Immer wieder sieht man Autos, die halb oder ganz auf Gehwegen parken. Das ist schlimm für Fußgänger genauso wie für Kinder auf Rädern, Rollstuhlfahrer und auch für Menschen mit Kinderwagen. Nun gibt es ein Gerichtsurteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass Straßenverkehrsbehörden einschreiten müssen, wenn Bürger sich über spolche Gehwegparker beschweren.
Ich habe mich bei der Stadt Ahrensburg bereits vor Tagen darüber beschwert, dass ein Kraftfahrzeug, welches schon seit längerer Zeit einen öffentlichen Stellplatz besetzt, dabei auf den Gehweg ragt – siehe die Abbildung! Resonanz bis zum heutigen Tage: Der Wagen steht immer noch da – siehe Abbildung links!
Ich hege einen ganzu bestimmten Verdacht, meine lieben Mitbürger, und zwar: Die städtischen Überwachungskräfte überwachen primär die Kunden in der Innenstadt, ob diese falsch oder ohne bzw. mit abgelaufenem Ticket geparkt haben! Was an anderen Stellen in der Stadt passiert, davor drücken Überwachungskräfte gern ein Auge zu. Weiterlesen









