Buhlschaft: Über die nicht vorhandene Demokratie in der Evangelisch-Lutherischen Kirche von Ahrensburg

Wir Christen kennen die Wunder des Herrn. Und wenn wir in Ahrensburg leben, dann haben wir auch die Wunder des Propstes Buhl kennengelernt. Der kann zwar nicht Wasser aus Wein machen, aber er kann aus dem Hut eine “neue Kirchenführung” zaubern, über die heute in der Stormarn-Beilage berichtet wird.

(Bild: HDZ)

(Bild: HDZ)

Das Wunder: Der Kirchengemeinderat wurde feierlich aufgelöst, obwohl 12 der Mitglieder gar nicht entpflichtet werden konnten, weil sie nicht anwesend waren. Propst Buhl erklärte der Gemeinde, dass die Arbeit im augelösten Kirchengemeinderat nicht nur eine “besondere Herausforderung” gewesen ist, sondern auch “bis in die Tiefe der eigenen Existenz” gegangen ist.

Was will uns der Propst damit sagen? Dass die 12 Mitglieder, die gestern nicht anwesend waren, ihre eigene Existenz in der Tiefe aufgegeben haben? Ich denke hingegen: So lange diese Mitglieder nicht entpflichtet wurden, so lange sind sie auch existent.

Sigrid Steinweg

Sigrid Steinweg (Bild: HDZ)

Und an dieser Stelle ein Wort, das KGR-Mitglied Sigrid Steinweg auf ahrensburg24 äußerte und also lautend: “‘Ich war 17 Jahre lang im Kirchengemeinderat und Kirchenvorstand. So wie mit mir umgegangen ist in den vergangenen Jahren lasse ich mich jetzt nicht so verabschieden. Ich habe immer meine Position vertreten und ich bin dafür gescholten und geprügelt worden.’”

Nun gibt es also ein “Beauftragtengremium”. Wer hat dieses Gremium eigentlich beauftragt? Klar gesagt: Propst Buhl. Und der sagt: Der Kirchenkreisrat hat es getan. Und die Gemeinde? Die Gemeinde von Ahrensburg wurde schon lange entmündigt. Gut, dass wenigstens Amselm Kohn nicht aufgibt und in Sachen Missbrauchsskandal weiterhin unterwegs ist.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 26. Januar 2015

4 Gedanken zu „Buhlschaft: Über die nicht vorhandene Demokratie in der Evangelisch-Lutherischen Kirche von Ahrensburg

  1. Sabine Heinrich

    Ich habe eine reine Wissensfrage: Sind die nicht erschienenen Mitglieder, die entpflichtet werden sollten, nun noch im KGR oder nicht? Ich gehe davon aus, dass sie es nicht sind.
    Haben sie die Mitteilung schriftlich erhalten?
    Haben sie eine Begründung für ihre Entpflichtung erhalten, die sie verstehen lässt, warum sie – und nicht die weiterhin im KGR tätig bleibenden Mitglieder – ausgewählt wurden?
    Sind die “Entpflichteten” vielleicht gerade diejenigen, die mit dem Hardliner – Kurs von Herrn Buhl nicht 100% konform gegangen sind?
    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand antworten würde.

  2. Hermann Jochen Lange

    Nein, Herr Dzubilla,
    Herr Propst Buhl antwortet nach allen mir zugänglichen Erfahrungsberichten einem gemeinen Kirchenmitglied nie schriftlich.

    Ja, Frau Heinrich,
    ich möchte Sie erfreuen, aber es erfreut Sie nicht, wenn Sie lesen mögen:

    Herr Propst Buhl täuscht im aktuellen Kirchenblatt Nr. 87 mindestens 13.500 Gemeindemitglieder. Die dort vom Propst benannte Rechtsgrundlage zur Bildung des sog. Beauftragtengremiums sei der Art. 59/3 Kirchenverfassung. Der würde greifen, sofern hier der Kirchengemeinderat zurückgetreten wäre. Die Rücktritte Anfang Dezember waren jedoch rechtlich belanglos, weil der Kirchengemeinderat bereits am 1. Advent 2014 nicht mehr im Amt war. Grund: Zu diesem Zeitpunkt war gem. Art. 6/4 Kirchenverfassung die Wahlperiode bereits abgelaufen und eine fortführende Wahl hat die Kirchenleitung (samt Propst) vorsätzlich und gesetzwidrig abgesagt (vereinfacht ausgedrückt). Die Behauptung von Propst Buhl im Kirchenblatt Nr. 87 ist schlicht falsch, die Kirchenleitung hätte dazu “aufgefordert” keine Wahl abzuhalten. Das hat mir das Kirchliche Verwaltungszentrum Hamburg, Abteilung Aufsicht und Recht bestätigt.
    Achtung:
    Das ist präzise die Abteilung, in der ausgerechnet der Jurist Klaus Nikolai arbeitet – und zugleich als sog. stellvertretender Vorsitzender im sog. Beauftragtengremium – und zugleich im Kirchenkreisrat Hamburg-Ost – mit dem Vorsitzenden Herrn Propst Buhl.
    Wie bitter-schön ist es, wenn sich alle gegenseitig beaufsichtigen und “Ja – mit Gottes Hilfe” – – –

    Ergebnis:
    Das sog. Beauftragtengremium ist illegal.
    Jede relevante Vermögensentscheidung könnte ein Straftatbestand sein.
    Die ev.- luth. Kirche verstößt gegen die eigene Verfassung (z.B. Art. 6/4 Verf.).
    Die ev.- luth. Kirche hat die letzten Reste von Demokratie abgeschafft.
    (Das ist bekanntlich nicht die Herrschaft der Selbsternannten, sondern die des Kirchenvolkes).
    Herr Buhl möge nun endlich von seinem Amt als Propst zurücktreten,
    bzw. zurückgetreten werden – eine nicht neue Praxis, wie sie schon von Frau Ex-Pröpstin Baumgarten ertragen werden musste, von Frau Ex-Bischöfin Jepsen und wie sie alle heißen.

    Frau Pastorin Ursula Wegmann wünscht sich als sog. Vorsitzende des sog. Beauftragtengremiums, auch sie “würde die Gemeinde gerne befrieden”.
    Deshalb hat sie die Pflicht, auf die nächste Tagesordnung ausschließlich den folgenden Punkt zu setzen:
    TOP 1: Unverzügliche Organisation der gem. Art. 6 Kirchenverfassung seit nun schon – zwei Monaten – überfälligen Wahl zum Kirchengemeinderat.

    HJL

    1. Sabine Heinrich

      Danke für Ihre aufschlussreiche, aber leider nicht unbedingt ermutigende Aufklärung, Herr Lange!
      Die Kirchenobrigkeit scheint es allerdings nicht im Geringsten zu interessieren, ob sie nachweislich gegen Gesetze verstößt, scheint sie sich doch in einem geschlossenen System zu bewegen, auf das keine weltliche Macht Zugriff hat und die Meinung der “Untertanen” absolut unbedeutend und höchstens störend ist.
      Selbst, wenn aus Protest gegen dieses autoritäre, undemokratische System alle Mitglieder auf einen Schlag aus der Kirche austreten würden: Die Pastorinnen und Pastoren, die dafür verantwortlich wären, würde es wohl kaum interessieren, denn ihr sicheres Gehalt wäre ihnen bis an ihr Lebensende sicher, da ihre Besoldung nicht von der eingehenden Kirchensteuer abhängig ist.
      Positiv denken: Steter Tropfen…

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