dafür inzwischen abgelaufen ist und wiederhole mein freundliches Angebot von damals.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 26. Januar 2015

14 Gedanken zu „Ich wiederhole mein Angebot an die Stadt Ahrensburg

  1. Realist

    Herr Dzubilla,
    können Sie nicht endlich einmal Ihren Feldzug gegen das Ahrensburger Zentrumskunstwerk einstellen, gehört es doch neben der Rampengasse, dem augenschmeichelnden Rathausplatz und den mittelalterlich anmutenden Radwegen in der Innenstadt zu den absoluten Sehenswürdigkeiten unserer schönen Barockstadt?
    Völlig unwesentlich sind die Fragen, auf die ich aber doch gern eine Antwort hätte:
    Steht Herr Wolke einer bestimmten Partei nahe?
    Ist er vielleicht auch Mitglied der Rotarier?
    Wer zahlt, wenn sich eines der Kinder beim Sturz von der bei ihnen beliebten Skulptur verletzt?
    Es gibt bis heute keinen Fallschutz, wie er für alle Spielgeräte vorgeschrieben ist.
    Der “Blaumann” ist kein Spielgerät?
    Er fordert aber die Kinder geradezu dazu heraus, auf ihm herumzuklettern – das ist auch in Ordnung – und ein Schild “Betreten verboten” würde ihn sicher nicht beliebter machen.

    Ich lege einen € drauf. Die Bitte um eine Spendenbescheinigung versage ich mir.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Herr/Frau Realist,
      zu Ihren unwesentlichen Fragen meine Antworten: Ob Herr Wolke einer bestimmten Partei nahesteht oder vielleicht Mitglied der Rotarier ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Sagen kann ich Ihnen aber: Bei Verletzungen von Kindern auf dem Blaumann haftet die Stadt. Der Blaumann ist nach amtlicher Angabe eine “bespielbare Skulptur”, also ein Spielgerät. Vielen Dank für den Euro, da muss ich deswegen nicht extra zu meiner Bank gehen!

      1. Realist

        Danke für Ihre Antwort, Herr Dzubilla!
        Da hat die Stadt bis jetzt richtig Schwein gehabt! Ein folgenschwerer Sturz eines Menschen von diesem Kunstwerk kann die Stadt deutlich mehr kosten als ein Fallschutz, der einmalig mit mehreren tausend € zu Buche schlagen würde.
        Sorglosigkeit? Fehlendes Verantwortungsgefühl? Was ist, wenn etwas passiert und deshalb hohe Kosten auf die Stadt zukommen?
        Ach – der Steuerzahler wird schon dafür aufkommen – dann muss eben an anderer Stelle gespart werden!
        Eigentlich müsste doch der Stadtjustiziar dahinter her sein, dass endlich in der Angelegenheit etwas getan wird – denn wenn wirklich einmal etwas passiert, wird es keine ernst zu nehmenden Ausreden geben.

  2. Hermann Jochen Lange

    Hallo Herr Dzubilla,
    Herr Landrat Klaus Plöger (SPD) hat Ihnen doch seinerzeit im Marstall während eines öffentlichen Streitgesprächs an einem Stehtisch versucht zu erklären, dass eine 1-Euro-Hergabe von öffentlichem Grund wegen Untreue gegen § 266 Strafgesetzbuch verstoßen würde und verboten sei.

    Leider hat es Herr Plöger (SPD) versäumt, in der “Rampengasse” seiner Parteigenossin U. Pepper (SPD) zu erläutern, dass sie ebenfalls wegen ihrer Hergabe von 400 qm öffentlicher Straßenfläche (an einen gut befreundeten Investor) wegen Untreue gegen § 266 StGB verstoßen würde, bzw. tatsächlich verstoßen hat (bis zu fünf Jahre Knast).

    Also Herr Dzubilla – nicht verzagen – Frau Pepper (SPD) befragen – wie es trotzdem geht.
    Geheimtipp: Herrn Architekt Griesenberg (SPD) beauftragen oder gleich in die SPD eintreten.

    Als Anerkennung für die Erfindung des “Systems-Ahrensburg” könnten Frau Pepper (SPD) und Herr Griesenberg (SPD) einen SPD-Gedenk-Baum pflanzen – zum Angedenken an den gemeinsamen Schaden, den beide unermüdlich der Allgemeinheit angerichtet haben – und zum Dank an die leider dauerhaft erblindete SPD.
    Gute Appetit.

    HJL

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Hallo Herr Lange – Herr Plöger hat das zwar gesagt, aber es kommt doch auf den Vertrag an: Ein Verkauf des Grundstücks, das der Stadt quasi fast unverändert überlassen bleibt, ist kein Fall von Untreue. Im Gegenteil: 1. Nimmt die Stadt damit einen Euro ein. 2. hat sie das Thema endlich vom Tisch und 3. würde es (fast) alle Bürger erfreuen. Darum wiederhole ich mein Angebot.

  3. Hermann Jochen Lange

    Ja. Herr Dzubilla, von daher haben Sie natürlich Recht.
    Denn Frau Pepper hat die 400 qm “Rampengasse” sogar für Null Euro quasi verschenkt.
    Zugegeben, diese Fläche kann nie mehr von den eigentlichen Eigentümern genutzt werden, den Bürgern.
    Und wen das freuen könnte, wüsste ich auch nicht.
    Doch: Der so beschenkte Investor freute sich – und alle, die damals die Hand aufgehalten haben.

    Herr Dzubilla, wenn Sie dann das Rondeel gekauft haben, stellen Sie den Blaumann doch einfach hinter die “Rampen”. Da fällt er nicht weiter auf: Grau-Beton + Blau-Plastik = ? ? ? mir fällt nun auch nichts mehr ein.
    HJL

  4. J. P. Kirchhoff

    Als ich heute über das Rondeel ging und mein Blick auf das blaue Monstrum fiel, da dachte ich bei mir: Das Ding sieht so aus, als hätten die Schausteller nach dem vergangenen Stadtfest vergessen, es wieder mitzunehmen. Je länger der Blaumann dort steht, umso mehr zeigt sich, dass er ein Fremdkörper ist, der den Platz verschandelt.

  5. Wolfgang König

    Hallo, Herr Dzubilla,
    falls Sie das Rondell für nur einen Teuro erwerben sollten, sind Sie in der Pflicht. Sie wären haftbar für alles Mögliche. Und dann sollten Sie zuerst die Sanierung der Pflasterung in Angriff nehmen. Auch müssen Sie eine tatsächliche Begründung für das Entfernen des Muschelläufers haben, denn mit dem Rondell übernehmen Sie auch die Verträge mit Herrn Wolke. Und die gelten noch 50 (?) Jahre über dessen Tod hinaus. Bis dahin wären Sie in der Pflicht, den Muschelläufer zu erhalten. Sie sind nicht Herr Fielmann, der das Plöner Schloss für einen Teuero erworben hatte und begründet frendartige Kunstgegenstände entfernen durfte.
    Mit beratenden Grüßen
    Wolfgang König

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Hallo Herr König – Sie haben mal wieder nicht alles verstanden. Aber ich erkläre es Ihnen noch einmal gern persönlich: Also das Rondell, das in Wahrheit Rondeel heißt, würde ich ohne Rechte und Pflichten kaufen mit Ausnahme meines Rechtes, den Muschelläufer zum Bauhof karren zu lassen. Das darf ich, ohne Herrn Wolke zu fragen, denn als Käufer des Rondeels verschaffe ich mir das Recht dazu. (Darüber gibt es ein Gerichtsurteil, das sogar ein Herr Reich kennt, falls Sie den kennen.) Wolkes Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach seinem Tod, und meinetwegen können seine Kinder es noch länger behalten, denn sie wissen dann ja, wo der Blaumann steht: auf dem Bauhof. Und last but not least unterliegen Sie einem gewaltigen Irrtum: Herr Fielmann und Herr Dzubilla sind nämlich in der deutschen Rechtsprechung gleich zu behandeln. Mit aufklärenden Grüßen Harald Dzubilla

  6. Wolf Kowalzick

    Lieber Harald Dzubilla, was sagt denn der Sicherheitsbeauftragte der Stadt Ahrensburg zu dem Thema “bespielbare Skulptur”? Es sollte mich doch sehr wundern, wenn von ihm keine Stellungnahme vorliegt.
    Wolf Kowalzick

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Lieber Wolf Kowalzick – seit wann hat ein Mitarbeiter der Stadt ohne Genehmigung des Bürgermeisters in der Öffentlichkeit etwas zu sagen, zumal schon der Bürgermeister nichts sagt?! Harald Dzubilla

  7. Hermann Jochen Lange

    Hallo Sie beide,
    das heutige Rondeel hieß ursprünglich Rondell – wie runder Platz, Rundbeet.
    Der Platz war ursprünglich tatsächlich rund geplant. Der Grund für die schleichende Veränderung ist vermutlich im alltäglichen Kampf zwischen der französischen Sprache und dem Plattdeutschen zu suchen.
    Das runde Rondell hat folgerichtig auch einen meßtechnischen Mittelpunkt, in dem sich zugleich die drei, bzw. vier dort verlaufenden Sichtachsen treffen.
    Mein Vorschlag diesen Punkt im Pflaster zu markieren wurde leider nicht aufgenommen ( … ).
    Der Blaumann steht nicht auf, sondern neben diesen Achsen.
    HJL

  8. Wolfgang König

    Hallo, Herr Lange,
    Sie sind gut und kennen sich mit alten Schreibweisen aus. Mit alten Ausdrücken nerve ich mein Umfeld. Für Brotenden gibt es wohl 334 Ausdrücke in den verschiedenen deutschen Dialekten.
    Unser damaliger Bürgervorsteher Bandick hatte der Stadt versprochen, im Zentrum des Rondells eine Messingtafel einsetzen zu lassen, die das Zentrum Ahrensburgs markieren sollte. Dafür haben wir nun neben dem Muschelläufer eine Messingmarke. Der Muschelläufer ist nun auch von der Stadt beschädigt worden. Es ist ein Müllabweisergitter in das Horn eingebaut worden. Es konnten keine Polen-Böller hineingeworfen werden.
    Der Muschelläufer steht tatsächlich voll daneben.
    Vielleicht ist Herr Fielmann bereit, als Anlieger das Rondell für einen Teuro zu erwerben. Fielmann-Platz hört sich viel besser an als Dzubilla-Platz.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang König

    1. Realist

      Jetzt mal ganz im Ernst: Wenn sich Herr Fielmann für eine Entfernung des “Blaumanns” engagieren würde, hätte er sicher Erfolg – davon gehe ich aus.
      Wäre es nicht möglich, dass er ihn alternativ kostenlos als Werbefigur nutzen kann?
      Das bitte ich die Stadtväter und -mütter zu überdenken!
      Eine gesichtsbetonende Brille – mit monatlichem Modellwechsel – und schon wäre der “Blaumann” ausdrucksstärker und NOCH interessanter! Ein Touristenmagnet!
      Jedoch – wohin mit den Touristenmassen – aber das ist wieder ein anderes Thema…

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