Eine Böswilligkeit der Stadtverwaltung Ahrensburg

Heute habe ich viele Gäste. Der Grund ist der 18. Geburtstag meiner Tochter, die morgen volljährig wird.  Aus diesem Grunde hatte ich eine Überraschung für sie geplant: Um Punkt Mitternacht, wollte ich ein kleines Feuerwerk (90 Sekunden) machen mit einer Batterie, die ich von Silvester aufgehoben habe.

IMG_3696Ich bin ein gesetzestreuer Bürger. Also habe ich mich informiert und bin vor zwei Wochen ins Rathaus gegangen, um dort mein Feuerwerk anzumelden und die Gebühr dafür zu bezahlen. Im Rathaus wurde ich gefragt, ob ein Pyrotechniker das Feuerwerk macht. Ich erklärte, dass es ein Amateurfeuerwerk ist, also kein professionelles. Egal, wurde mir gesagt, ohne Pyrotechniker ginge es nicht.

Ich erklärte, dass ich eigentlich gedacht hatte, ich müsste nur die Polizei und Feuerwehr in Kenntnis setzen und meine Nachbarn informieren. Die Antwort der Rathausangestellten: “Dann machen Sie das doch einfach. Ich muss Ihnen das sagen, was in der Verwaltung die Vorschrift ist!”

Ich habe daraufhin an die Polizei geschrieben und an die Feuerwehr. Und ich habe meine Nachbarn informiert. Vor 14 Tagen.

Heute, also am Tage des Geschehens, bekomme ich per Telefax und per E-Mail vom Bürgermeister im Auftrag von Meike Schaaf die Mitteilung, dass ich mein Feuerwerk zu unterlassen habe, weil ich keinen Pyrotechniker habe, der die Veranstaltung spätestens zwei Wochen vorher hätte anzeigen müssen.

Also Essig mit der Geburtstagsüberraschung für meine Tochter!

Nun könnte der Einwand kommen: Na ja, so sind eben die Gesetze: Feuerwerk mit Pyrotechniker = ja, Feuerwerk ohne Pyrotechniker = nein. Aaaaaaber: Der Hinweis im Rathaus vor zwei Wochen, wenn ich Polizei und Feuerwehr informiere und meine Nachbarn, dann hätte die Verwaltung damit nichts zu tun, hat mich davon abgehalten, mich noch schnell um einen Pyro-Fachmann zu kümmern. Und dass die  Stadtverwaltung mit dem Verbot 14 Stunden vor der Veranstaltung kommt, betrachte ich als eine ausgesprochene Böswilligkeit. Hätte ich das gestern zur Kenntnis bekommen, hätte ich ein Tischfeuerwerk besorgt, das genehmigungsfrei ist.

Frage: Hat jemand von Ihnen eine Ahnung, wie hoch das Bußgeld ist für das nicht genehmigte Abbrennen eines Feuerwerks von 90 Sekunden…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 14. Juni 2013

8 Gedanken zu „Eine Böswilligkeit der Stadtverwaltung Ahrensburg

  1. john

    Lieber Herr Dzubilla,
    Sie sind doch selbst ein Pyrotechniker. Jede Woche haben Sie mindestens einen Knaller. Also-seien Sie vorsichtig, dass man Ihnen diese Knaller in Zukunft nicht verbietet, damit es wieder ruhiger in Ahrensburg wird.
    Mit schwarzpulvrigem Gruß
    Uwe John

  2. Nils

    Hallo Herr Dzubilla,

    ich hab folgendes vor einiger Zeit gelesen. Ich denke der blick über den Tellerand ist relativ aufschlussreich:
    http://www.shz.de/nachrichten/lokales/stormarner-tageblatt/artikeldetails/artikel/feuerwerke-werden-in-luebeck-zum-aergernis.html

    weiterhin:
    Quelle: http://www.feuerwerk-forum.de/archive/index.php/t-5288.html:
    “Im §23 der SprengV ist u.a. geregelt, wann pyrotechnische Gegenstände der Kl. II abgebrannt werden dürfen.
    Nach §46 Nr. 8 der SprengV i.V.m. §41Abs.1 Nr.16 des Sprengstoffgesetzes ist der Verstoß, also das Abbrennen der Pyrotchnik Kl. II, außerhalb der erlaubten Zeit, als Ordnungswidrigkeit deklariert.
    Im Abs. 2 des §46 Sprengstoffgesetz steht geschrieben. “Die Ordnungswidrigkeit … kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000€ geahndet werden.”

    Viele Grüße
    Nils

  3. J. Schmitt

    Jedes Jahr gibt es in der Republik für 2 Stunden ~ 20 Millionen Pyrotechniker. Bei dem Angebot sollte sich doch ein preisgünstiger Anbieter finden lassen …

  4. Wolfgang König

    Hallo, Herr Dzubilla,
    nun bin ich wieder in Ahensburg und informiere mich über “szene” über die Neuigkeiten.
    Das Park Hotel hat in der Vergangenheit mehrfach große Feuerwerke mit Pyrotechnikern veranstaltet. Sicherlich hat die Verwaltung gedacht, dass Sie dies auch zu tun beabsichtigten (Nico- und Polen-Böller usw.).
    Die Gefahren sind bei Silvester-Resten nicht gegeben, wenn die Sicherheitshinweise beachtet werden, denn sonst hätten wir uns alle Silvester einen Pyrotechniker besorgen müssen. Nun denken Sie einmal, was ich denke.
    Mit nachträglichen Glückwünschen
    Wolfgang König

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