Ich gebe zu, dass ich mich mit “Lichtgeschwindigkeit” verguckt habe. Denn die Veranstaltung von Versatel und den Stadtwerken Ahrensburg, für die an diversen städtischen Pfählen doppelwandige Kunststofftafeln zu sehen sind, diese Veranstaltung ist ja noch gar nicht beendet! Im Gegenteil: Seit dem 23. Juni 2014 ging die erst richtig los, und zwar an jedem Montag und Mittwoch. Und wo? Im Schulzentrum am Heimgarten.
Frage an den Vorsitzenden vom Ahrensburger Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss: Ist das eigentlich erlaubt…?
Meine Gedanken: Es handelt sich hier zweifellos um eine kommerzielle Verkaufsveranstaltung. Die Marke “KielNET” ist nicht im Besitz der Landesregierung in Kiel, sondern es ist eine Marke der Versatel. Und die Stadtwerke Ahrensburg sind ein kommerzielles Unternehmen. Und wenn die ihre Werbeveranstaltungen in staatlichen Schulen durchführen, dann bekommen sie damit bei den Konsumenten einen “Bonus” in Sachen Vertrauen, weil der gemeine Bürger denkt: Wenn es in einer Schule stattfindet, dann ist es quasi auch amtlich.
Wenn es also Firmen gestattet ist, in Schulen für sich zu werben, dann könnte natürlich jedes Unternehmen kommen und das tun. Zum Beispiel ein Anbieter von Mobiltelefonen. Oder ein Autohändler. Oder ein Wohnungsmakler. Oder – last not least – Beate Uhse.
Darum, lieber Christian Schubbert, bitte ich um eine Stellungnahme. Sollten Ihnen dazu nichts einfallen, dann geben Sie meine Anfrage weiter an den Stadtjuristen. Reich an Wissen ist der zwar auch nicht, aber solche Sachen kann man ja nachschlagen.
Hallo, Herr Dzubilla,
Sie sind wieder so hartnäckig und tiefschürfend. Ist das Benutzen öffentlicher Einrichtungen wie auch Schulen kostenfrei? Darf da jeder kommen und von den Bürgern bezahlte Einrichtungen einfach so für Vorträge nutzen? Oder wie viel zahlen die in das Stadtsäckel? Und andere müssen Vortragssäle mit hohem Kostenaufwand anmieten? Oder zu wie vielen Prozenten sind unsere Stadtwerke und damit deren Vorstand an KielNET beteiligt?
Mit waschdiehand Grüßen
Wolfgang König
Hallo Herr Dzubilla,
Sie haben Glück, dass ich so kurzfristig auf szene-ahrensburg gelesen habe, dass Sie ein Anliegen direkt an mich richten. Es wäre toll, wenn Sie für zukünftige Fälle mir zusätzlich eine Mail schreiben könnten, dann kann ich auch immer eine Antwort zusagen.
Der Sachverhalt ist nicht einfach.
Auf Sachbearbeiterebene wurden diese Veranstaltungen im Schulamt der Stadt Ahrensburg genehmigt. Versatel ist der Kooperationspartner der Stadtwerke Ahrensburg, die ein städtisches Unternehmen sind. Es ist der ausdrückliche Wunsch der Stadtverordneten, dass der Breitbandausbau in Ahrensburg zügig vorangetrieben wird – und darum geht es hier. Es handelt sich um Informationsveranstaltungen für die einzelnen Quartiere zum Breitbandausbau. Diese Veranstaltungen sollen möglichst ortsnah erfolgen. So fand schon eine Veranstaltung im Marstall für das Gebiet Gartenholz statt.
Für die Veranstaltungsorte werden Raummieten erhoben.
Sie haben natürlich recht, wenn Sie sagen, dass es an Schulen ein Werbeverbot gibt. Dieses Werbeverbot ist dazu da, Schüler zu schützen vor ungesunder Ernährung, Kreditkartengeschäften oder sonstigen Dingen, die allgemein dem Wohl des Schülers entgegen stehen.
Ob das beim Breitbandausbau der Fall ist, ist fraglich. Es ist auch fraglich, ob in diesem Fall Schüler erreicht werden oder Erwachsene.
Jedenfalls liegt diese juristische Prüfung und Wertung jetzt beim Justiziar der Stadt und ich erwarte schnellst möglich Antwort.
Ich hoffe, mit dieser vorübergehenden Einschätzung konnte ich Ihnen schon etwas helfen.
sonnige Grüße
Ihr
Christian Schubbert
Lieber Herr Schubbert –
vielen Dank für Ihre sachdienliche Auskunft! Aaaber: Als Stadtverordneter muss man Szene Ahrensburg doch täglich lesen, oder sehe ich das falsch? 😉
Liebe Grüße
Ihr
Harald Dzubilla
Ich sah gestern auch ein Plakatgerüst, das mitten im Wohngebiet steht. Ich dachte, so etwas wäre nur Parteien während der Wahlwerbezeit erlaubt. Oder gibt es für Ahrensburg eine Sonderregelung?
In Ahrensburg scheint es Ausnahmeregelungen für “wilde Plakatierung” (= Fachterminus) zu geben. Wie sonst kommen die Plastiktafeln an die Pfähle von Verkehrszeichen? Meiner Meinung nach ist das nicht gestattet, genauso wenig wie Werbung an Ampelanlagen.
Wenn der Otto Normalunternehmer in Ahrensburg Plakate aufhängen möchte, muss er das bei Frau Kirchgeorg beantragen. Mit der zeitlich befristeten und gebührenpflichtigen Genehmigung gibt es genaue Instruktionen, wo man aufhängen darf. Ampelanlagen sind nicht gestattet. Wenn man versehentlich die Frist überzieht gibt es ein Ordnungsgeld. Da wird genau drauf geachtet.
Ansonsten nimmt man es wohl nicht so genau. Die diversen mit Werbung versehenen Anhänger, die die wenigen gebührenfreien Parkplätze blockieren, stehen teilweise monatelang herum. Wenn man offenen Auges durch Ahrensburg läuft, wird man auf viele weitere Verstöße stoßen.
Unser Dzubilla hatte es bereits zurückliegend aufgegriffen:
Am Kreisel Stormarnstraße / Fritz-Reuter-Straße hängen weiterhin gelegentlich Plakate an den Masten – ausgerechnet auf den Inseln die die Fahrbahnen trennen – aufgehängt ausgerechnet vom DRK das um Blutspender wirbt – für die Autofahrer, die beim Lesen des Spender-Termins vom Verkehrsgeschehen abgelenkt waren – und rumms.
Das Rathaus (Frau No) verlautbarte – und das Polizeirevier auch : Die Verkehrssicherheit sei nicht gefährdet.
Achtung: Das war eben kein Witz, sondern Ahrensburger Alltag.
Ich selbst habe auch nach intensivem Nachhaken keine Antwort auf meinen Antrag auf gleichbehandelnde Genehmigung für das Hängen eines Firmenwerbeschildes bekommen.
Auch Frau Fricke würde mir nicht helfen – aus Prinzip.
HJL.Amm
Hallo, Herr Dzubilla,
schon seit Jahren sage ich es: Szene Ahrensburg gehört spätestens zur Mittags-Lektüre der Verwaltung, der Politiker und der interessierten Bürger. Keiner möchte sich eine Blöße geben und Ihnen antworten. Aber es sind einige wenige Stadtverordnete, die ab und zu einmal antworten und Klarheit schaffen. Hier ein Dank an Herrn Schubbert.
Auch Herr Sarach könnte sich einmal äußern, wenn er um Stimmen werben will. Weiter so mit kommentieren oder schweigen! Das ist so oder so Aufrichtigkeit und Durchblick für den Bürger, der diesen kaum aus der Presse bekommt.
Mit aufrichtigen Grüßen
Wolfgang König
Lieber Herr König – meinen herzlichen Dank! Sie haben ein kluges Wort geschrieben! 🙂 Dankbare Grüße vom Blogger Dzubilla
Hallo Herr Dzubilla,
heute bekam ich das juristische Prüfungsergebnis im Rathaus. Die juristische Prüfung erfolgt nicht automatisch, sondern nur in Sonderfällen. Die Prüfung hat ergeben, dass der Sachearbeiter in diesem Fall durchaus so entscheiden kann wie er entschieden hat.
Wie schon oben angedeutet: der Schutz der Schüler ist gewährleistet. Die Produkte, die beworben werden schaden nicht den Schülern und die Veranstaltungen finden außerhalb der Schulzeit statt.
Der Veranstalter zahlt Raummiete und darf selbstverständlich seine Veranstaltungen auch bewerben.
Aus meiner persönlichen Sicht kann ich mich hier durchaus der Meinung des Rathauses anschließen.
sonnige Grüße
Ihr
Christian Schubbert
Das erinnert mich daran, dass vor Jahren mal ein Stand von Scientology auf dem Rondeel stand. Als ich ins Rathaus gestürmt war, um meinem Ärger gehörig Ausdruck zu verleihen, wurde mir erklärt: Der Stadtjurist hat das geprüft – alles rechtens. Nun denn, Hauptsache es kommt Miete in die Stadtkasse!
Dennoch: Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und die sachdienliche Auskunft!
Bleibt nur die Frage: Warum gibt es noch Firmen in Ahrensburg, die in Tageszeitungen, Anzeigenblättern und an Litfaßsäulen werben, die viel Geld kosten…?