Ein Egomane bezahlt ein Konzert mit Spendengeldern

Ich versuche jetzt mal, ganz sachlich zu bleiben. Also: Die BürgerStiftung Region Ahrensburg fordert die Bürger zu Spenden auf, und zwar zu Gunsten “sozialer Projekte in der Region”. Und was macht die Stiftung für soziale Projekte in der Region? Die Stiftung bezahlt davon “internationale Künstler”. Und die treten in der Sankt-Johannes-Kirche auf, die vom dortigen Förderverein in Betrieb gehalten wird. 

Wer nun denkt: Wenn die Künstler, deren Gage aus Spenden (= steuerfrei) bezahlt wird, in der Kirche auftreten, dann bekommt der Förderverein das Eintrittsgeld – der irrt. Denn man lese und staune: Der Eintritt ist kostenlos! Mehr noch: Der Förderverein will bei den Besuchern per Klingelbeutel um Spenden betteln statt Eintrittsgeld zu verlangen! Versteht das jemand…?

Und BürgerStifter DrEckstein präsentiert sich in seiner bekannten Egomanie wie üblich grinsend vor der Werbetapete seiner Stiftung mit einem Plakat vor der Brust, um zu zeigen, was für ein edler Helfer der Menschheit er doch persönlich ist. Und bestimmt werden seine Helfershelfer vom Anzeigenblatt MARKT das auch noch abbilden.

Also: Wenn Sie zu den 100 Spendern gehören, die der Aufforderung der BürgerStiftung nachgekommen sind und 100 Euro an Eckstein & Lau gezahlt haben, dann wissen Sie nun, dass andere Menschen von Ihrem Geld gratis in ein Konzert gehen können. Supi, oder?

Der Förderverein Sankt Johannes sollte sich schämen!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 31. März 2024

7 Gedanken zu „Ein Egomane bezahlt ein Konzert mit Spendengeldern

      1. chessy

        …..die Guten ins Kröpfchen! Das heißt : Die Kosten wg. der Steuer, der Beutel für die Heuer! Einfacher geht es nicht, das spart ggf Buchhaltungskosten!

    1. Die Krähe vom Rathausplatz

      Hier bedarf es wohl noch ein paar aufklärende Worte:
      dubios – im Sinne (Duden) von implausibel
      wenn eine Spende mit Verwendungszweck gezahlt wird, hat m.E. die empfangende Institution die Pflicht, diese dem Verwendungszweck zuzuführen, inwieweit diese Spendeneinwerbung satzungsgemäß ist, hat das Finanzamt bei einer Überprüfung zu entscheiden
      wird eine Spende ohne Verwendungszweck gezahlt, hat die empfangende Institution m.W. die Möglichkeit, diese nach eigenen Entscheidungen, jedoch satzungsgemäß, zu verwenden
      sollte ich mit diesen Hinweisen “falsch liegen”, erbitte ich korrigierende Hinweise

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