Wie Werbung auf Firmenfahrzeugen nach hinten losgehen kann

Stellen Sie sich einmal vor, lieber Leser, Sie haben eine Firma in Ahrensburg. Zum Beispiel ein Dienstleistungsunternehmen wie es auch ein Handwerksbetrieb ist. Möchten Sie dann nicht, dass Ihre Firma einen guten Ruf in der Stadt hat und alle Bürger positiv denken, wenn sie beispielsweise einen Ihrer Firmenwagen sehen, auf dem Ihr Name steht? Oder wollen Sie, dass sich viele Bürger täglich über Sie ärgern beim Anblick Ihres Firmenwagens…?

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Wenn Sie das Letztere möchten, dann ist das ganz einfach: Parken Sie Ihren Firmenwagen nach Feierabend und am Wochenende mitten auf der Fahrbahn einer viel befahrenen Straße. Das ist nicht verboten, solange dort kein Verbotsschild steht. Und wenn möglich, dann parken Sie auch noch Ihren privaten Pkw vor dem Firmenwagen, damit andere Autofahrer sich noch mehr ärgern, wenn sie dort überholen und auf den Gegenverkehr achten müssen! Und Sie können sicher sein: Viele Autofahrer denken schlecht über Ihre Firma, weil sie sich über Sie ärgern. Und auch Radfahrer, wenn die dort keinen Radweg haben, werden Sie und Ihre Firma verfluchen wegen Ihrer egoistischen und unfreundlichen Parkerei.

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Natürlich haben Sie als Firmeninhaber auch einen Vorteil dadurch: Sie benötigen keinen Firmenparkplatz. Und Sie machen dabei sogar auch noch Werbung – bei Nicht-Autofahrern, die dort als Fußgänger den Weg entlang spazieren und dabei auf Ihre Firma stoßen.

Und damit bin ich wieder einmal bei einem meiner Lieblingsthemen: Das Parken von Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn von Straßen. Warum das unbeschränkt (!) an Stellen erlaubt wird, wo der Verkehr dadurch behindert wird und auch Busfahrer ständig Probleme bekommen, das will mir nicht in den Kopf. Ich – als Auto- und Radfahrer – ärgere mich tagtäglich darüber.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 21. Oktober 2025

2 Gedanken zu „Wie Werbung auf Firmenfahrzeugen nach hinten losgehen kann

  1. Hans

    Wie schon von Ihnen geschrieben, die Firma bzw. der Mitarbeiter macht hier nichts falsch, die STVO wird eingehalten. Die Stadtverwaltung entscheidet auf welchen Straßen geparkt werden darf, oder nicht. Sie sollten sich vielmehr an die Stadtverwaltung wenden und einen Mittelstreifen beantragen, dann müssten nicht mal Schilder aufgestellt werden, da stets 3 Meter Abstand zum Mittelstreifen eingehalten werden muss.

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