Heute: Pastor Haak zurück auf der Kanzel

Leider konnte ich heute nicht zum Gottesdienst in die Schlosskirche gehen, weil eine Familienfeier mich davon abgehalten hat. Zu gern wäre ich zur Predigt von Pastor Haak gegangen, um Ihnen darüber zu berichten. Wie gut ist es doch, dass Szene Ahrensburg auch Leser hat, die mir bei meiner Bloggerei helfen! Denn soeben bekam ich von Sabine Heinrich den folgenden Beitrag gemailt:

2013-02-17 12.17.58“Es war ergreifend und berührend, mit welcher Sympathie, ja Liebe Herr Pastor Haak heute von den Besuchern des Gottesdienstes empfangen wurde!

Der lang anhaltende Applaus, als er sagte, er freue sich, wieder hier zu sein, sprach Bände!

Dieser Mensch – offen, zugewandt, mutig, liebevoll – soll(te) aus Ahrensburg entfernt werden?

Das sagt alles über die Personen in kirchlichen Ämtern aus, welche dieses Vorhaben betreiben und unterstützen. Dass sie nicht nachlassen werden, ist klar – denn es dürfte nur schwer auszuhalten sein, dass Pastor Haak derart viel Sympathie entgegengebracht wird und man (selbst verschuldet) keine bekommt.

Als dreist empfand ich, dass die Kollekte heute an die Schlosskirche ging und nicht für einen sozialen Zweck gedacht war. Ausgerechnet heute, wo abzusehen war, dass viel mehr Menschen den Gottesdienst besuchen würden als sonst!

Da schlagen die Verantwortlichen, die Herrn Haak jahrelanges Predigtverbot erteilt haben, Profit aus seinem ersten Auftreten! Das empfinde ich als schamlos und frech!”

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 21. Dezember 2014

Ein Gedanke zu „Heute: Pastor Haak zurück auf der Kanzel

  1. Hermann Jochen Lange

    Hallo Frau Heinrich,
    “Die Verantwortlichen” für was und in welcher Systemform ?

    Versuch einer Antwort:
    2013 war die Nordkirchenleitung der Auffassung, sie könne einem Kirchengemeinderat (KGR) anbieten, deren nur bis zum 1. Advent 2014 laufende Wahlperiode – bis 2016 zu verlängern. Einfach so und Punkt.
    Der Kirchenleitung war dabei offenbar unbekannt geblieben (oder einfach egal ?), dass nach Ablauf einer Wahlperiode automatisch die Legitimation der Volksvertreter erlischt, Entscheidungen zu treffen (Das betrifft hier den Kirchengemeinderat Ahrensburg).
    Diese Wahlvoraussetzung kann auch nicht durch Kirchengesetz verändert werden. Denn Bestandteil jeder demokratischen Wahl ist das den Wählenden bekannte Arbeitsende der zu wählenden Volksvertreter. Entscheidet ein dermaßen gewählter Vertreter trotzdem weiter (hier im KGR), hätte es unter Umständen sogar gegen das Strafrecht verstoßen. Schließlich werden größere Geldbeträge und Immobilien umgeschichtet, die letztlich dem Kirchenvolk gehören.

    Diese Umstände wurden durch den KGR Ahrensburg jahrelang ignoriert, von dem zur Prüfung bezahlten Propst geduldet ( … ) und auch von der Bischöfin.
    Die Einsicht in dieses weitere Kirchen-Desaster kam erst zwischen dem 27.11.2014 und dem10.12.2014. Das kann aus der Chronologie der Ereignisse und dem Schriftwechsel erlesen werden.

    In das Bild passt die dreiste Vorgabe von Propst Buhl, den harten Kern des “aufgelösten” KGR-Geheimbundes (5 Personen) in das diskutierte “Beauftragtengremium” zu setzen. Dessen Arbeitsende ist unbekannt. Tagt es länger als etwa 5 – 6 Monate, wird es gem. dem Geist des Art. 59 Abs. 3 Satz 5 der Kirchenverfassung erst 2016 zu sog. Neuwahlen kommen. Von “Neuanfang” keine Spur.
    Frage:
    Ist das alles mehr als einfache Täuschung des alles bezahlenden Kirchenvolkes ?
    Abschlussfrage:
    Nach welcher Logik ist es möglich, dass bei den oben erwähnten 5 Personen deren wahlrechtlich abgelaufene Legitimität plötzlich wieder aufleben kann ?
    Weil das in einer (christlich geprägten) Diktatur eben so möglich ist ?

    HJL

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