Zwei Tagesordnungspunkte vom Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss und dazu meine unmaßgebliche Meinung

Am 4. Dezember 2014 tagt der Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss. Auf der Tagesordnung stehen eine ganze Reihe von Punkten, u. a. auch: TOP 9: Stiftung Schloss Ahrensburg – Zuwendung für 2015. Und TOP 10: Ankauf weiterer Mosaike für den Fußgängertunnel Manhagener Allee. Hier wie dort geht es um Anträge der Verwaltung an die Politik.

Neue Events im und ums Ahrensburger Schloss!

Neue Events im und ums Ahrensburger Schloss!

TOP 9 Zuwendung Schloss: Wenn ich den Antrag des Bürgermeisters richtig verstanden habe, dann macht er den Beschlussvorschlag, dass der Stiftung Schloss Ahrensburg von uns Bürgern für 2015 ein Betrag in Höhe von 144.000 Euro „gewährt“ werden soll. Die Erläuterung dazu: Die Stiftung begründet ihren Antrag mit einem prognostizierten Fehlbedarf in Höhe von 144.641 € laut anliegendem Budgetentwurf 2015. Dieser basiert auf den voraussichtlichen Ist-Daten von 2014 unter Berücksichtigung von Einnahme-Rückgängen durch die anstehenden Baumaßnahmen im Rahmen des 2. Bauabschnittes der Sanierung des Mittelhauses und des östlichen Hauses.“ 

Der Bürgermeister in seinem Antrag: „Ein Rückgang der Einnahmen in Höhe von rd. 39.000 € wird prognostiziert für die Bereiche Eintrittsgelder (./. 60%), Führungen (./. 50%), Kinderprogrammen (./. 10%), Trauungen (./. 50%) und Verpachtungen (./. 10%) im Zeitfenster von März bis Juni 2015.“

Mein kleinbürgerlicher Beschluss-Vorschlag: Die Zuwendungen sind vom Ausschuss vorerst zu deckeln, weil Prognosen nur Schätzungen sind. Darum sollten die Schlossangestellten aufgefordert werden, den Ausfall von Einnahmen in den besagten vier Monaten der Bauzeit zum einen so gering wie möglich zu halten, und zum anderen versuchen, in den restlichen acht Monaten  durch zusätzliche Events zusätzliche Erlöse zu erwirtschaften. Die Gefahr, dass die Erlöse durch weitere Veranstaltungen zu hoch werden, sodass der Verein steuerlich als Gewerbebetrieb behandelt werden könnte, besteht dann ja auf die Jahreserlöse bezogen nicht mehr.

Ferner sind die Beträge zu ermitteln, die über die Aktion Schlossplaketten erlöst worden sind und noch im kommenden Jahr erlöst werden. Um diese Beträge ist der  Fehlbedarf zu kürzen.

Kunstzerfall im Tunnel (Foto: Mai 20139

Kunstpflege in Ahrensburg (Foto: Mai 2013)

Zu TOP 10 Mosaik im Fußgängertunnel Manhagener Allee. Die Empfehlung der Verwaltung lautet: “Der Ankauf und die Anbringung der beiden fertiggestellten Mosaike soll in 2015 umgesetzt werden. Hierfür werden Mittel in Höhe von 6.000 € zusätzlich im Haushalt 2015 bereitgestellt. Für die Vervollständigung des Gesamtkunstwerkes werden ab dem Jahr 2016 und zwei Folgejahre jährlich 4.300 € im Haushalt für die Vervollständigung bereitgestellt. Ein entsprechender Vertrag ist mit Frau Laute-Sies abzuschließen.”

Mein kleinbürgerlicher Beschluss-Vorschlag: Es besteht überhaupt kein vernünftiger Grund, angesichts der städtischen Finanzlage auch nur einen einzigen Euro für weitere Kunst im Fußgängertunnel zu investieren, solange auf der anderen Seite nur beschränkt Geld für das Schulschiff der Grundschule Am Hagen zur Verfügung gestellt werden kann. Kinder sollten vor Kunst gehen! Auch ist es angesichts des Flüchtlingsproblems für Ahrensburg vordringlicher, Geld für Unterkünfte bereitzustellen, da Flüchtlinge nicht im Fußgängertunnel untergebracht werden können.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 29. November 2014

Ein Gedanke zu „Zwei Tagesordnungspunkte vom Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss und dazu meine unmaßgebliche Meinung

  1. Wolfgang König

    Hallo, Herr Dzubilla,
    es wird oft großzügig mit unserem Geld umgegangen. Die Tunneldamen bröckeln schon seit Jahren vor sich hin. Aber auch das ist Kunst. Es fehlt das Schild:” Sich entblätternde Jungfrau – in Zeit und Raum”.
    Aber leider sind die verdeckten Mängel des produzierenden Künstlers längst verjährt und so steht die Stadt wie beim Muschelläufer in der Pflicht.
    Und wie bei jeder Rechnung solte auch beim Schloss nach jeder prüfbaren Leistung gezahlt werden. Welcher Bürger bezahlt seine Handwerker nach Kostenvoranschlägen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang König

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