Stadtverwaltung auf Seiten der Unverschämten: Kostenloser städtischer Parkplatz als Dauerabstellplatz für Wohnmobile

Der kleine Parkplatz gegenüber der Selma-Lagerlöf-Schule ist für Pkw-Fahrer so gut wie nicht zu nutzen. Weil der Platz dauerbesetzt ist von Wohnmobilen. Und das geschieht mit Wissen und Billigung der Stadtverwaltung – siehe Foto von gestern! Ich hatte den Bürgermeister gefragt: “Wissen möchte ich, aus welchem Grund die Stadt Ahrensburg gegenüber von Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule und Alfred-Rust-Saal einen öffentlichen Parkplatz errichtet hat, der mit Billigung des Bürgermeisters von Campingmobilen dauerbesetzt sein darf. Fahrzeuge, die zudem über auf die Rasenfläche ragen, die hier nicht gemäht werden kann.”

Die Antwort von Eckart Boege: “Was die Nutzung des Parkplatzes gegenüber der Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule und dem Alfred-Rust-Saal betrifft, so verweise ich auf die Antworten, die im Rahmen der Stadtverordnetenversammlungen STV 08/2023 und 03/2025 zu diesem Thema gegeben wurden. Die dortige Parksituation wurde umfassend erläutert. Der Verwaltung liegen keine Hinweise auf Einschränkungen bei der Grünpflege im Zusammenhang mit dieser Nutzung vor.”

Wozu Sie bitte einen Blick werfen wollen auf das Foto rechts und sich dabei fragen können, ob Rathausmitarbeiter vielleicht zu eitel sind, um eine Brille wegen ihrer Kurzsichtigkeit zu tragen!

Fazit: Frechheit siegt. Die Unverschämtheit der Camper wird von der Stadt nicht nur geduldet, sondern sogar gutgeheißen. Wozu ich ergänzend festhalte, dass ich sehr häufig von Bürgern auf diesen Fall angesprochen werde.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 30. September 2025

4 Gedanken zu „Stadtverwaltung auf Seiten der Unverschämten: Kostenloser städtischer Parkplatz als Dauerabstellplatz für Wohnmobile

  1. Dirk Köster

    Hallo,

    so sehr ich diese Seite mag und den Anblick von Wohnmobilen auf Parkplätzen störend finde – hier wird übers Ziel hinaus geschossen.
    Wohnmobile dürfen, im Gegensatz zu Anhängern und Wohnwagen, grundsätzlich unbegrenzt stehen bleiben, solange es nicht die allgemeine Verkehrsfläche beeinträchtigt und keine speziellen Beschilderungen gelten. Das ist hier meines Erachtens gegeben und deswegen ist das Parken von Wohnmobile dort zugelassen. Ich finde es auch nicht gut, dass Kennzeichen auf Fotos nicht verpixelt werden – schon mal was von Datenschutz gehört?

    Das Argument mit den Rasenflächen finde ich auch sehr weit hergeholt- unter den Wohnmobilen kann mit einem Rasenmäher tw. gemäht werden und wenn die Wohnmobile da länger stehen, wird das Gras wohl auch nicht so schnell wachsen…

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Meine Kritik richtet sich gegen die Stadt, weil sie eben keine “spezielle Beschilderung” vornimmt. Was die Verpixelung betrifft: Ich habe sie nun gemacht, obwohl ich ja kein einzelnes Auto, sondern einen kompletten Parkplatz abgebildet habe.

    2. Rohde

      Es ist hier doch sehr deutlich erkennbar, dass die Mitarbeiter der Stadtbetriebe hier bei ihrer Arbeit behindert werden. Warum akzeptiert der Bürgermeister das?

  2. Oldesloer Nachbar

    Fahrzeuge haben keine Persönlichkeitsrechte, daher ist eine Selbstzensur in diesem Fall juristisch nicht erforderlich. Es ist darüber hinaus jedermann möglich, diesen öffentlichen Grund zu betreten und die Kennzeichen abzulesen.

    Dies ist der juristische Teil. Dass hier öffentlicher Grund mietfrei und dauerhaft beansprucht wird, ist zu kritisieren, daher finde ich das Anliegen des Bloggers gerechtfertigt.

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