Warum müssen Grundeigentümer die Straßenreinigung bezahlen?

Ich gebe zu, dass ich ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden habe, was nicht nur gilt, wenn es meine eigene Person betrifft. Und es betrifft alle Grundstückseigentümer in Ahrensburg, dass sie an die Stadt löhnen müssen für die Reinigung der Straße vor ihrem Haus. Und zahlen müssen sie sogar, wenn die Straße gar nicht wie vorgesehen gereinigt worden ist.

Autofahrer zahlen Kfz-Steuern. Dafür dürfen sie auch öffentliche Straßen befahren. Warum werden autofahrende Eigenheimbewohner zusätzlich belastet mit Abgaben für die Reinigung der Fahrbahn, wie ich gerade wieder aus meinem Kontoauszug abgelesen habe?

Auch dass die Hauseigentümer den Gehweg reinigen müssen, ist eigentlich nicht nachvollziehbar, denn dieser Gehweg ist gar nicht ihr Eigentum, sondern der Bürgersteig gehört allen Bürgern, also der Stadt. Genauso wie die Straße allen Autofahrern zur Verfügung steht. Häufig auch als Parkplatz, sodass der Reinigungswagen dann drum herum fährt, die Straße also an dieser Stelle gar nicht reinigt, aber die Stadt es trotzdem berechnet.

Ich ärgere mich schon seit langer Zeit über einen Gewerbebetrieb in der Rantzaustraße. Ein Spediteur, der seinen Kleinlaster mit diebischem Vergnügen in der Schimmelmannstraße abstellt, was zur Verkehrsbeeinträchtigung führt. Und wenn er dort am Tage parkt, fährt der Reinigungswagen einen großen Borgen drum herum.

Und damit bin ich last but not least wieder mal bei einer meiner Lieblingsfragen gelandet: Wieso dürfen Autos überhaupt auf der Fahrbahn einer Straße abgestellt werden, wenn dort kein Verbotsschild steht?! Auf der Autobahn darf man doch auch nicht parken.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 15. Mai 2018

13 Gedanken zu „Warum müssen Grundeigentümer die Straßenreinigung bezahlen?

  1. Koslowsky

    Welcher Hausbesitzer möchte schon seinen schönen, gepflegten Vorgarten für einen Abstellplatz seines Autos opfern, wenn er sein Fahrzeug doch auf die Straße vor seinem Haus abstellen kann! Warum soll es ihn kümmern, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer deshalb bremsen und Slalom fahren müssen? Wer häufig die Fritz-Reuter-Straße befährt, der kennt diesen Schwachsinn, der dort passiert, weil es in der Innenstadt zu wenig Parkplätze gibt. Dass in dieser Straße nicht nur Anwohner parken, erkennt man daran, dass am Abend und in der Nacht hier sehr viel weniger Autos auf der Straße stehen.

  2. Schulke P.

    Wer bezahlt eigentlich die Straßenreinigung vor dem Haus in der Manfred-Samusch-Str. Nr. 5? Und die Anlieger am Rathausplatz, müssen die auch die Reinigung bezahlen?

    1. Frau Behnemann

      Das bezahlen alle Bürger zusammen, denn es sind Kosten der Stadt. Auch die Reinigung des Rathauses bezahlen die Bürger. Zwar nicht jeder einzeln wie bei der Reinigung der Straße, aber alle zusammen.

  3. Markus Kuppe

    Nimby at its finest: Jeder zweite Blogpost fordert mehr Parkplätze für die Innenstadt – die die dortigen Anwohner ertragen sollen – aber die parkenden Auto vor der eignen Haustür sollen natürlich weg.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Genau: Die Autos sollen auf Parkplätzen parken bzw. auf Grundstücken oder auf Randstreifen und nicht auf der Fahrbahn. Haben Sie damit ein Problem? Ihre eigentümliche E-Mail-Adresse verrät mir allerdings schon, dass Sie nicht problemlos sind.

  4. Markus Kuppe

    Trotz meiner “eigentümliche E-Mail-Adresse” – die wenig mit dem eigentlichen Thema zu tun hat – bin ich vollkommen Ihrer Meinung. Autos sollen auf Privatgrundstücken abgestellt werden. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Einzelhändler in der Innenstadt doch bitte Tiefgaragen und Parkhäuser errichten. Randstreifen aber nennen sich in der Innenstadt Fuss- oder Radweg und sind jetzt schon Mangelware.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Die E-Mail-Adresse hat sehr viel mit dem Thema zu tun, denn wer die fälscht, der hat etwas zu verbergen und verdient eigentlich keine Antwort auf seine Kommentare und schon gar keine Veröffentlichung.

      Wir brauchen in der Innenstadt eine Tiefgarage unter dem Stormarnplatz und/oder einen schön gestalteten, kostenlosen Parkplatz auf dem Stormarnplatz, wo zur Zeit nur durchreisende Unternehmen ihre Fahrzeuge parken dürfen. Die Innenstadt ist gewachsen. Parkplätze wie den Lindenhof hat die Stadt verkauft ohne für Ersatz zu sorgen. Und bei der Alten Reitbahn ist Ähnliches zu befürchten. Bahnreisende parken in allen Wohnstraßen und u. a. auch unerlaubt auf den Parkplätzen von Aldi und Lidl. Auch der Rathausplatz könnte voll “unterkellert” werden, wenn die Stadt das nur wollte. Und wenn wir einen fähigen Bürgermeister hätten, dann wäre auch der abgesperrte Teil der Tiefgarage unter dem Rathausplatz (ca. 80 Parkplätze) wieder geöffnet für die Kunden der Innenstadt-Geschäfte. Das ist zwar eine Privatgarage, aber die Einfahrt liegt auf öffentlichem Gelände, nämlich in der Rampengasse. Auch der Alte Lokschuppen könnte aufgestockt werden. Und statt ein Kino, das Ahrensburg nicht braucht und das sich auch nicht rechnet, könnte an diese Stelle der Neue Lokschuppen entstehen.

      1. Markus Kuppe

        Gegen Ihre Bauvorschläge von Tiefgaragen und Parkhäusern gibt es nichts einzuwenden, wobei die zu vermutende Zunahme des Individualverkehrs berücksichtigt werden muss. Andernorts ist man schon weiter und versucht Anreize zum Fahrradfahren zu schaffen.
        Den letzten Flecken Innenstadt-Grün, der regelmäßig von Freizeitkickern, Kampfsportlern, Hundehaltern usw. genutzt wird, auch noch als Parkraum zweckzuentfremden, würde die Lebensqualität in Ahrensburg weiter verringern. Die wenigen Male im Jahr, die dort ein Zirkus oder Puppentheater gastiert, taugen als Rechtfertigung einer Umwidmung in einen Parkplatz sowieso nicht.

        PS: An meiner Email-Addresse ist nichts gefälscht. Ich habe den “local-part” der Adresse (was vor dem “@” steht) lediglich zur einfacheren Sortierung eingehender Emails entsprechend gewählt. Können Sie mit Ihrer eigenen Domain, z.B. “kommentare-von-markus@szene-ahrensburg.de” auch machen. Ich schreibe Ihnen dann immer an diese Adresse.

        1. Harald Dzubilla Artikelautor

          Es geht nicht um die Sportplätze, sondern um die Rasenfläche hinter dem Rathaus. Wenn darunter eine Tiefgarage wäre, können Sie auf dem Rasen immer noch Picknick machen. Für Zirkus-Unternehmen gibt es andere Plätze.

  5. Lüdicke

    Am besten, Sie lassen sich zum Bürgermeister von Ahrensburg wählen und stellen dann einen Antrag an die Stadtverordnetenpolitiker, dass nicht nur die Straßenausbaubeiträge wegfallen sollen (was die CDU will), sondern auch die Straßenreinigungsgebühren (was Sie wollen). 😉

    Seit wann sind Gewerbebetriebe in der Rantzaustraße erlaubt? Ist das nicht ein reines Wohngebiet? Da sollten Sie mal im Rathaus nachfragen, ob das rechtens ist.

  6. O. Fröhlich

    Nachdem der Artikel-Autor meinen ersten Kommentar, einen zugegeben etwas lapidaren Verweis auf die StVO §12, für nicht veröffentlichungswürdig hielt, hier nun die etwas konkretere Ausführung. Besagter § regelt vereinfacht erklärt, wo Autofahrer parken dürfen. Und wie. Letzteres ist die Antwort auf die Ausgangsfrage, warum Autos überhaupt auf der Fahrbahn einer Straße abgestellt werden dürfen. Man kann dieses Gesetz blöd finden. Aber das trifft – je nach (Lebens-)Einstellung – vermutlich auf viele Gesetze zu. Und, ja, auch mich nervt es, wenn in unserer Straße Autos parken. Fremde. Versteht sich. Denn irgendwie finde ich es, kurios, manchmal schon ganz angenehm, mein eigenes Auto dort abzustellen. Statt es auf meinem Grundstück zu parken. Was nebenbei den Effekt hat, dass die 30er-Zone in unserer Straße auch als solche funktioniert. Weil man nicht einfach so durchhuschen kann. Ebenso angenehm finde ich es übrigens, wenn ich irgendwo anders in Ahrensburg, Hamburg, München oder wo auch immer mein Fahrzeug einfach mal parken kann. Womit ich zum eigentlichen Punkt komme: Vermutlich jeder Autofahrer wird sein Auto irgendwo bei irgendwem in irgendeiner Straße aus irgendeinem Grunde parken. Und sich dabei einen Teufel darum scheren, was wohl die Anwohner in dieser Straße davon halten. Weil es eben “erlaubt” ist. Sofern nicht anderweitige Regelungen durch Verkehrszeichen oder eine Behinderung ob der “Enge” lt. §12 dagegen sprechen. Selbige ist übrigens relativ genau definiert. Ca. 305 cm sollte wohl der verbleibende Fahrsteifen breit sein. Wer also unbedingt aus diesem Thema eine Grundsatzdebatte oder sich selbst zum Verkehrspolizisten machen möchte, kann mit jedem handelsüblichen Zollstock ja gerne auf Streife gehen und dann im Falle eines Falles bei seinem lokalen Polizeirevier anrufen. Die Beamten dort freuen sich bestimmt sehr darüber.

    1. Cool

      So ist es! Ich frage mich, ob der Autor bei sämtlichen Bekannten, die er mal besuchen möchte, auf deren Grundstück einen eigenen Parkplatz hat. Ebenso, ob er selbst ausreichend Parkplätze für seinen Besuch vorhält.
      Und was ist mit den Dienstleistern (Post, Pflegedienst…)? Sollen die überall ins Parkhaus fahren und dann zu Fuß zum Kunden gehen?
      “Na dann wenigstens die eigenen Fahrzeuge aufs Grundstück” wird der Autor womöglich fordern. Aber auch das ist aufgrund der in Ahrensburg immer weiter vorangetriebenen “Innenverdichtung” vielfach nich möglich. Mein Vorgarten hat 25 qm, dort ist ein Parkplatz und eine Zuwegung. Raten Sie mal wieviel “Garten” dann noch übrig bleibt?

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