Weihnachtlicher Verkehrsunfall in der Sommerflaute

Aufmacher vom heutigen 3. Buch Abendblatt: “Freundin verbrennt im Auto: Fahrer vor Gericht”. Und die Unterzeile lautet: “30-Jähriger verursacht auf der L224 bei Sie einen schweren Verkehrsunfall. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor”. Und dazu sehen wir als Aufmacherfoto eine Abbildung von zwei geschrotteten Autos. Da kommt dem Leser doch das Gruseln.

Aquarell frei nach Abendblatt

Und dann stutzt der Abonnent. Er hat verstanden: Da ist gerade eine Frau im Auto verbrannt und schon steht der Fahrer vor Gericht? Vielleicht ein beschleunigtes Verfahren, was eine Art Schnellgericht ist?

Liest der Abonnent das Kleingedruckte, dann erfährt er, dass der aktuell dargestellte Verkehrsunfall bereits Weihnachten passiert ist. Nein, nicht 2018. Auch nicht 2017. Sondern 2016.

Es wird erkennbar: In der Sauren-Gurken-Zeit greift die Redaktion nach jedem Strohhalm, um alte Nachrichten zu aktualisieren, weil z. B. weil eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Das ist durchaus legitim. Als Sensationshascherei empfinde ich den Aufmacher deshalb, weil der Leser beim Anblick des Fotos erst mal denkt, dass hier aktuell etwas passiert ist. Und warum das Foto, das ich leider nicht zeigen darf, auch noch besonders groß abgebildet ist, weiß allein die Redaktion. Vielleicht will sie damit die Menschen befriedigen, die wir im Allgemeinen als Gaffer bezeichnen…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 1. August 2019

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