Ich gestehe einem Bürgermeister zu, dass er nicht alles wissen kann. Aber wenn er etwas nicht weiß, was für seinen Job wichtig ist, dann sollte er auf Fragen eines Bürgers keine falschen Antworten geben. Und genau das hat Eckart Boege getan, weshalb ich noch einmal auf das Thema zurückkomme, denn Sie wissen ja: Szene Ahrensburg bleibt am Ball mit Wiedervorlagen.
Das Thema ist der Parkplatz in der Friedrich-Hebbel-Straße gegenüber der Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule (SLG). Dieser kleine Parkplatz ist ständig besetzt von Dauerparkern, zu denen vor allem auch Campingmobile zählen. Dazu hatte ich in einer Einwohnerfragestunde den Bürgermeister gefragt, ob es nicht möglich wäre, hier die Parkzeit mit einer Parkscheibe in Grenzen zu halten, was das Problem ein für allemal lösen würde. Worauf mir der Bürgermeister wie folgt geantwortet hatte:
Wie bereits zur STV 08/2023 (Antwort auf Einwohnerfragestunde) beantwortet, können Verkehrsbeschränkungen nur aufgrund und im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung aus s 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) angeordnet werden. Diese Vorschrift nennt explizit diejenigen Voraussetzungen, welche es der Straßenverkehrsbehörde erlauben, derartige Beschränkungen anzuordnen. Weiterlesen