Stiftung: Ein Portal im Internet ist kein rechtsfreier Raum

Die BürgerStiftung Region Ahrensburg ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ahrensburg, Gegründet wurde sie am 28.05.2001 von Bürgern aus der Region und vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein am 13.06.2001 genehmigt. Die BürgerStiftung ist Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Arbeitskreises Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Vorsitzender der Stiftung in Ahrensburg ist Dr. Michael Eckstein, der Ende vergangenen Jahres für seine Leistungen von Ministerpräsident Daniel Günther mit dem Verdienstorden des Landes Schleswig-Holstein ausgezeichnet wurde. So weit, so gut und ehrenwert.

Und dann gibt es bei der BürgerStiftung noch eine “Unterstiftung”, nämlich die “Stiftung Mensch und Zukunft”. Und diese Stiftung veröffentlicht online das sogenannte „Ahrensburg Portal“, was in meinen Augen so ganz koscher nicht ist. Denn was dort publiziert wird, geht nicht immer konform mit den Richtlinien, die sowohl für Stiftungen als auch für publizistische Veröffentlichungen bestehen. Dazu ein Beispiel, das vom heutigen Tage stammt:

Der Bürger liest auf dem Ahrensburg Portal: „Stormarner CDU-Landtagsabgeordnete für besseren Lärmschutz bei Fehmarnbeltquerung“. Das klingt erst mal gut für den Leser, weshalb er denn auch weiter liest. Und dabei erfährt er, wie toll die CDU im Landtag von Stormarn sich für den Lärmschutz in Stormarn einsetzt und dabei gegen die Absichten des Bundes protestiert, den Lärmschutz nur minimal zu unterstützen.

Liest der Bürger den Bericht bis zum Ende, dann bekommt er große Augen. Denn am Fuße des Beitrages erfährt er, wer diesen Text auf dem Ahrensburg Portal der “Stiftung Mensch und Zukunft” verfasst hat. Sie werden es nicht für möglich halten, denn dort steht: „Text: CDU Stormarn“.

Dieser Bericht der CDU über die CDU könnte auch in der Politiker-Werbe-Kolumne im MARKT stehen. Aber dort wird schon im Kopf deutlich kennbar gemacht, dass es kein Beitrag der Redaktion ist, sondern dass hier Politiker und Parteien das Wort haben und für den jeweiligen Text verantwortlich sind, der nicht die Meinung der Redaktion widerspiegelt. Und das steht auf dem Ahrensburg Portal leider nicht.

Apropos Werbung: Auf dem Portal der Stiftung findet man auch Werbung der Haspa. Die ist durch das darüber platzierte Wörtchen „Anzeige“ gekennzeichnet. Doch dann wird dort auch ein Beitrag aus dem „Archiv“ angezeigt mit dem Thema: „Geldanlage neu denken“. Und wenn der Leser dort draufklickt, dann erfährt er auf der Seite, die sich dann öffnet, dass der abgebildete Herr den Namen Thorben Gibbesch trägt und knallharte Werbung für die Haspa macht, die redaktionell gestaltet ist.

Und in diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob eine Stiftung überhaupt kommerzielle Werbung von Firmen auf ihrem Forum verbreiten darf, da eine Körperschaft ja im Allgemeinen kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist. Hierzu habe ich folgenden Text im Internet gefunden:

“Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn die Körperschaft an den Werbemaßnahmen mitwirkt. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Körperschaft dem Sponsor das Recht einräumt, in einem von ihr herausgegebenen Publikationsorgan Werbeanzeigen zu schalten, einschlägige sponsorbezogene Themen darzustellen und bei Veranstaltungen der Körperschaft deren Mitglieder über diese Themen zu informieren und dafür zu werben (vgl. BFH-Urteil vom 07.11.2007-I R 42/06 -, BStBl 2008 II, Seite 949, AEAO 2012 zu § 64 Abs. 1 AO Nr. 10).”

Ich bin kein Jurist, aber wenn ich die Angaben auf die “Stiftung Mensch und Zukunft” beziehe, dürfte die besagte Körperschaft meiner Meinung nach die Werbung der Haspa auf dem Portal nicht veröffentlichen, da das ja wohl unter „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ fallen würde.

Aber sicher wird Herr Dr. Eckstein mich nun eines Besseren belehren…! 😉

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 2. September 2019

2 Gedanken zu „Stiftung: Ein Portal im Internet ist kein rechtsfreier Raum

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