Werbung in der City: Ein gutes und ein schlechtes Plakat

Die Stadt Ahrensburg hat ein neues CLP gestalten und schalten lassen, nämlich ein City Light Poster für die Ahrensburger Kultur. Wir sehen dort das “Ahrensburger Schloss-Ensemble” und lesen “Träume” und “Hoffnung”. Und auch noch “Lebensfreude”, nämlich im Marstall. (Lebensfreude trifft allerdings weniger zu für die Galerie im Marstall, denn dort habe ich eher Trauer im Leben verspürt denn Freude.)

Kurz und gut: Das Plakat ist sinnvoll. Weil es nicht nur den Ahrensburger Bürgern vor Augen führt, wie Historisches mit Zeitgenössischen harmonisch vereint wird, sondern die Botschaft wird auch Besucher unserer Stadt neugierig machen. Natürlich wäre diese Werbung in Hamburg sinnvoller, aber in Ahrensburg muss die Stadt dafür nix löhnen.

Und dann ist dort noch das Plakat am Rondeel, auf das ich schon einmal kritsch reagiert habe. Dort wirbt die SIG Holstein, die Immobiliensparte der Sparkasse Holstein. Und deren Vertreter grinst die Bürger an wie ein Honigkuchenpferd, genauso wie auch im Einkaufswagen von Lidl, wo diese Reklame ebenfalls angebracht worden ist.

Ich weiß nicht, wer Eigentümer des Versorgungskastens am Rondeel ist, auf dem die SIG Holstein ihr Poster angebracht hat. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Stadt Ahrensburg es genehmigt, dass – wie bei den City Light Postersäuen – eine weitere Plakatierungsmöglichkeit in der Innenstadt gegeben ist. Zumal hier nicht für Veranstaltungen geworben wird, sondern eben für das Immobilien-Business einer Sparkasse.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 10. November 2017

2 Gedanken zu „Werbung in der City: Ein gutes und ein schlechtes Plakat

  1. H.J. Lange

    Hallo Herr Dzubilla,
    immer wieder stechen Sie in Misthaufen voller entsprechenden Fliegen:
    1.
    die eine Seite des SIG-Plakates: Wahrscheinlich Sachbeschädigung.
    Im übrigen nichts Neues, denn die Sparkassentochter SIG neigt dazu, den Bürgermeister zu “bitten”,
    für das “Familien”-Mitglied SIG doch mal nicht ganz so pingelig zu sein oder gar zum wirtschaftlichen Vorteil der SIG offen gegen Gesetze zu verstoßen. (Warum nur denke ich dabei an “Klinik” ?)
    2.
    die andere Seite: Herr Dzubilla, sollte denn die SIG ein derartiges Plakat etwa an den Blaumann aus buntem Plastik auf dem Rondeel kleben ?
    3.
    die dritte Seite: In vorhersagbaren Abständen befestigen etwa Blutspende-Dienste oder Zirkus-Unternehmen gewerbliche Plakatschilder an zwei ganz spezielle Pfähle.
    Diese Pfähle stehen präzise im Blickwinkel von Autofahrern, die vor dem Kreisel Stormarn-Straße zur Fritz-Reuter-Straße anhalten und beim zwingenden Blick nach links den von dort kommenden Verkehr
    genau beobachten müssen. Daran werden sie gehindert, durch die Pappschilder.
    Aber die Polizei hat mir zurück liegend geschrieben: Alles sei OK.
    Aber das Rathaus hat mir dort das Befestigen eines gewerblichen Plakates verweigert:
    Deshalb ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz und Art. 3 Grundgesetz.
    HJL

    1. H.J. Lange

      Hallo Herr Dzubilla,
      meinen obigen Eingangssatz muss ich korrigieren. Der Satz muss richtig lauten:
      “immer wieder stechen Sie in Misthaufen und wundern sich immer noch, dass dabei keine Fliegen aufgescheucht werden”.
      HJL

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