Abendblatt berichtet online mit der Überschrift: „Diebinnen kommen als Pflegedienst ins Haus und bestehlen Reinbeker Senioren“. Und neben dem Text sehen wir eine Pflegerin vor ihrem Automobil mit einem Ausweis in der Hand, der vermutlich eine Fälschung ist. Doch halt! Wenn man nämlich den Beitrag anklickt und weiterliest, dann erfährt man: Die abgebildete Person ist gar keine Diebin von einem Fake-Plegedienst, sondern es ist eine ehrliche Haut mit einem gültigen Ausweis.
Geht es Ihnen genauso, dass Sie bei so einer oder einer vergleichsweisen Darstellung auch zuerst einmal denken, dass die abgelichtete Person die beschuldigte ist? Und wenn der Leser diese Person auch noch persönlich kennt, dann bekommt er vielleicht sogar einen Schreck, bevor er dann weiterliest und erkennt, dass er mit seinem ersten Gedanken auf dem Irrweg gewesen ist.
Es passiert häufig, dass der Leser bei Berichten, wo eine Person abgebildet ist, zuerst einmal nicht weiß, ob es der Übeltäter ist, das Opfer, ein Zeuge oder Rechtsanwalt. Und da könnten beim Leser zuerst einmal falsche Gedanken in den Kopf kommen.
