Einwohnerversammlung in Ahrensburg. Einziges Thema auf der Tagesordnung war die Situation der Flüchtlinge in unserer Stadt. Und hier kam es zu einer Ausschreitung gegenüber einem Bürger, der sich dort zu Wort gemeldet hatte. Ein Vorfall, den ich als ungeheuerlich empfinde.
Grundsätzliches: Jeder von uns hat die Verpflichtung zu helfen, wo Menschen in Not geraten sind. Wie zum Beispiel die Menschen, die zu uns geflüchtet sind, weil sie ihr Leben retten wollten. Die Pflicht zur humanitären Hilfe steht nicht nur im deutschen Gesetz, sondern auch in der Heiligen Schrift der Christenheit. Und fast jeder Bürger ist ein Flüchtlingshelfer, indem er Steuern zahlt, die den Flüchtlingen zugute kommen.
Und dann haben wir in Deutschland ein Gesetz, auf das jeder von uns stolz sein kann: Das Grundgesetz. Hier heißt es in Artikel 5 u. a.: „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Dieser Paragraph wurde bei der Einwohnerversammlung mit Füßen getreten: Ein Mann, der seine Sorgen und Ängste über die große Zahl von Flüchtlingen geäußert hatte, wurde von den meisten Anwesenden mit Worten niedergemacht und ausgebuht. Weiterlesen









