2018: Ein neuer Anfang und warum die berühmten drei Affen aus Japan bei uns in Ahrensburg keine Weisheit symbolisieren

Sie werden es mir vielleicht nicht glauben, meine lieben Mitbürger, aber es ist wahr: Heute habe ich die nebenstehende Rose in meinem Garten abgeschnitten. Es ist zum einen die letzte Rose des vergangenen Jahres, und zum anderen ist es die erste Rose im neuen Jahr. Und genauso wie diese Rose den Jahreswechsel blühend überstanden hat, so hoffe ich, dass Sie es ebenso getan haben!

Auch in diesem Jahr werde ich wieder von der Szene in Ahrensburg auf Szene Ahrensburg berichten. Kritisch-frech genauso wie lieb und nett – je nach dem gegebenen Anlass.

Ein Wort zu den berühmten drei Affen, die von dem japanischen Sprichwort herrühren: 見ざる、聞かざる、言わざる, was meint: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Während diese drei Affen in Japan die Bedeutung haben, über alles Schlechte weise hinwegzusehen, halte ich eine mangelnde Zivilcourage nicht für weise. Und genau das symbolisieren die drei Affen bei uns in der westlichen Welt.

Auch in unserer Stadt Ahrensburg wollen die meisten Bürger nichts sehen, nichts hören und nichts sagen. Viele aus Bequemlichkeit, andere aus Angst, sie könnten damit irgendwo und irgendwie anecken. Und die Ängstlichen sind diejenigen, die sich dann auf der Straße begegnen und meckern über vieles, was in unserer Stadt passiert.

Szene Ahrensburg verstehe ich nicht als Meckerkasten, sondern als Anregung, die Augen und Ohren offen zu haltenund den Mund aufzumachen, wenn etwas in Ahrensburg nicht so ganz koscher ist. Und Blogeinträge sollen immer wieder Anregungen liefern, über die alle Leser nachdenken können.

Und in 2018 haben wir wieder Kommunalwahlen; da ist es ganz besonders wichtig, sich ein Bild von den einzelnen Kandidaten und deren Parteien zu machen, die auf den Wahlzetteln stehen. Denn wir haben die Wahl, ob wir uns nach der Wahl wieder zu Affen machen lassen wollen oder besser nicht.  Nota bene: Es geht nicht nur um das Ahrensburg von heute, sondern auch um unsere Stadt von morgen, wie wir sie unseren Kindern hinterlassen wollen! Und da ist durch die Stadtverordneten von gestern und heute schon so manches verhunzt worden. In diesem Sinne: Prosit Neujahr!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 1. Januar 2018

17 Gedanken zu „2018: Ein neuer Anfang und warum die berühmten drei Affen aus Japan bei uns in Ahrensburg keine Weisheit symbolisieren

  1. Frieda B.

    Szene-ahrensburg wird auch im Jahr 2018 ein wichtiges Forum für öffentliche Diskussion sein. Der Grund ist einfach: Die anderen Medien beschänken sich auf die Wiedergabe dessen, was der BM oder die Stadtverordneten so von sich geben. Es wird nicht nachgehakt, es wird nicht widersprochen, es gibt keine kritische Einschätzung.
    Dazu das jüngste Beispiel aus der Stormarnbeilage: In der Agenda der Stadt Ahrensburg für 2018, heißt es : ” Es ist fraglich, ob der neue Flächennutzungsplan im Jahr 2018 verabschiedet werden kann.” Eine derartige Information ist eigentlich der Hammer, weil die Stormarnbeilage im Jahr 2017 immer wieder darüber berichtete, dass der Flächennutzungsplan dringend noch vor den Sommerferien 2017 verabschiedet werden müsste. Das Land würde dies von der Stadt Ahrensburg verlangen, und die Stadt wäre sonst nicht mehr handlungsfähig. So sagte das zumindest der BM. Es gibt keine Berichterstattung darüber, warum die Ahrensburger Verwaltung und anscheinend auch die Stadtverordneten ihre frühere Position radikal verändert haben. Die Hintergründe bleiben ausgespart.
    Es ist zu befürchten, dass einer der Gründe darin liegt, dass im kommenden Jahr Kommunalwahl ist und den Wählern bis zur Wahl eine heile Welt vorgespielt werden soll. Schließlich hat der bisherige Entwurf ein erhebliches Konfliktpotential und hat bei vielen Bürgern massiven Widerspruch hervorgerufen. Von daher heißt es wachsam sien, wenn der Versuch gemacht wird, das Thema Flächennutzungsplan aus der Kommunalwahl herauszuhalten.

  2. Rüdiger

    @Frieda: Wie wahr, der Flächennutzungsplan betrifft jeden Bürger, weil dort festgelegt wird, wohin sich unsere Stadt entwickeln soll, wo die zukünftigen Baugebiete liegen, wo der Verkehr fliest , wo wir einkaufen und wo unsere Erholungsgebiete sind. Von daher ist eine gute Einbindung der Bürger in diese Planungen wesentlich, denn um unsere eigene Zukunft geht es! Andere Städte , wie z.B. Reinbek, haben daraus bereits die Konsequenz gezogen und die Bürger um ihre Mitarbeit gebeten.
    In Ahrensburg läuft der umgekehrte Prozess ab, wo man die Bürger anscheinend aus den Planungen heraushalten will. Das jüngste Besipiel dafür ist ein Kommentar des WAB-Stadtverordneten Peter Egan im Markt, wo er die Behauptung aufstellte, das Thema sei zu komplex für Bürgerbeteiligung.

  3. Paul

    Kürzlich war in der Stormarnbeilage auch zu lesen, dass die Stadt Ahrenburg ab sofort Grundstücke aufkaufen will. Weder die Stormarnbeilage noch irgendein Stadtverordneter informierte die Bürger darüber, wozu Grundstücke aufgekauft werden sollen.

  4. Ahrensbürgerin

    Wenn man sich daran erinnert, wie es Regina ergangen ist, dann ist Schlimmes zu befürchten für die betroffenen Grundeigentümer.

    1. Hildebrandt

      Zu dem Sachverhalt von Regina gab es bis jetzt keine eigene Darstellung der Stadtverwaltung, des BM, oder gar der Stadtverordneten in einer beliebigen (Online-)Zeitung. Das sich kein einziger Stadtverordneter findet, der die Rechte des normalen Bürgers vertritt, ist besonders bitter.
      DEMOKRATIE IN SCHIEFLAGE.
      Und sollte sich das Prozedere um zwielichtigen Einspruch gegen Veräußerung und gleichzeitig unter Druck zu Stande gekommener Weiterreichung eines Grundstücks an einen Investor noch einmal so oder ähnlich wiederholen, dann fallen mir nur Vergleiche mit der DDR-Diktatur ein.

  5. Petra

    @ Herr Hildebrandt. Das ist umso bitterer, da bekanntermaßen alle Stadtverordneten diesen Blog lesen und der Bürgermeister sowieso! Nach derzeitigem Stand der Dinge werden wir Bürger von allen Parteien “zum Affen gemacht”, wie Herr Dzubilla es so schön ausdrückte.

  6. Frieda B.

    Auch Schweigen ist eine Form der Kommunikation. Das Schweigen der Stadtverordneten spricht Bände, wie man im Volksmund so schön sagt. Das Schweigen der Stadtverordneten kann durchaus dahingehend verstanden werden, dass sie das Vorgehen der Verwaltung im Fall Regina stillschweigend tolerieren. Damit hätte die Verwaltung die Rückendeckung der Stadtverordneten, um bei bei den geplanten Grundstücksankäufen zugunsten der Stadt mit den gleichen erpresserischen Methoden vorzugehen wie bei Regina. Es ist ja schon sehr entlarvend, wenn wir Bürger nicht erfahren, wo und zu welchem Zweck die Stadt Grundstücke aufkaufen will.

    1. Hildenbrandt

      Wenn man mal nach Bayern schaut, weiß man wie es anders gehen kann. Auch da wird gekungelt und werden Fehler gemacht. Was ich aber an der CSU immer gemocht habe, ist die Befähigung und der Willen grobe Schnitzer zu reparieren. So ist das beim Transrapid z.B. gelaufen. Deswegen muß man als bayr. Ministerpräsident auch nicht zurück treten. – Die Wertsteigerung durch die Umwidmung von Reginas Grundstücksteil steht ja ganz eindeutig Regina zu. Warum geht man seitens Verwaltung und Melcher Group nicht diesen Weg und vermeidet damit Kritik oder gar Strafanzeigen ? Sollte der BM und seine Verwaltung kaltschnäuzig über diese Tatsachen hinweggehen, befürchte ich ernsthaften Schaden für ein demokratisches Miteinander in Ahrensburg und darüber hinaus. Ohne Not wird hier auf’s Spiel gesetzt, was gerade für Deutschland ein großes Geschenk ist. Die Demokratie.

  7. Johannes R.

    @Herr Hildebrandt:
    Tatsächlich ist der Vorang noch weitaus gravierender als bisher angenommen. Schließlich handelt es sich um einen Verstoß gegen Art.14 des Grundgesetzes:

    Art.14 (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
    Art.14 (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.

    Die Stadt Ahrensburg hat sich in ihrem Schreiben an Regina auf das “Wohle der Allgemeinheit” berufen und auf dem Hintergrund von Art.14 (3) Enteignung angedroht.
    Da aber zu keinem Zeitpunkt eine Verwendung des Grundstücks zum “Wohle der Allgemeinheit” geplant war, wie auch der später zustandegekommene Optionsvertrag mit dem Investor hinlänglich belegt, handelt es sich hier um einen eindeutigen Verstoß gegen Art.14 (1) und Art14 (3) des Grundgesetzes.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Bei mir liegt der Verdacht nahe, dass Hinnerk Blombach mit Schweigegeld von Rathaus oder Investor bestochen sein muss, weil er dieses brandheiße Thema noch immer nicht auf der Titelseite vom 3. Buch Abendblatt gebracht hat, denn die Redaktion liest ja hier mit! Na ja, vielleicht morgen. Und hoffentlich vergisst er nicht wie immer, Szene Ahrensburg als Quelle zu nennen, sondern schreibt wieder von einem Ahrensburger Blogger oder “Blogwart” (= Originalzitat)! 😉

  8. Koslowsky

    Warum sollte die Redaktion vom HA-Stormarn dieses Thema bringen, die wissen doch, dass Szene Ahrensburg sowieso mehr Leser erreicht als die Stormarnbeilage. Ich meine natürlich: ernsthaft denkende Leser und keine Traditionsabonnenten aus der Axel-Springer-Zeit. 🙂

  9. Rüdiger

    Die Gewährleistung des Eigentums ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Wenn das Eigentum an Grund und Boden nicht mehr geschützt ist, dann ist auch das demokratische Gemeinwesen in Gefahr. So etwas erinnert dann an Zustände wie in der DDR- Diktatur, wo willkührlich enteignet werden konnte. Herr Hildebrandt hat diese Gefahr in seinen Kommentaren bereits deutlich zum Ausdruck gebracht. Dieser Einschätzung kann ich voll und ganz zustimmen.

  10. H.J. Lange

    Hildebrandt schreibt weiter oben:
    “DEMOKRATIE IN SCHIEFLAGE.
    Und sollte sich das Prozedere um zwielichtigen Einspruch gegen Veräußerung und gleichzeitig unter Druck zu Stande gekommener Weiterreichung eines Grundstücks an einen Investor noch einmal so oder ähnlich wiederholen, dann fallen mir nur Vergleiche mit der DDR-Diktatur ein.”

    An dieser Einschätzung kann man erkennen, wie schnell Gras über eben solche Vorgänge wächst.
    Testfrage:
    Wann hat die damalige SPD-Bürgermeisterin U. Pepper einem Investor die Straßenflächen im Besitz der Allgemeinheit gratis überlassen, auf denen heute die privat betriebenen “Rampen” in der “Rampengasse” stehen und Sozialdemokratische Stadtzerstörung dokumentieren?

    Hallo Hildebrandt, dabei handelt es sich keine “DEMOKRATIE IN SCHIEFLAGE”,
    sondern um das Gegenteil: SYSTEMATISCHE BESEITIGUNG RECHTSSTAATLICHER ORDNUNG”, die nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz jeden Bürger aufruft, zivilen “Widerstand” auszuüben.
    Ein Wesensmerkmal derartiger Nicht-Ordnung besteht in der fehlenden Kontrolle innerhalb der Institution. Das sind hier zuerst die Stadtverordneten.
    HJL

    1. Hildebrandt

      @ Rampengasse :
      Wenn die Stadt, die für die Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage des CCA benötigten Flächen niemals verkauft hat, dann sind sie immer noch im Besitz der Stadt Ahrensburg. Und dann muss der Betreiber des CCA für die Sondernutzung der Öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Ahrensburg ein Nutzungsentgelt von 6,- € pro Quadratmeter und Monat bezahlen. Sollte der Betreiber des CCA es versäumt haben, diese Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt zu beantragen, so ist das Ordnungsamt verpflichtet(!) die ausstehenden Gebühren einzutreiben. Sollte sich hier nichts tun, dann ist das meiner Meinung nach eine Verzerrung des Wettbewerbs, denn es geht nicht, dass die Politessen eifrig in den Ahrensburger Gassen bei den Kunden der kleinen Geschäfte für schlechte Stimmung sorgen, während CCA-Kunden entspannt und mit Rückerstattung der Parkgebühren shoppen gehen können.
      @ Systematische Beseitigung Rechtsstaatlicher Ordnung :
      Wäre schlimm wenn’s so wäre. Hat sich eigentlich mal jemand bei Regina bzw. dem Käufer gemeldet und um Akteneinsicht gebeten ? Ich denke da so an Medien oder Polizei. Die Stadt hatte ja im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben der Melcher Group argumentiert, dass sie dort teilweisen Sozialen Wohnungsbau verwirklicht sehen will. An der noch zum Großbereich Hamburg gehörenden Bahnstation Gartenholz sind doch noch Flächen frei, wo man das auch machen könnte. Hier würden dann Leute wohnen, die im Gewerbegebiet arbeiten bzw. günstig zum Arbeiten nach Hamburg fahren können. Übrigens, schräg hinter der Feuerwehr sind auch noch freie Flächen. Auf das ehemals Regina gehörende Grundstück muss man in dieser verfahrenen Situation gar nicht zurück greifen.

      1. H.J. Lange

        Hallo Hildebrandt,
        Sie schreiben : “Wenn die Stadt, die für die Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage des CCA benötigten Flächen niemals verkauft hat, dann sind sie immer noch im Besitz der Stadt Ahrensburg.”
        Das ist einerseits rechtlich korrekt / andererseits aber nicht, da die Rampenflächen zum Baubeginn des “CCA” bereits vorhanden waren und somit rechtlich dem gegenüberliegenden Block zuzuordnen sind (Penny).
        Die Allgemeinheit ist zwar weiterhin Eigentümerin, hat aber keinen praktischen Zugriff mehr. Da Frau SPD-Pepper auch keine Gegenleistung vereinbart hat, ist der entsprechende Vertrag sittenwidrig und nichtig. Der Stadtjustiziar hätte Einspruch erheben müssen – was er aber nicht getan hat.
        Mein heißer Tipp:
        Gehn Sie doch mal in die Liegenschaftsabteilung des Rathauses und fragen Sie dort sehr freundlich und naiv nach, wie denn diese Flächen wertmäßig verbucht worden sind.
        Kenner der Materie erklären: Derartige Flächen können prinzipiell nicht korrekt verbucht werden.
        HJL

  11. Frank B.

    Und wenn die Mehrzahl der Bürger bei der Kommunalwahl und der Bürgermeisterwahl nicht mehr zur Wahl geht, werden diese Bürger vom amtierenden Bürgermeister noch beschimpft und verhöhnt mit folgenden Worten: “In anderen Ländern wären die Bürger froh, wenn sie zur Wahl gehen könnten.”

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