Amazon: Betrug und Hehlerei im Internet

Wenn jemand das Weltunternehmen Amazon öffentlich des Betruges bezichtet, dann muss derjenige schon ein paar Asse im Spiel haben, um nicht am Ende als Verlierer dazustehen. Denn Amazon hat verdammt gute Anwälte und dazu auch noch das Geld, um jeden Prozess so weit zu führen, dass dem Gegner schon vorher die Luft wegbleibt. Und derjenige, der Amazon beschuldigt, bin ich.

Quelle: Amazon

Betrachten Sie bitte die Abbildung! Hier bietet Amazon ein aktuell erschienenes Buch zum Kauf an, das es gar nicht geben darf. Es ist ein Raubdruck. Damit wird gegen geltendes Urheberrecht verstoßen. Und Amazon betätigt sich darüber hinaus der Hehlerei.

Ich kann das mit Bestimmtheit sagen, denn das Werk, um das es hier geht, trägt den Titel “Ewers” und stammt von Hans Reimann. Das Buch kann nur mit Genehmigung des Nachlassverwalters neu verlegt werden; und dieser Nachlassverwalter bin ich. Und ich habe nie und niemandem die Genehmigung für den Druck und Verkauf dieses Buches gegeben.

Frage in die Runde: Ist unter den Lesern von Szene Ahrensburg vielleicht ein Jurist, der sich mit Urheberrecht befasst? Oder kennt eventuell jemand einen solchen Rechtsanwalt, den er mir empfehlen kann?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 12. Juli 2019

7 Gedanken zu „Amazon: Betrug und Hehlerei im Internet

  1. Stephan Lamprecht

    Hallo, Herr Dzubilla,

    da ist Amazon aber der falsche Ansprechpartner. “Hehlerei” ist in diesem Zusammenhang ein großes Wort. Wenn Rowohlt bei unserer alten Buchhandlung Münnich ein Buch verkauft hätte, für das kein Urheberrecht vorlag, wäre das auch nicht Sache von Münnich gewesen. Auch wenn Amazon groß ist, und es aktuell extrem verlockend scheint, auf die einzuhauen. Den Urheberrechtsbruch begeht, falls der vorliegt, der Verlag Inktank, der das Buch produziert. Amazon lässt sich von Partnern bestätigen, dass sie die Rechte haben, damit ist Amazon auch juristisch bereits raus. Also: Sie müssen sich an Inktank wenden.

  2. Stephan Lamprecht

    Hmm. Ich weiss nicht, ob mein erster Kommentar überhaupt durchging. Deshalb: Bei allen Animositäten gegenüber Amazon, was ja gerade beliebt ist. Amazon lässt sich von Verlagen und Verkäufern bestätigen, dass diese die Rechte besitzen. Damit ist Amazon raus. Ihr Ansprechpartner ist der Verlag inktank. Der begeht den Urheberrechtsbruch, sofern der denn vorliegt. Nicht Amazon. Hehlerei in diesem Zusammenhang ist ein großes Wort. Wenn Stojan ein Buch von Rowohlt verkauft, für das Rowohlt keine Rechte besitzt, ist das auch keine Hehlerei.

      1. Stephan Lamprecht

        Lieber Herr Dzubilla,

        Das ist ein Vergleich von Äpfel und Birnen. Gutenberg.org ist eine Tauschplattform für Werke. Die begehen damit dann den Urheberrechtsbruch. Analog zu Ihrem Fall. Das Buch wird ja nicht von Amazon produziert, sondern vertrieben. Da es eine EAN hat, könnte ich es über jede andere Plattform auch erhalten. Die müssten Sie Ihrer Logik folgend alle verklagen. Genau deshalb wird jeder vernunftbegabte Richter und Anwalt Sie auf den Verlag, also den eigentlichen Produzenten des Werkes verweisen, nicht an den Händler. Und an Ihr bekanntes Alter Ego, den Spießer Alfons. Es handelt sich formaljuristisch eben gerade nicht um einen Diebstahl im Sinne der Hehlerei. Soweit reichen meine Kenntnisse aus 3 Semestern Jura noch. Es geht um einen Tatbestand aus dem Urheberrecht. Denn ich kann sehr wohl der Eigentümer an dem Buch sein und werden. Dieses Recht wird mir auch kein Gericht dieser Welt strittig machen. Es geht um ein abstraktes Gut.

        Viele Grüße

        1. Harald Dzubilla Artikelautor

          Lieber Herr Lamprecht –

          vielen Dank für Ihren sachdienlichen Kommentar. Verlage in den USA zu verklagen kommt der Methode gleich, das eigene Geld bündelweise aus dem Fenster zu werfen. 🙁 Ich war gegen Amazon erfolgreich, weil der Konzern in den USA seine Hände auch in der Produktion (Faksimile-Drucke) mit drin gehabt hat. Das Dumme: Die haben den Verkauf des betreffendes Buches eingestellt und gleich danach andere Werke produziert – über ein Dutzend. Da mein damaliger Anwalt ein Honoraranwalt gewesen ist, habe ich von weiteren Klagen abgesehen, weil ich am Ende zugezahlt habe – so auch im vergangenen Jahr.

          Und was den Verkauf von Raubdrucken betrifft: Diese produzierten Bücher sind kein abstraktes Gut, sondern anfassbare Ware aus dem Bücherregal = Plagiate. Mein Ex-Anwalt hat meine Meinung bestätigt, dass der Verkauf dieser Bücher der Hehlerei entspricht. Der Kauf von Plagiaten kann juristisch ganz ähnlich wie Hehlerei gewertet werden.

          Fazit: Amazon handelt demnach gewerblich mit Plagiaten. Das ist strafbar. https://www.anwalt.org/plagiate-kaufen/ Ich kann also eine Unterlassungserklärung von Amazon fordern.

          Mit freundlichen Grüßen

    1. Spießer Alfons

      Ein Laden, der Diebesgut verkauft, kann wegen Hehlerei angezeigt werden, auch wenn der Inhaber beteuert, dass er nichts von den geklauten Waren gewusst hat.

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