Schulden von Ahrensburg: Am braven Bürger vorbei…

Wenn Sie heute den Aufmacher der Stormarn-Beilage gelesen haben, der sich mit den Finanzen (sprich: Schulden) unserer Stadt befasst, dann werden Sie sich nach Lektüre an den Kopf gefasst und gefragt haben: Kann man Ahrensburg eigentlich immer noch als Lachstadt bezeichnen? Oder ist vielleicht “Deppendorf” angebrachter…?

GagIch will nicht auf die kuriosen Meinungsunterschiede der Parteien zu unserer Finanzlage eingehen, sondern ich will erneut aufzeigen, wie der Herr Bürgermeister unser schönes Geld so ganz nebenbei verheizt hat, nachdem Unregelmäßigkeiten bei der GAG aufgefallen waren. Und weil Sie vielleicht denken, dass ich übertreiben würde, veröffentliche ich heute einen Beitrag von unserem Mitbürger Horst Hilt, der dieses Thema recherchiert hat und uns dazu Folgendes berichtet:

So kassieren die Stadtwerke Ahrensburg (vormals GAG) auf der einen Seite die eigenen Kunden ab – und werfen auf der anderen Seite das Geld der Bürger zum Fenster hinaus

Mit der Übernahme des Ahrensburger Gasnetzes von E.ON Hanse hatte die GAG die in den Gaspreisen enthaltenen Konzessionsabgaben um das 9-fache von 0,03 auf 0,27 Cent/kWh erhöht. Ziel war dabei gewesen, die an die Stadt Ahrensburg abzuführenden Konzessionsabgaben von 70.000 auf 420.000 Euro zu erhöhen und gleichzeitig andere unabhängige Gasanbieter vom Ahrensburger Gasmarkt fernzuhalten.

 Mit dem Beschluss des Bundeskartellamtes vom 16.09.2009 wurde der GAG bescheinigt, dass sie hre marktbeherrschende Stellung  in Ahrensburg missbraucht, eine steuerrechtlich unzulässige Gewinnverschiebung vorgenommen und den Marktzutritt von unabhängigen Gasversorgungsunternehmen behindert hat. Gleichzeitig wurde die GAG dazu verurteilt, die seit dem 01.01.2007 zuviel berechneten Konzessionsabgaben zurückzuzahlen. Was die GAG nach eigenen Aussagen auch getan hat – aber nur an die sonstigen Gasanbieter in Ahrensburg, nicht an die eigenen Kunden!

Gegen den Beschluss des Kartellamtes hatte die GAG Beschwerde beim Oberlandesgericht in Düsseldorf eingelegt, das diese jedoch mit Beschluss vom 19.19.2011 als unbegründet zurückgewiesen hat.

Wenig einsichtig und offensichtlich vom städtischen Justiziar schlecht beraten, haben die Stadt und die Stadtwerke Ahrensburg (GAG) auch gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt – diesmal beim höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), welcher aber bereits am 06.11.2012 in der mündlichen Verhandlung die Rechtsbeschwerde der GAG ebenfalls zurückgewiesen hat. Das vernichtende Urteil des Kartellamtes wurde also damit höchstrichterlich bestätigt!

Seit Ende letzten Monats liegt nun auch die schriftliche Begründung vor. Diese ist in der in der Entscheidungsdatenbank des BGH nachzulesen.

Daraus ergibt sich zum einen, dass die Stadtwerke Ahrensburg auch ihren eigenen Kunden, denen sie die überhöhten Konzessionsabgaben berechnet hat, diese erstatten müsste. Was sie aber nicht tun. Deswegen zahlen Ahrensburger Bürger, die ihr Gas von den Stadtwerken Ahrensburg beziehen, mehr als bei „fremden“ Lieferanten. Laut Verivox spart z.B. ein Gaskunde bei priogas 175,- Euro im Jahr, ich selbst als langjähriger Kunde der Vereinigten Stadtwerke Ratzeburg spare sogar 229,- Euro im Jahr. Und dann schreiben die Stadtwerke zu allem Überfluss auch noch auf Ihrer Homepage unter Aktuelles: „Heizen Sie Ihr Geld nicht zum Fenster raus“!

Zum anderen zeigt es, wie stattdessen von Seiten der Stadt Ahrensburg Geld zum Fenster hinaus geworfen wird. Zu allem Übel auch noch Geld, das man gar nicht hat – sondern das man sich über weitere Kreditaufnahmen beschaffen muss, um die Kosten der insgesamt 3 Verfahren überhaupt bezahlen zu können. Zugleich stellt sich die Frage, ob der Aufsichtsrat der Stadtwerke, in dem alle Vorsitzenden der Ahrensburger Fraktionen mit dem Bürgermeister an der Spitze vertreten sind, seiner Aufgabe gerecht geworden ist. War er etwa mit allem einverstanden, oder haben die Stadtwerke und der Bürgermeister eigenmächtig gehandelt?

Zum Schluss: Bezeichnend für die Informationspolitik der Stadtwerke Ahrensburg ist übrigens die Tatsache, dass der letzte Eintrag zu diesem Thema auf der Seite „Aktuelles“ vom 25.07.2012 datiert  „Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf“.

Frage: Fällt Ihnen als Bürger von Ahrensburg hierzu noch etwas ein…? Mir noch: Der Geschäftsführer der ehemaligen GAG, Stadtkämmerer Horst Kienel, möchte die Grundsteuern in Ahrensburg erhöhen, weil die Stadt pleite ist. Und die SPD pflichtet ihm bei, wohl wissend, dass das nicht nur die Eigenheimbesitzer betrifft, sondern auch die Mieter – also jeden Bürger.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 21. Mai 2013

9 Gedanken zu „Schulden von Ahrensburg: Am braven Bürger vorbei…

  1. Wolfgang König

    Hallo, Herr Dzubilla,
    nun bin ich etwas irritiert. Dass die Stadtwerke von Fremdeinspeisern eine Konzessionsabgabe verlangen, ist verständlich. Dass Fremdeinspeiser diese auf ihre Kunden abwälzen, ist auch zu verstehen. Aber dass unsere Stadtwerke sich selber die Konzessionsabgabe auferlegen und sie auf ihre Ahrensburger Kunden umlegen, ist nicht nachzuvollziehen. In meiner letzten Gasrechnung steht nichts von anteiligen Konzessionsabgaben.
    Kann Herr Hilt etwas mehr darüber schreiben?
    Die geschilderte Klageleiter durch die Instanzen ist schwer nachvollziehbar. Offenbar ist sie von unserem Stadt-Juristen bestiegen worden. Vorsatz? Unbelehrbarkeit? Schadenersatzpflicht? Diese Handlung hätte ich einem Schädel zugetraut.
    Ihre Informanten liefern gute Beiträge, aber die bloglesenden Politiker greifen diese offenbar nicht auf. Ist nichts dran an diesen Berichten?
    Keiner Ihrer Informanten ist bereit, seine Vorwürfe in einer Bürgerfragestunde öffentlich zu machen.
    Unser Bürgermeister handelt nur auf öffentlichem Antrag.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang König

      1. Wolfgang König

        Hallo, Herr Dzubilla,
        bei Ihrem Blog handelt es sich um ein höchst privates Tagebuch und nicht um ein öffentliches Organ des Stadt Ahrensburg wie einen Ausschuss, die StVV, die Einwohnerversammlung, den Ältestrtenrat usw.. In Ihr Blog können nur private Meinungen öffentlich einfließen. Für Sie und Ihr Blog gibt es kein Beisitzrecht wie für Senioren und Jugend. Aber Ihr Blog ist eine sehr hervorrragende Fundgrube für Mängel in unserer Stadt. Machen Sie weiter so.
        Sie, Ihre Informanten und alle Bürger können öffentlich Ihre Kritik in der Bürgerfragehalbestunde oder auf der Einwohnerversammlung kundtun.
        Mit zustimmenden Grüßen
        Wolfgang König

        wie wollen Sie nach den der Verwaltung und der StVV den fraktionen verpflichten, Sie mit Ihrem Blog Organ

  2. Dustin Holzmann

    Falsch!
    Laut Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO -) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (Gültigkeit vom 01.03.2013 bis 31.05.2013) §16e “Die Einwohnerinnen und Einwohner haben das Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Antragstellerinnen und Antragsteller sind über die Stellungnahme der Gemeindevertretung zu unterrichten.” stellt Ihr Blog keine Anträge dar!
    Ein Blog ist nichts weiter als ein einsehbares Tagebuch oder Journal, in dem mindestens eine Person, der Web-Logger, kurz Blogger genannt, Aufzeichnungen führt, Sachverhalte protokolliert oder Gedanken niederschreibt (Quelle: Wikipedia).

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Trotzdem bleiben meine Anträge öffentliche Anträge. Und mal angenommen, Sie würden in meinem öffentlichen Blog übler Taten bezichtigt. Würden Sie die Anschuldigungen einfach übersehen und so tun, als wäre die Welt in bester Ordnung? Ja, Sie würden es vermutlich tun, wenn die Anschuldigungen eine Berechtigung haben. Und so sind keine Antworten zuweilen recht vielsagend. 😉

  3. Wolfgang König

    Hallo, Herr Dzubilla,
    es ist Tatsache: Jeder in der Verwaltung liest Sie mit Genehmigung der Leitung für die Unter-Leitung im Rathaus oder unüberprüfbar privat zu Hause. Es wird gelächelt. Viele möchten wohl antworten, aber sie trauen sich nicht.
    Es gibt absolut keinen in den Parteien, der Ihr Tagebuch nicht liest. Alle sind neugierig. Sonst wäre ja keiner up to date.
    Um die Lesegewohnheiten zu verbergen, spielen alle Vogel Strauß: nix sehen, nix hören, nix antworten, nix tun. Man will sich ja nicht verraten.
    Trotzdem ist Ihr Blog kein amtliches Organ der Stadt Ahrensburg.
    Mit verhaltenen Grüßen
    Wolfgang König

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Wenn mein Blog ein “amtliches” Organ wäre, dann wäre ich ja Beamter – davor mich der Himmel behüte! Mein Blog ist die Stimme eines Bürgers, der weder Kreide frisst noch Schiss in der Büx hat wie viele, die gern möchten, aber zu dürfen sich nicht trauen…! 😉

    2. Christian Schubbert

      Hallo Herr König,

      nun machen Sie aber mal einen Punkt. Aus Ihrem Eintrag könnte man lesen, dass die Parteien über Bloggeinträge lächeln, aber sich nicht trauen zu antworten. Dem möchte ich widersprechen. Niemand bei Bündnis 90 / Die Grünen spielt Vogel Strauß. Es haben sich schon mehrfach unterschiedliche Fraktionsmitglieder zu den unterschiedlichsten Themen dieses Bloggs geäußert. Dazu stehen wir auch – wir müssen uns nicht verstecken, wenn wir zugeben, diesen Blogg zu lesen und auch auf Inhalte zu reagieren. Im Gegenteil: Transparanz ist wichtig. Bei uns wird dieser Blogg genau wie jede andere Zeitung behandelt. Nicht besser – aber auch nicht schlechter.

      sonnige Grüße
      Christian Schubbert

  4. Horst Hilt

    Zu den von Herrn König angesprochenen Punkten:

    a) Es ist nicht üblich, dass die Konzessionsabgaben in der Gas-Rechnung separat ausgewiesen werden. Aber sie sind im Preis enthalten. Fragen Sie doch Ihren Fraktionsvorsitzenden, der im Aufsichtsrat der Stadtwerke sitzt. Der müsste Ihnen das bestätigen können.

    b) Ihre Feststellung, “Keiner Ihrer Informanten ist bereit, seine Vorwürfe in einer Bürgerfragestunde öffentlich zu machen” ist nicht zutreffend. Habe gestern an den Bürgermeister geschrieben und ihm angekündigt, dass ich in der Einwohnerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2013 fragen werde, welche Kosten für die 3 einzelnen Verfahren entstanden sind: und zwar für die Verfahren selbst sowie für die rechtlichen Vertretungen auf der eigenen und der gegnerischen Seite.

    Horst Hilt

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