Schulleiter Gerd Burmeister: “Der Name Tugce hat ein Verfalldatum!”

Sitzung vom Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss in der Cafeteria der Grundschule Am Reesenbüttel. (Diese Schule soll übrigens ihren Namen behalten. 😉 )  Es ging hier und heute aber um das Gymnasium Am Heimgarten. Diese Schule soll nach Vorschlag der Schulleitung und laut einstimmigem Beschluss der Politiker nun Eric-Kandel-Gymnasium heißen. Im Volksmund also dann kurz und herzergreifend: EKG.

IMG_3521Mir persönlich ans Herz gegangen ist heute ein Ausspruch von Schulleiter Gerd Burmeister. Er berichtete vor dem Gremium, dass man u. a. auch über meinen Vorschlag, den Namen Tugce für das Gymnasium zu wählen, diskutiert habe, ihn aber abgelehnt hat. Begründung: “Dieser Name hat ein Verfalldatum.”

Nota bene: Eine junge Frau in Deutschland, die Zivilcourage gezeigt und das mit ihrem Leben bezahlt hat, die hat für ein deutsches Gymnasium ein “Verfalldatum”. Wie ein Joghurt im Supermarkt. Und keiner der Politiker hat das Wort erhoben und widersprochen: “Gerade, weil dieser Name bei der Jugend nicht in Vergessenheit geraten darf, muss er als ständige Erinnerung festgeschrieben werden!”

IMG_3518Weitere Themen: Das Schloss bekommt den geforderten Geldsegen wie gewünscht, und der Bürgermeister und Stiftungsvorsitzende bedankte sich dafür noch einmal ausdrücklich. Und Schlossherrin Tatjana C. konnte fröhlich und vorzeitig heimgehen.

Bei den Mosaiken im Fußgängertunnel in der Manhagener Allee gab es viel Diskussion. Witwe und Sohn des Künstlers Rolf Laute waren anwesend und trugen ihre Argumente vor genauso wie Bürgermeister Michael Sarach, der für seinen Antrag noch ein paar eindringliche Worte äußerte. Vor allem die SPD sprach sich gegen einen weiteren Einsatz städtischer Mittel aus, betonte dabei aber ausdrücklich, dass man die Kunst im Tunnel durchaus zu schätzen wisse. Dem Antrag, zumindest die bereits gefertigten Werke kostenpflichtig anzubringen, wurde im Ausschuss mit knapper Mehrheit zugestimmt, obwohl die Kosten im Antrag zu niedrig angeführt waren (Fehler, den die Witwe Laute gestand).

Ausgangs noch ein Hinweis: Die Cafeteria der Grundschule Am Reesenbüttel ist ein idealer Raum für solche Ausschusssitzungen. Aber: Der Saal ist natürlich schallschluckmäßig gebaut. Das bedeutet: Wenn die Politiker auf der einen Seite im Hufeisenformat sitzen und sich unterhalten, und die Bürger auf der gegenüberliegenden Seite sitzen, dann werden die Stimmen hinten unverständlich, zumal wenn die Damen und Herren am Hufeisen in Zimmerlautstärke sprechen bzw. murmeln. Ich denke, es ist schon ein Akt der Höflichkeit den Bürgern gegenüber, wenn man etwas lauter sprechen würde. Und dabei auch Charts an die Leinwand wirft, die man auch in der letzten Reihe noch lesen kann.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 4. Dezember 2014

22 Gedanken zu „Schulleiter Gerd Burmeister: “Der Name Tugce hat ein Verfalldatum!”

  1. Dustin Holzmann

    Nur ein kleiner Hinweis am Rande bezüglich der Mosaiken:
    Zugestimmt wurde nur das die vorhandenen bereits fertigen, jedoch noch nicht angebrachten Mosaiken für 6k€ angebracht werden. Den teurer gewordenen teil (Punkt 3) des Antrags hat der Bürgermeister zurückgezogen.

  2. A.Puk

    Es war die Gundschule Am Reesenbüttel, wo der BKSA tagte. Über die Namensänderung des Heimgartengymnasiums kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber wer würde sich in 5 oder 10 oder mehr Jahren noch an Turgce erinnern? Insofern hat der Schuldirektor recht, wenn auch der Begriff “Verfallsdatum” etwas unglücklich gewählt ist.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Sorry, Tippfehler, schon korrigiert! War schon sehr spät gestern…! Aber die Heldin heißt auch nicht “Turgce”, sondern Tugce. Und gerade DAMIT man sich an sie ewig erinnern soll, wäre ihr Name angebracht.

  3. Hermann Jochen Lange

    Hallo Herr Dzubilla,
    Sie sprechen ein altes Ahrensburger Leiden an:
    Unter anderen waren auch nach meinen Wahrnehmungen die politischen TeilnehmerInnen einer Ausschuss-Sitzung von den zuhörenden Bürgern schon immer schlecht bis gar nicht zu hören (nicht mit “verstehen” zu verwechseln).
    Frage: Wollen die Ahrensburger PolitikerInnen etwa die Öffentlichkeit ausschließen ? und einen Grund für Anfechtungen ihrer Beschlüsse liefern ?
    Abhilfe ist durch eine einfache Tischmikrofon-Anlage möglich (Beispiel: Sitzungen der Gemeindevertretung Ammersbek). Das aber wird offenbar a) als unzumutbar oder/und b) als zu teuer angesehen.
    In dieser Hinsicht wird bereits am Kosten-Beispiel der “Mosaiken” die verquere Prioriätensetzung Ihrer PolitikerInnen deutlich – das Missverständnis hinsichtlich ihres Auftrages vonseiten der alles bezahlenden Bürger und SteuerzahlerInnen.
    HJL

  4. Sabine Heinrich

    EINSTIMMIG? Ich fasse es nicht!
    “Verfalldatum”? Wo es doch sonst immer so um “political correctness” geht, sehe ich das nicht als Ausrutscher, sondern als Zeichen einer gewissen inneren Einstellung, bei der menschliches und soziales Tun außerhalb des Schulgeländes zweitrangig ist – und letztlich die Menschen auch wie Verbrauchsartikel gesehen werden. Verfalldatum überschritten? Weg damit!

    Sprache ist sehr verräterisch! Literatur darüber gibt es reichlich.
    In diesem Zusammenhang würde mir das Wort “Verfalldatum” überhaupt nicht einfallen!
    Ohne überlegen zu müssen, würde ich derartige Bedenken in andere Worte fassen.
    Es geht doch gerade gegen das Vergessenwerden!
    Zählt Zivilcourage nur, wenn sie sich gegen ein autoritäres politisches System wendet?

    Sehr gespannt bin ich, ob die Hinweise, wie die Politiker akustisch besser zu verstehen wären, ernst genommen werden und Abhilfe geschaffen wird!

  5. Anne Frey

    Lieber Herr Dzubilla,
    Wäre nicht vor wenigen Jahren ein Dokumentarfilm über Eric Kandel gedreht worden, wäre er nur einem kleinen Fachpublikum bekannt. Auch der Bekanntheitsgrad von Wissenschaftlern , sogar von Nobelpreisträgern, unterliegt einem “Verfallsdatum” . In manchen Fällen wird die Namensgebung nach einigen Jahren sogar wieder in Frage gestellt, siehe “Otto-Hahn-Schule”.
    Insofern spiegelt die Benennung von Schulen auch einen gewissen Zeitgeist wieder. Am nachhaltigsten haben sich Namen erwiesen, die Zeugnis geben von der demokratischen Gesinnung der Namensgeber, wie Julius Leber oder die Geschwister Scholl. Aufgrund ihres Lebensweges können diese Namensgeber den Jugendlichen als Vorbild dienen. Nicht jeder kann Nobelpreisträger werden, aber jeder Jugendliche kann ein guter Demokrat werden.
    Viele Grüße
    Anne Frey

  6. Christian Schubbert

    Sehr geeherter Herr Dzubilla,
    ich möchte noch einmal darauf hinweisen, was uns zur Abstimmung vorlag und was nicht. Es lag ein Antrag des Gymnasiums am Heimgarten vor auf Umbenennung in Eric-Kandel-Gymnasium. Nicht mehr und nicht weniger. Andere Namen standen nicht zur Abstimmung.
    Ich persönlich habe es mir nicht leicht gemacht. Deshalb wollte ich genau wissen, wie der Prozess war, der dahin führte, dass gerade dieser Namen gewählt worden ist.
    Es war ein Abstimmungsprozess in der Schule, der aus einer Ursprungsliste mit 99 Namen diesen nach 6 Jahren herausgefiltert hat. Hat die Schule nicht das Recht, sich einen eigenen Namen zu geben? Haben die Politiker das recht, wenn die Begründung gut ist und der Abstimmungsprozess nachvollziehbar ist, sich diesem Votum anzuschließen? Die Alternative wäre gewesen, 6 Jahre Gremienarbeit der Schule einfach vom Tisch zu wischen.
    Der Namen Tugce stand also im Ausschuss nicht zur Abstimmung. Der Name wurde von Herrn Burmeister nur als Beispiel gewählt. Dass dieses Beispiel nicht unbedingt glücklich war, ist eine ganz andere Frage.

    sonnige Grüße

    Ihr
    Christian Schubbert

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Sehr geehrter Herr Schubbert – wer ist “die Schule”, der Sie das Recht zugestehen, sich einen neuen Namen zu geben? In der Diskussion wurde deutlich, dass Schüler wenig bei der Namensfindung involviert waren, weil dann vielleicht ein “Yogi-Löw-Gynasium” eine Mehrheit gefunden hätte. Also Lehrer und Eltern. Die Schule gehört aber nicht den Lehrern und Eltern von heute, sondern die Schule gehört allen Bürgern der Stadt. (Morgen sind dort andere Lehrer und andere Eltern.) Und wenn, wie Sie schreiben, die Schule das Recht haben soll, sich einen neuen Namen zu geben – warum entscheiden dann überhaupt noch die Politiker darüber? (Ja, ich weiß, damit nicht der Name eines üblen Menschen dort festgehalten wird.)

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr
      Harald Dzubilla

  7. Christian Schubbert

    Ach Herr Dzubilla,
    Landesgesetze können wir in Ahrensburg nicht ändern. Durch die Schulkonferenz ist der Beschluss gegangen. So wie ich Herrn Burmeister verstanden habe: einstimmig mit einigen Enthaltungen ud die kamen nicht von den Schülern.
    Als Schulträger haben wir das Recht dem gefundenen Namen zu widersprechen. Wir müssen der Namensfindung aktiv zustimmen. Diese Entscheidung geht dann an das Bildungsminsterium und muss dort angezeigt werden. Aber warum sollten wir es in diesem Falle widersprechen? Eric Kandel ist ein großer Wissenschaftler und vom persönlichen Ruf ohne Fehl und Tadel. Dass Ihnen und mir andere Namen lieber gewesen wären, ist eine ganz andere Frage. Dann hätte aber der demokratische Namensfindungsprozess an der Schule von Neuem beginnen müssen…
    Viele Entscheidungen in der Demokratie sind Kompromisse. Das mag Ihnen zu wenig sein. Für mich ist wichtig, dass die Schulgremien hinter dieser Entscheidung stehen. In diesem Fall hat die Politik nur eines zu tun: nicht im Wege stehen.

    sonnige Grüße

    Ihr
    Christian Schubbert

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Sorry, ich wusste nicht, dass allein “die Schule” das Recht hat, einen Namen vorzuschlagen, und dass die Schule gemäß Landesgesetz nicht berechtigt ist, diesen Namen mit den Bürgern der Stadt abzustimmen.

  8. Hermann Jochen Lange

    Hallo Herr Schubbert,
    Sie schreiben: “Landesgesetze können wir in Ahrensburg nicht ändern.”
    Diese – korrekte – Feststellung eines kommunalen Stadtverordneten muss einfach mal im www. dokumentiert werden.
    Denn :
    Sie als Mitglied der Gruppe aller Stadtverordneten der Kommune Ahrensburg maßen sich gleichzeitig und mehrfach an, sogar Bundesgesetze ändern zu wollen. Zuletzt am 24.11.2014 TOP 11 – wenn Sie wissen was ich meine.
    Die augenscheinlichen Ergebnisse dieser grotesken Inszenierungen (Ihrer letzten beiden Bürgermeister-Dramaturgen) sind justiziabel nachzuweisen bei der Baumfällaktion in der Großen Straße (ab 4.3.09), danach in der gebauten Stadtzerstörung der östlichen Klaus-Groth-Straße (BPA 3.9.08 ff) und nun auch in der Manhagener Allee.
    Anleihe bei Herrn König: Mit zornig-anklagenden Bürgergrüßen: HJL

  9. Thomas Groth

    Unabhängig davon ob ich ein Freund von dem Bürgermeister bin oder nicht, ob ich der CDU, SPD, den Grünen oder sonst wem nahestehe – mich nervt es total, dass ich offensichtlich in einer Stadt lebe, in der Lug, Betrug und Verstöße gegen alle möglichen Gesetze an der Tagesordnung sind – jedenfalls wenn ich einigen Blogeinträgen hier Glauben schenke.
    Ich gebe den Beitrag von Frau Behnemann vor einiger Zeit recht: Wenn Außenstehende sich über Ahrensburg im Netz informieren – die müssen glauben, wir leben in Absurdistan…….
    Ich möchte hiermit verantwortungsbewusste Politiker unserer Stadt auffordern, zu diesen Vorwürfen einmal Stellung zu beziehen. Ich denke (und alle wissen), dass nicht nur Herr Schubbert Szene Ahrensburg liest.
    Also, lebe ich wirklich in Absurdistan?????

  10. Hermann Jochen Lange

    Hallo Herr Groth,
    auf die Gefahr hin, auf der “Kaiserlichen Werft” zu landen – wenn Sie wissen, was ich meine:

    Ahrensburger Bauplaner wissen selbstverständlich und seit Anfang an, gegen welche Gesetze (in Serie) beispielweise die “Rampen” in Ihrer “Rampengasse” verstoßen.
    Dabei geht es im Grunde um ganz alltägliche planungsrechtliche Fragen.
    Aber es ist wie beim Mikado-Spiel: Keiner wagt eine erste Bewegung.
    Auch nicht in Zeiten der in Mode gekommenen dicken “Abschlussberichte” und selbstentlarvenden “Untersuchungsausschüsse”.
    In Ihrer “Rampengasse” sollen schon Studentengruppen beobachtet worden sein – um betonierte Stadt-Zerstörung zu besichtigen – das gibt es sonst nirgendwo.
    Ja, auch diese Ihre “Rampen” dokumentieren augenscheinlich Ihr “Absurdistan”.
    HJL

  11. Christian Schubbert

    Sehr geehrter Herr Lange,

    ich weiß nicht, was Sie meinen. Ich habe nicht alle Tagesordnungspunkte vergangener Stadtverordnetenversammlungen mit Nummer im Kopf. Sie müssen verzeihen. Wenn Sie meinen, das ein konkreter Verstoß meinerseits vorlag, dürfen Sie gern konkret werden. Wenn Sie meinen, dass es um einen Punkte zum Thema Bildung, Kultur und Sport geht, stehe ich immer gerne Rede und Antwort.
    Ich höre aber heraus, dass es wohl eher um Bau- und Umweltrecht geht. Es wäre schön, wenn Sie dazu Herrn Hansen, Frau Löwer (Bauen) oder Herrn Schmidt oder Frau Koenig (Umwelt) kontaktieren würden, die für Bündnis 90 / Die Grünen in den entsprechenden Ausschüssen sitzen.
    Vielen Dank
    Ihr

    Christian Schubbert

  12. Hermann Jochen Lange

    Sehr geehrter Herr Schubbert,
    ob Sie persönlich gegen oder für eine anstehende Entscheidung gestimmt haben, ist bekanntlich belanglos, sofern das Ergebnis der jeweiligen Abstimmung gegen ein Bundesgesetz verstößt.
    Denn: Eine Kommune ist nicht befugt, Bundesrecht zu verändern. Die VerwaltungsleiterIn dürfte gem. Gemeindeordnung eine derartige Beschlussvorlage gar nicht vorlegen. Hat sie aber, bzw. er.
    Etwa in der “Rampengasse” waren es Abstimmungen gegen § 31 Abs. 2 BauGesetzBuch.
    Auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 24.11.2014 stand unter TOP 11 die Abstimmung über die Erhebung des Entwurfes des (allein auf den Leib des Bauträgers SIG gebastelten) Bebauungsplans Nr. 95 (“Alte Klinik”) in den Rechtsstatus “Satzung” an. Aber bereits der Entwurf verstößt gegen Art. 3 Grundgesetz, gegen § 34 und § 1 ff BauGesetzBuch usw. usw.
    In beiden Fällen drängt sich zudem der Verdacht des Verstoßes gegen § 263 Strafgesetzbuch auf (Betrug) usw. usw.
    Und: Selbstverständlich haben exemplarisch Herr Hansen und Frau Löwer seit vielen Jahren und bis hinauf zum jeweiligen Bürgervorsteher aufklärendes Papier erhalten. Ratefrage: Haben sie eine Reaktion gezeigt oder nicht ? Waren die Stadtverordneten immun oder selbstkontrollfreudig ?
    Sehr geehrter Herr Schubbert, unter anderem auch bei mir können Sie bergeweise nachweisendes Papier abrufen.
    Das reicht sogar für mehrere Untersuchungsausschüsse.
    Meine letzte offizielle Einwendung auf kommunaler Ebene kann jeder Bürger und auch Sie nachlesen:
    Beschlussvorlage Nr. 2014/126 / Anlage 4 / “2. Bürger/in B” / 6 Seiten + 2 Anlagen.
    HJL

  13. Thomas Groth

    Darf ich als chronisch unwissender einmal fragen, was der Art. 3 Grundgesetz mit dem Entwurf eines Bebauungsplanes zu tun hat?? Und ist es nicht so, dass man z.B. beim § 34 BauGesetzBuch einige Passagen durchaus unterschiedlich auslegen kann?? Und gerne würde ich auch erfahren, warum sich der Verdacht des Betruges aufdrängt!

  14. Hermann Jochen Lange

    Hallo Herr Groth,
    hier die gewünschte Information in aller Kürze:

    In dem Areal Manhagener Allee, Bargenkoppelredder, Ahrensfelder Weg sind etwa 16 Grundstücke bebaut (einschl. der kleinen “Rettungswache'”). Eine dort gewünschte bauliche Erweiterung wird bis heute entsprechend dem bekannten “Rahmen” des § 34 BauGB begrenzt (= gefestigte Rechtsprechung). Alle müssten gem. Art. 3 GG gleichbehandelt werden.

    Der Bürgermeister hat jedoch in Beschlussvorlage Nr. 2012/183 erklärt, er möchte dem Bauträger SIG / Zitat: “mehr Wohnraum … schaffen als baurechtlich nach § 34 BauGB zulässig ist”. Und SIG solle gem. der Anlage zur Vorlage 2012/183 einen / Zitat: “besonderen Vorteil” erhalten (wieder ohne -offizielle- Gegenleistung versteht sich).
    SIG solle also als einziger in dem Gesamtareal in baulicher Hinsicht extrem besser gestellt werden als alle anderen. Das ist ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG. Und wegen der dadurch entstehenden städtebaulicher Un-ordnung zugleich ein Verstoß gegen § 1 ff BauGB. Denn die Kommune Ahrensburg ist eben nicht befugt, dieses Bundesrecht zu verändern. Sie hätte stattdessen für das Gesamtareal einen legalen B-Plan aufstellen können, was sie aber gerade nicht anstrebt.
    Der am 24.11.14 in TOP 11 zur Abstimmung vorgelegte lediglich “vorhabenbezogene” B-Plan Nr. 95 wurde dem Bauträger SIG auf den Leib gebastelt – Nr. 95 ist das Täuschungsmittel zum Zweck.
    Zweck:
    Der Bauträger SIG erhält einen extremen Rendite- und Vermögensvorteil, alle Nachbarn müssen einen Verfall ihrer Grundstückswerte hinnehmen (und der Verkäufer des Baugrundstücks an SIG hat den Verkaufpreis deutlich zu niedrig angesetzt).
    Damit wären die Kriterien des § 263 StGB erfüllt: Betrug.

    Danke Herr Groth, denn Sie haben durch Ihren nachfragenden Text quasi nachgewiesen, dass der sog. einfache Bürger der Obrigkeit glaubt, egal was sie treibt: Darauf baut deren “Irrtumserregung” auf.
    Oder können Sie etwa glauben, dass sich die Verwaltungsleitung in der “Rampengasse” selbst rechtlich geprüft und sich dennoch selbst betrogen hat – und damit die Allgemeinheit ?

    Und noch einen Nachschlag bitteschön ?
    Wer hat die alles auslösende Beschlussvorlage Nr. 2012/182 unterschrieben ? Naah ? Falsch, nicht der Bürgermeister. Richtig ist: Unterschrieben hat Frau Philipp-Richter – aber wer war das noch gleich ? Da war doch was ?

    HJL

    1. Thomas Groth

      Nett, dass Sie mich zu den einfachen, der Obrigkeit folgenden Bürgern zählen…………..
      Wenn ich das so lese wird mir eigentlich einfach nur schlecht. Und ich weiß nicht so genau, in welche Richtung.

  15. Lorenz

    Wenn das so klar ist, wie Sie verehrter Herr Lange, das dalegen, frage ich mich, warum Sie nicht alle Mittel unseres Rechtstaates ausnützen?

  16. Thomas Groth

    Weil Herr Lange davon ausgeht, dass alle unter einer Decke stecken – Staatsanwaltschaft und übergeordnete Behörden eingeschlossen. Das sind sinngemäß seine Worte aus einem früheren Beitrag als Antwort auf eine ähnliche Frage!

  17. Hermann Jochen Lange

    Hallo “Lorenz”,
    welchen “Rechtsstaat” meinen Sie ?
    Den der Sonntagsreden, der friedlich schlafenden Bürger – oder bden, unter dem zu viele Menschen nur noch leiden ?
    Meinen sie den “Rechtsstaat” der streng hierarchisch aufgebauten Verwaltungsbehörden, wie etwa eine städtische Verwaltung, deren vorgesetzte Fachaufsicht im Innenministerium, die Staatsanwaltschaft, die Justiz ? – Ja, auch die nicht weltliche, die ev.- luth. Kirchenadministration muss man leider derartig hinterfragen. Oder meinen Sie den “Rechtsstaat”, von dem seinerzeit unser Herr Bundespräsident meinte, jeder könne den “Rechtsstaat” in Anspruch nehmen – auch wenn man als Hilfesuchender kein Geld hat ?
    Wissen Sie, dass es in Deutschland keinen sog. Bürgeranwalt gibt – wie etwa in Österreich ?
    Wissen Sie, dass ein Bürger den eigenen Staat nicht einfach so verklagen kann? Dazu muss man persönlich einen direkten Schaden erlitten haben. In den von mir anklagend genannten Fällen bin ich nicht (direkt) geschädigt. Ich bin noch nicht einmal Ahrensburger Einwohner. Ich habe vorerst nur Spesen und den festen Glauben, dass es gut ist, mitzuhelfen, unsere Demokratie aus dem Starrschlaf zu holen – die einzige Demokratie, die wir haben.
    Nur noch 50 % Wahlbeteiligung spricht eine deutliche Sprache: Inzwischen bilden die Nicht-Wähler die stärkste Fraktion. Warum ist das so ?
    Schulkinder fragen, wann eine Wahl ungültig sei, weil zu wenig Bürger hingehen.
    In der ev.- luth. Kirche wird an der Abschaffung von Wahlen gearbeitet ( … )
    Ein wichtiger Sensor für den Zustand der Demokratie ist in Ahrensburg der “Versammlungsplatz der Demokraten” der sogenannte “Rathausplatz”: Verkommen zu einem ordinären Parkplatz für Automobile – umgeben von blauem und rotem Kommerz.
    Eines kann ich Ihnen aber versichern: Im Ahrensburger Rathaus können Sie den “Rechtsstaat” zu häufig leider eben nicht finden.

    Sie, Herr/Frau “Lorenz”, können sich aber auch bei mir melden und persönlich mithelfen, den stillen Kern der Aktiven weiter zu stärken. (Zur Ehrenrettung: Stille Mithelfer gibt es auch im Rathaus selbst).

    Aber gemach, man sagt: “Die Verfahren schweben”.

    HJL

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Optionally add an image (JPEG only)