Jetzt auch im Amtsgericht Ahrensburg: Clown aus Hamburg

In der Pressekammer beim Landgericht Hamburg sitzt seit Jahren ein Psychopath Clown. Meistens auf den Zuhörerplätzen, häufig aber auch vor dem Richter, als Angeklagter oder Kläger. Und im Internet gibt er dann seine skurrilen Litaneien und Wortfragmente von sich, die in der Sache ziemlich weit daneben liegen, besonders was die Wahrheit in seinen Darstellungen betrifft.

Rolf Schälike heißt der Mann. Der NDR hat den Clown in einer Sendung wie folgt beschrieben: „Schälike schreibt gegen die Entscheidungen an, gegen die Richter, die Anwälte, die Prominenten, gegen diese ganze Welt. Die Richter nennt er auf seiner Internetseite: ‚Zensoren in Robe’. Die Anwälte: eine ‚Kaste fieser kranker Typen’. Die Prozesse: ‚Realsatire’. Das Problem: Oftmals versteht Schälike die Urteile offenbar nicht richtig – oder liegt mit seinen Einschätzungen weit daneben. Die Fehler in seinen Texten haben schon Horden von Medienanwälten beschäftigt, die Verfahren ihn schon viel gekostet: 180 000 Euro hätte er bislang verloren.“

Warum ich das schreibe? Weil besagter Schälike jetzt auch häufiger mal im Amtsgericht Ahrensburg auftaucht und sich hernach mit wirren Kommentaren als Stalker und Mobber zu Wort meldet. Gestern begegnete ich dem 80jährigen Rentner auf dem Gerichtsflur, wohin er einen von der Lübecker Staatsanwaltschaft angeklagten Mann begleitet hatte. Er kam auf mich zu, glotzte mich an und erkundigte sich bei mir, ob ich “Herr Müller” wäre. Ich habe geantwortet: “Nein, ich bin Altkanzler Helmut Kohl.” 😉

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an zwei Beiträge, die ich über Rolf Schälike veröffentlicht habe, nämlich hier und hier. Seither heftet sich dieser Stalker an meine Fersen wie ein ekeliger Fußpilz.

Postskriptum: Aus vorliegendem Anlass gebe ich zu den unverschämten Lügen des Rolf Schälike im Internet folgende Erklärung ab:  Das Landgericht Hamburg (AZ.: 324 O 402/11) hat in der Sache Harald Dzubilla gegen Klaus Helmut Schädel am 10.01.2014 im Namen des Volkes folgendes Urteil verkündet:

  1. Die Zangsvollstreckung aus den drei Kostenfestsetzungsbeschlüssen (Anmerkung: gegen Harald Dzubilla) des Landgerichts Hamburg vom 20. Juli 2011 (Az. 324 O317/11, Az. 324 O 331/11 und Az. 324 O 311/11) sowie aus des Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 24. August 2011 (Az. 324 O 361/11), wird für unzulässig erklärt.
  2. Die Widerklage (Anmerkung: des Klaus Schädel) wird abgewiesen.
  3. Der Beklagte (Anmerkung: Klaus Schädel) trägt die Kosten des Rechtsstreits

Und das Gericht beschließt:

Der Gegenstandswert wird festgesetzt auf 21.910,58 EUR. Davon entfallen auf die Klage 6.607,00 EUR und auf die Widerklage 15.303,58 EUR.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 15. Juni 2017

2 Gedanken zu „Jetzt auch im Amtsgericht Ahrensburg: Clown aus Hamburg

  1. Jurist HH

    Kleiner Rechtsrat gratis: Auf das, was Schälike schreibt, sollten Sie besser nicht eingehen. Der Mann weiß nämlich selber nicht, was er schreibt. Schä(like) & Schä(del) passen wie Schä(den) & Schä(dling). Fragen Sie mal RA Dr. Sven Krüger, Hamburg!

  2. RA

    Der Mann spricht auch fließend Russisch und ist bereits zweimal in Haft gewesen. Schade, dass er wieder rausgekommen ist! 😉 Es wird Zeit, dass die neuen Gesetze gegen Pöbelei und Diskriminierung via Internet voll durchgreifen, damit der Herr endlich seinen gesamten Schwachsinn löschen muss, bevor er eines Tages von der Bühne abtritt und der Nachwelt seine ganzen Beleidigungen von Richtern, Anwälten und ungezählten anderen Menschen hinterlässt.

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