Kann man städtische Entscheidungsträger auch belangen für das Veruntreuen von öffentlichen Geldern? Auf diese Frage kam ich, als ich gestern in der Stormarn-Beilage eine neue Horrormeldung über das Rohrbogenwerk gelesen habe.
Sie erinnern sich vielleicht: Vor langer Zeit mal tauchte eine gewisse Frau Thuneke in den Stadtverordneten-Versammlungen auf, wo sie großspurig verkündete, dass sie Investoren mit dicker Brieftasche im Rücken hätte, die das alte Rohrborgenwerk übernehmen und daraus ein zweites Kulturzentrum machen wollten. Doch zuerst müsse die Stadt in Vorleistung treten und Bodenproben erstellen lassen, um festzustellen, dass das Gelände auch frei sei von Schadstoffen.
Warum die Stadt das machen sollte, weiß ich nicht, denn das Grundstück gehörte gar nicht der Stadt. Die aber übernahm diese Kosten – ich habe 45.000 Euro in Erinnerung, kann mich aber täuschen. Immerhin geschah das mit der Maßgabe, dass der Investor einen beträchtlichen Teil dieses Geldes in die Stadtkasse zurückzahlen sollte. Der Boden war frei von Schadstoffen. Und Frau Thuneke gründete daraufhin einen “Kulturförderverein Rohrbogenwerk”, der – ob Sie es glauben oder nicht – im Internet immer noch existiert – siehe Abbildung! Doch dann waren die geheimnisvollen Investoren plötzlich gar nicht vorhanden. Und das Projekt verlief im Sande – mit Ausnahme der Kosten für die Bodenproben, denn die mussten zwangsläufig wir Bürger voll übernehmen. Oder hat jemand von Ihnen gehört, dass Frau Thuneke diese von ihr verursachten Kosten inzwischen beglichen hat, sodass dieses Geld in die Kitas gesteckt werden konnte…? Nein, Frau Thuneke organisiert lieber die Ahrensburger Stadtmusikanten, und der Bürgermeister tanzt dazu nach ihrer Pfeife. Weiterlesen