Stadtverwaltung Ahrensburg: Falsch parkende Bürger werden bestraft, durchreisende Diebe lässt man gewähren

Parken Sie doch mal Ihr Auto auf dem Stormarnplatz, wenn Sie zum Einkaufen gehen! Und noch eins drauf: Entfernen Sie die Nummernschilder Ihres Autos, bevor Sie es auf dem Stormarnpatz parken! Was glauben Sie wohl, wie die Verwaltung und ihre Ordnungskräfte reagieren werden!

In diesem Monat parkten auf dem Stormarnplatz gleich mehrere Autos. Und mehr noch: Sogar ein großes Zelt für ein Kindertheater war dort aufgebaut. Und der Betreiber dieses Theaters hatte sogar in der ganzen Stadt illegale Plakate für ein Stück “Der kleine Drache und der große Zauberer” aufgehängt. Und? Was ist passiert?

Passiert ist, dass der Blogger darüber auf Szene Ahrensburg geschrieben hat, ohne dass die Pressestelle des Rathauses es für nötig befunden hat, zu meinen schwerwiegenden Vorwürfen amtlich Stellung zu nehmen.

Stellung genommen hat nun Angela Staudt von der Verlagsgruppe Random House, die mir bestätigt hat: Das Puppentheater, das vom 3. bis 8. Oktober 2017 auf dem Stormarnplatz gastiert hat, ist zu vergleichen mit den Einbrechern, die auf ihrer Durchreise auch mal in die Wohnhäuser unserer Stadt einbrechen und klauen. Was meint: Der Puppenspieler hatte weder eine Linzenz für die Aufführung des Stückes noch für die Verwendung der Bilder auf seinen Plakaten. Und auf den Plakaten war kein Name des Verantwortlichen vermerkt, was auch dem schläfrigsten Insassen unseres Rathauses hätte auffallen müssen.

Ich vermerke das noch einmal ausdrücklich, um Ihnen zu dokumentieren, wie luschig in unserer Verwaltung gearbeitet wird.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 30. Oktober 2017

2 Gedanken zu „Stadtverwaltung Ahrensburg: Falsch parkende Bürger werden bestraft, durchreisende Diebe lässt man gewähren

  1. Wolfgang König

    Wer auf öffentlichen Flächen parkt und seine Nummerschilde abschraubt, kann kostenpflichtig abgeschleppt werden.
    Wer sagt, dass das Plakatieren illegal war? Sicherlich hat die Stadt über Sondernutzungs-erlaubnisse die vorgegebenen Gebühren eingezogen. Die Politik wird dies sicherlich von Zeit zu Zeit an Fakten überprüfen. Ansonsten wäre das eine vorsätzliche Unterlassung im Amt.
    Es ist doch wohl bekannt, dass der Blog “Szene Ahrensburg” zur täglichen Pflichtlektüre der Verwaltungsoberschicht und der Politik Ahrensburgs gehört, den unteren Bediensteten aber zu lesen untersagt ist. Mit Sicherheit wird sich die Verwaltung nicht die Blöße geben, auf einen dieser Blogs zu reagieren.
    Die Aussage von Frau Staudt ist äußerst unqualifiziert. So manchem Politiker würde darauf empfohlen werden, seinen Hut zu nehmen. Schicken die uns mit Absicht Kriminelle in die Stadt?
    Mit unkenntlichen Grüßen
    Wolfgang König

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Bevor jemand von der Stadt eine Genehmigung für eine Plakatierung bekommt, muss das Plakat im Rathaus vorgelegt und dort geprüft werden – notfalls sogar durch einen Juristen. Bei dieser Prüfung hätte man erkennen müssen, dass das Plakat nicht legal ist, womit auch eine Plakatierung illegal erfolgt ist.

      In diesem Zusammenhang weise ich erneut darauf hin: Auch das Aufstellen des “Muschelläufers” ist illegal, da in den Ausschreibungsbedingungen für die Juroren enthalten war, dass es kein Plagiat sein darf.

Schreibe einen Kommentar zu Harald Dzubilla Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Optionally add an image (JPEG only)