Wer ein Gewerbe ausübt, der muss Gewerbesteuern zahlen. Das gilt für das Gaststättengewerbe genauso wie für das Friseurhandwerk und das Fremdenverkehrsgewerbe. Und für eine Gewerbeanmeldung benötigt man grundsätzulich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und das ausgefüllte Anmeldeformular für das Gewerbeamt.
Wer „Frau Warrens Gewerbe“, also das horizontale, betreibt, der hat nicht selten Hemmungen, diesen Erwerb beim Gewerbeamt zu melden, zumal dann auch das Finanzamt quasi als Aufpasser der Damen mit aufs Laken kommt. Und so kam eine horizontale Gewerbetreibende auf die Idee, ihre Tätigkeit als Hobby zu deklarieren. Was bedeutet, dass die junge Frau ein privates Fremdenverkehrsgewerbe ohne Gewinnabsicht betreibt; und weshalb kein Finanzbeamter sie aufsuchen wird – jedenfalls nicht aus fiskalischen Gründen. Zumal die Inserentin die Kosten für ihre Anzeige wohl kaum als Werbungskosten in Abzug bringen wird. Weiterlesen










