Grober Unfug: Kosmetik auf der Straße für 30.000 Euro!

Liebe Mitbürger – ich blende mal kurz zurück: In der Rathausstraße gab und gibt es zwei Wasserläufe, und zwar beiderseits der Straße. Im rechten, hin zum Rathaus führenden Streifen, waren einige Platten zerbrochen und wurden provisorisch durch Asphalt ausgebessert. Statt dass man die Firma, die den Plattenstreifen verlegt hatte, zur kostenlosen Nachbesserung aufgefordert hat, erklärte die Verwaltung: Wir werden den Streifen auf städtische Kosten ganz neu verlegen und breiter machen, da auch der Behinderten- bzw. Senioren-Beirat fordert, dass dieser Streifen als „Behinderten-Gehweg“ für Rollstuhlfahrer und Rollator-Benutzer zur Verfügung stehen soll.

Rathausstraße: Kostenfreies Parken auf dem sogenannten "Behinderten-Gehweg"

Rathausstraße: Kostenfreies Parken auf dem Wasserlauf, der ursprünglich ein “Behinderten-Gehweg” sein sollte

Gesagt, beantragt und von den Stadtverordneten genehmigt, denn wenn es um Behinderte geht, dann will man natürlich nicht hartherzig sein. Und so wurde der Streifen völlig neu mit größeren Platten angelegt. Kostenpunkt nach meiner Erinnerung: rund 40.000 Euro.

Seither parken auf dem „Behinderten-Gehweg“ weiterhin die Autos, und zwar kostenlos. Das kann angeblich nicht verhindert werden, denn die Verwaltung musste eingestehen: Der neu und breiter verlegte Wasserlauf kann überhaupt kein „Behinderten-Gehweg“ sein, weil er tatsächlich Bestandteil der Straße ist und gar nicht zum Gehweg gehört, der daneben verläuft.

Daraufhin machte die Verwaltung den Vorschlag, den Wasserlauf auf der anderen Seite als „Behinderten-Gehweg“ auszubauen. Und das soll nun auch geschehen: Der schmale Streifen auf der linken Seite der Straße soll genauso verbreitert werden wie der rechte. Veranschlagte Kosten: 30.000 Euro. Und das geht am 3. 09. 2014 als Beschlussvorlage in den Bauausschuss – siehe die nachfolgenden Abbildungen!

Bildschirmfoto 2014-08-24 um 16.45.35Diesen Beschlussvorschlag habe ich mir einmal genauer angeschaut und entdeckt: Nirgendwo steht dort, dass damit der gewünschte „Behinderten-Gehweg“ jetzt auf der anderen Straßenseite entsteht! Sondern ich lese:

„Durch die Verbreiterung und Regulierung des seitlichen Wasserlaufes wird die Entwässerung verbessert. Außerdem wird durch das gleiche Pflasterbild der Wasserlauf optisch hervorgehoben, dieser fügt sich harmonischer ein.“

Mit anderen Worten: Für eine reine und völlig unnötige Straßenkosmetik soll der Bürger 30.000 (in Buchstaben: dreißigtausend) Euro löhnen!Bildschirmfoto 2014-08-24 um 16.45.48

Unterschrieben wurde dieser drollige Beschlussvorschlag von einem gewissen Herrn Sarach, der auch schon die Verantwortung trägt für den sinnlos verbreiterten Parkstreifen auf der anderen Seite der Straße. Fazit: Summa summarum 70.000 Euro voll in den Sand gesetzt – wenn die Mitglieder im Bauausschuss so dämlich sind und auch der neuen Beschlussvorlage tatsächlich zustimmen.

Ausgangs die Frage: Geht eigentlich jemand von Ihnen reinen Herzens zur angeblichen
Geburtstagsfeier der Stadt Ahrensburg am 7. September 2014 in die Innenstadt, wo Kinder einen Euro für Trampolin, Unbenannt-1Aquaball und “Karussel” (ja, “Karussel” ist im Flyer zu lesen!)  zahlen müssen, damit unser Schweriner Gastarbeiter dieses Geld zum Blauen Elefanten zur Schloss-Stiftung schleppen kann, um sich dort auch weiterhin als großer Gönner einzuschmeicheln…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 24. August 2014

6 Gedanken zu „Grober Unfug: Kosmetik auf der Straße für 30.000 Euro!

  1. Cool

    Meinen Standpunkt kann ich hier nur wiederholen: Es handelt sich offensichtlich um einen Seitenstreifen, auf dem laut Beschilderung das Parken sehr wohl verboten ist. Lediglich das Halten ist hier erlaubt. Der Unterschied zwischen Halten und Parken ist in §12 StVO festgelegt: “(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.”
    Es gibt m.M. nach keinen Grund hier nicht fleißig Knöllchen zu schreiben. Übrigens: Ordnungswidrigkeiten darf jeder Bürger anzeigen. Zuständig ist das Ordnungsamt.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Das sehe ich auch so. Allerdings: Wenn dort Autos auch nur zwei, drei Minuten halten – das tun “permanent” welche – dann müssen die Fußgänger mit Rollator sie mühsam umgehen. Und das kann ja wohl nicht Sinn eines Behinderten-Gehweges sein.

      1. Cool

        Richtig! Aber ist es auch ein (Behinderten)-Gehweg? Ein Gehweg zeichnet sich i.d.R. dadurch aus, dass zwischen ihm und der Hauswand kein anderer Belag mehr kommt. Das ist hier anders.
        Woran soll dann der gemeine Kfz-Führer erkennen, dass die Stadt Ahrensburg hier einen komfortablen Belag für in ihrer Mobilität eingeschränkte Mitbürger verlegt hat? Gar nicht! Also ist es eben doch kein Gehweg, sondern ein Seitenstreifen.
        Offensichtlich wurden hier gleich mehrere Fehler gemacht.

  2. Hermann Jochen Lange

    Lenin wird der Ausruf zugeschrieben:
    Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser!

    Der SPD-Stadtverordnete R. H. rief seinerzeit vorwurfsvoll-fragend über den bis heute SPD-gestützen Ausschusstisch / fast wörtlich:

    Wir müssen uns doch darauf verlassen können, dass die (SPD-)Verwaltung nach Gesetz und Recht handelt!?

    Tatsächlich hat sich seit vielen Jahren bewiesen, dass diese Art Vertrauen zu häufig weder erforderlich noch angebracht ist.
    Dagegen haben die vom Bürger gewählten Interessen-Vertreter, die Stadtverordneten, a) die ihnen per Handschlag auferlegte Pflicht, Schaden von der Gemeinschaft abzuwenden und b) schon deshalb die Pflicht zum Nachlesen, zum Nachdenken und sogar das geschriebene Recht zur aktiven Kontrolle.

    Tun sie es ?

    HJL.Amm

  3. Andreas Hausmann

    Darf ich bei Lenin noch mal nachfragen:
    Heißt es in Ahrensburg dann nicht:

    Vertrauen ist gut – Knolle ist beser?

  4. Hermann Jochen Lange

    Und zur technisch-argumentativen Seite:
    Ja, die von Herrn Dzubilla ziterte Begründung wurde tatsächlich so in die Beschlussvorlage 2014/ 082 aufgenommen. Zugegeben hatte ich es einfach nicht glauben können. Deshalb dazu:
    1.
    Zitat: “….. wird die Entwässerung verbessert”.
    Die Logik stellt fest: Also war es vorher nicht ausreichende OK – nicht gut genug – es wurde also ursprünglich ein Planungsfehler ausgeführt.
    Parallele:
    Auch auf der vor wenigen Tagen sanierten Bahntrasse wurde ein zurück liegender Planungsfehler korrigiert und kostenmäßig versteckt: Die übliche Kurvenüberhöhung war seinerzeit falsch herum geplant und ausgeführt worden (wer zahlt heute die Korrektur ?)
    2.
    Zitat: “Außerdem wird durch das gleiche Pflasterbild der Wasserlauf optisch hervorgehoben, dieser fügt sich harmonischer ein.”
    Die Logik stellt fest: Im Vergleich zur gegenüberliegenden Nord-Seite und dessen dann ja optischem Fehler, soll dieser dort nicht korrigiert, sondern durch Ergänzungsarbeiten auf der Süd-Seite der erste Fehler nur unsichtbar gemacht werden.
    Nur eine Parallele:
    Seinerzeit haben Stadtverordnete ernsthaft darüber nachgedacht, einen von beiden Brunnen in Großen-Straße auf der östlichen Seite abzubauen, über die Symmetrieachse zu tragen und auf der westlichen Seite wieder aufzubauen. Begründung: Der (bis heute gegebene) Symmetrie-Fehler sollte korrigiert werden.
    Diese Schildbürgerei wurde aus Kostengründen nicht beschlossen (etwa 1/2 Millionen). Deshalb konnte auch die Scham nicht verringert werden, mit der diejenigen leben müssen, die die Aufstellung von zwei Brunnen nur auf einer Achsenseite geplant, vorgeschlagen und beschlossen haben.

    HJL.Amm

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Optionally add an image (JPEG only)