Umweltausschuss: Abstimmung über den Bürgerentscheid und dazu ein Wort von Bundeskanzler Friedrich Merz

Heute tagt in Ahrensburg der Umweltausschuss, und zwar um 19:30 Uhr im Peter-Rantzau-Haus. Punkt 9 der Tagesordnung lautet: “Antrag zur Aufhebung des Bürgerentscheids”. Dieser Antrag stammt von Grünen & WAB. Dazu hat sich ein Antrag der CDU gesellt, der da lauet: “Änderung des Bürgerentscheids” – siehe die Abbildungen!

Über beide Anträge habe ich auf Szene Ahrensburg berichtet und den Inhalt kommentiert. Und dabei habe ich auch die Frage gestellt, was der Umweltausschuss in Sachen Neugestaltung der Hamburger Straße zu tun hat mit Ausnahme, dass dort endlich wieder Bäume gepflanzt werden. Und darüber, dass das nicht schon längst hätte erfolgt sein können, steht im Bürgerentscheid kein Veto; wie auch wir Bürger nicht entschieden haben, dass die Linden in der Hamburger Straße gefällt werden sollten.

Der Ausschuss wird heute Abend abstimmen und damit eine Vorentscheidung für die endgültige Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung fällen. Es sieht so aus, dass der Antrag von Grünen & WAB keine Mehrheit finden wird. Ob diese Fraktionen sich dem Antrag der CDU anschließen werden? Warten wir’s ab!

Ausgangs dieses Blogs zitiere ich ein Wort von Friedrich Merz, das der Bundeskanzler gestern bei der Eröffnung der IAA in München gesprochen hat – siehe Abbildung rechts!

Die Ahrensburger Grünen und WAB dagegen stehen auf Seiten der Fahrradindustrie, die in der Wirtschaft von Deutschland eine ähnliche Bedeutung hat wie die Produktion von Barfußschuhen.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 10. September 2025

3 Gedanken zu „Umweltausschuss: Abstimmung über den Bürgerentscheid und dazu ein Wort von Bundeskanzler Friedrich Merz

    1. Der Spatz vom Rathausdach

      Und worüber will der Ausschuss dann abstimmen? Vielleicht über die Zurechnungsfähigkeit von einzelnen Antragstellern?

    2. Wölfin

      Leider ist das so unvollständig…
      Innerhalb von 2 Jahren ist ein Bürgerentscheid nur durch einen anderen Bürgerentscheid aufzuheben oder zu verändern.
      Danach kann auch die Gemeindevertretung den Bürgenentscheid aufheben oder verändern.

      Quelle:
      https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-GemOSH2003V44P16g
      https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/leitfaden_buergerbegehren_sh.pdf

      Nur das sich niemand heute Abend zu weit aus dem Fenster lehnt
      Obwohl – man könnte ja mal mit Verweis auf KI die Damen und Herren verunsichern…
      unter den Blinden ist ja der Einäugige bekanntlich König

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