Lektüre für den Urlaub: Ahrensburger Politklinikum

Ich freue mich über jeden Kommentar, den meine Leser abgeben. Wichtig dabei ist allerdings: Der Kommentar muss zum Thema passen. Und was ist, wenn ich quasi einen Kommentar bekomme, obwohl ich zu diesem Thema gar keinen Blog-Eintag geschrieben habe, jedenfalls keinen aktuellen? Die Stormarn-Beilage bringt auch Leserzuschriften, nachdem sie schon fst vier Wochen lang in der Redaktion “abgelagert” worden sind. Und Szene Ahrensburg veröffentlicht heute einen Kommentar von Dipl. Ing. Hermann Jochen Lange zum Thema “Neubauvorhaben auf dem ehemaligen Klinik-Gelände in der Managender Allee”, den ich gestern bekommen habe und heute kommentarlos veröffentliche. Bitte:

72287_640 Hallo, Herr Dzubilla, haben Sie bemerkt, dass Sie es nicht bemerkt haben und alle anderen möglichst auch nicht?

Frage: Was nicht bemerken?

Antwort: Die sog. “öffentliche Auslegung” der Planung für das Gelände der “Alten Klinik” in der Manhagener Allee. Dieser per Gesetz erforderliche Vorgang wurde – vorhersehbar – in die allgemeine Sommerpause gelegt: 1.8. bis 4.9.2014. Die entscheidende Ankündigung fällt deshalb – vorhersehbar – in die Kernferienzeit, nämlich z.B. am 17.7.2014 im HA Stormarnbeilage (= Trick 72: In den Ferien liegen die Bürger weit weg in der Sonne. Mangels Information stören sie nicht).

 Tatsächlich liegen die Unterlagen dann am Rathaustresen im Erdgeschoss zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Jeder Bürger (nicht nur Einwohner) hat das Recht, präzise an dieser Stelle des Verfahrens seinen Kommentar einzufügen. Sein Brief wird komplett einkopiert. Sein Kommentar muss später von der Politik erörtert werden.

 Aaaaaaber – damit der Bürgerkommentar trotzdem kein störendes Gewicht entfalten kann, wird – vorhersehbar – der gut bekannte und sympathisch auftretende Herr Sch. beauftragt, einen Gegenkommentar zu formulieren, der dann – vorhersehbar – von der Politik quasi durchgewinkt wird (= Trick 73 und 74 ).

 Dazu muss man wissen: Auch Herr Sch. steht mittlerweile als externer Dauermitarbeiter quasi auf der Gehaltsliste des SPD-Bürgermeisters M. Sarach. Einerseits wissen beide Seiten voneinander zu viel. Andererseits entsteht zugleich eine Abhängigkeit zwischen der wünschenden “Stadt Ahrensburg” und dem wirtschaftlich abhängigen Herrn Sch – vorhersehbar. Aus allem drängt sich der Verdacht auf, dass auch Herr Sch. zu einem willigen Zuträger der “Familie” geworden ist – will aber zugleich externen Fachverstand suggerieren (= Grundsatztrick 17).

 Warum also sollte der störende Bürgerkommentar ernst genommen werden? Oder ist zu erwarten, dass der verbeamtete Verwaltungsmann Kewersun als noch oben gelobter Fachbereichs- und Bauamtsleiter Einspruch erhebt? Vorhersehbar eher nicht.

In dieses gut geölte System könnte ein negativ betroffener Nachbar der “Alten Klinik” höchstens per Klagedrohung einbrechen. Das zeigt die Erfahrung.

 Leicht fällt die folgende Vorhersage:

Bürgermeister M. Sarach (SPD) hat Ende 2012 noch der SIG die Bauvoranfrage abgelehnt, weil das Baurecht “§ 34 BauGB” zwingend zur Ablehnung führen musste. Denn danach dürfen alle Nachbarn in einer Reihe nur etwa das Gleiche bauen – wie in der Manhagener Allee.

Anfang 2013 und bis heute bringt der SPD-Bürgermeister jedoch sein selbst gebasteltes Sonderrecht in Stellung: “Vorhabenbezogener Bebauungsplan”. In den letzten Beschlussvorlagen vor der Sommerpause existierte der “§ 34 BauGB” als aktuell geltende Rechtsnorm nicht mehr. Die braven Stadtverordneten haben die “rechtsfreie Zone” nicht bemerkt – vorhersehbar (= Trick 114).

Herr Sarach mag sich denken:

Was schert mich als SPD-Bürgermeister Art. 3 Grundgesetz und die darin verankerte “Gleichbehandlung vor dem Gesetz”?

Schließlich will die “Familie” einen SPD-griesenfelsharten Bauwunsch durchbringen, der etwa das Doppelte von dem errichten und verkaufen will, was ich SPD-Bürgermeister Ende 2012 ablehnen musste.

Dabei ist es dann auch egal, wie laut meine SPD nach “bezahlbarem Wohnraum” ruft. Die SIG jedenfalls baut bestimmt keine SPD-adäquaten Wohnungen auf dem “Alten Klinikgelände”. Von diesem Deal will schließlich die gesamte “Familie” leben. Das ist doch wohl nachvollziehbar oder ?. Und wir haben das ja auch schon in der “Rampengasse” eingeübt.

 “WILLKOMMEN IM CLUB” sagt heute am 18.7.14 der ADAC zum ZDF in einer Karikatur des Abendblattes auf Seite 2. Warum also sollte ausgerechnet das Rathaus Ahrensburg das sehr verehrte Publikum nicht ebenfalls manipulieren? Die lieben Schafe bezahlen doch eh alles. Sie wollen doch manipuliert werden.

Hermann Jochen Lange 

 

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 19. Juli 2014

13 Gedanken zu „Lektüre für den Urlaub: Ahrensburger Politklinikum

  1. Friedrich Bucher

    Sehr geehrter Herr Dzubilla,
    ich weiß nicht (Sie hatten es schon einige Male erwähnt) wie viel tägliche Leser Szene Ahrensburg hat. Sollten es ca. 2000 sein, gehöre ich zu den ca. 1980 stillen Lesern, die sich ihren Teil denken. Heute jedoch möchte ich auch einmal einen Kommentar loswerden – und zwar über die Blogeinträge von Herrn Lange aus Ammersbek.
    Wie sicherlich einige andere Ihrer Leser hier kann ich den Wahrheitsgehalt der Behauptungen und Unterstellungen, die Herr Lange regelmäßig von sich gibt, nicht überprüfen. Dennoch frage ich mich:
    -wenn es derart behauptete maffiöse Strukturen (die immer wieder benannte Familie) wirklich gibt, warum schreitet die Staatsanwaltschaft dort nicht ein?? Wie ich Herrn Lange einschätze liegen diverse Anzeigen dort vor, die nach deutschen Gesetzen auch verfolgt werden müssen.
    -wenn es in den letzten Jahren ständig Gesetzeswidrigkeiten gegeben hat, warum schreitet die Staatsanwaltschaft nicht ein??
    Man kann unterschiedlicher Auffassung sein und dies auf sachlicher Ebene auch kundtun.
    Ich denke aber, dass Herr Lange ein von (aus irgendwelchen Gründen) Rachegelüsten geprägter Mensch ist, der in „Szene Ahrensburg“ ein Forum gefunden hat, sich auszubreiten. Er findet ja ständig, auch in Blogeinträgen zu ganz anderen Themen, eine Überleitung zu seiner geliebten Familie.
    Ich weiß nicht, ob es nur mir so geht – aber ich kann es nicht mehr hören………..

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Hallo Herr Bücher – vielen Dank für Ihren Kommentar! Insofern hat Herr Lange zumindest etwas Gutes bewirkt: Ein “stiller Leser” hat sich zu Wort gemeldet… 🙂

      Ich kann nicht für Herrn Lange antworten, und er selber ist erst nächste Woche wieder erreichbar. Aber man kann den Spieß auch umdrehen: Wenn ich ich selber namentlich und öffentlich so massiv unter Beschuss gesetzt werden würde – ich hätte sofort von meinem Recht der Gegendarstellung Gebrauch gemacht und/oder auf Löschung bestanden, wenn die Vorwürfe unhaltbar wären. Und wenn die Behauptung unwahr und auch noch ehrverleetzend wäre, dann hätte ich sogar “Schmerzensgeld” via Gericht gefordert von dem, der sie aufgestellt hat.

      Frage: Warum schweigt die “Familie” und reagiert damit, den Kopf in den Sand zu stecken…?

  2. Friedrich Bucher

    Das ist in der Tat verwunderlich und macht ein wenig nachdenklich.
    Dennoch, ich denke, dass der neutrale Leser nicht viel Spaß mit solchen Einträgen hat.
    Es ist meist so – der der um sich schlägt verliert in der Achtung!

  3. Gernot

    Hallo Herr Dzubilla

    In grauen Vorzeiten steinigte man die Überbringer schlechter Nachrichten, heutzutage werden Sie zum Glück nur mit Verachtung bestraft.
    Dabei ist der Sachverhalt denkbar einfach. Wenn man in einem Gebiet , für das §34 Baugesetzbuch gilt, die Baudichte verändern will, legt man dies in einem B-Plan fest. Dieser B-Plan gilt dann für alle potentiellen Bauwilligen in diesem Gebiet. Hier wurde aber bewusst ein anderer Weg gewählt: Speziell für die Sparkassenimmobiliengesellschaft Schleswig-Holstein wurde ein Sonderrecht geschaffen, das nur für diesen Bauträger eine Verdichtung zulässt. Die anderen müssen sich selbstverständlich weiter nach §34 Baugesetzbuch richten und dürfen ihr Grundstück nicht so dicht bebauen. Diese Sonderrechte wurden bereits für die Investoren des CCH geschaffen , und diese Sonderrechte sind für die zukünftige Bebauung der alten Reitbahn ebenfalls vorgesehen. Wie heißt es so schön bei George Orwell: “Einige waren schon immer etwas gleicher als die anderen.”
    Ich frage mich, warum die Aggression Ihres Lesers dann nicht denjenigen gilt, die so etwas planen und in den Ausschüssen genehmigen und sich stattdessen gegen diejenigen richten, die das Thema immer wieder in Erinnerung bringen.

    Sonnige Grüße und einen schönen Sonntag
    Gernot

    1. Friedrich Bucher

      Guten Tag,
      ich habe nicht über veränderte Baudichten geschrieben. Davon verstehe ich zu wenig um mich kompetent zu äußern.
      Mir geht es nur um die Behauptungen der „maffiösen“ (Familie) Verstrickungen und angeblichen Gesetzeswidrigkeiten. Das klingt alles nach persönlicher Bereicherung der beteiligten Personen und dem müsste nachgegangen werden – wenn es dann zutrifft.
      Es ist schwer zu glauben, dass die Veröffentlichungen von Herrn Lange nicht bekannt sind. Da stimme ich Herrn Dzubilla zu – in so einem Fall ist Schweigen nicht Gold. Man könnte es auch als Feigheit vor dem Feind auslegen.
      Als in diesen Dingen nicht wissender folgende Frage: Wenn man begrenzten Wohnungsbau in einem Wohngebiet zulassen will – muss man dann nicht generell in einem ebenso begrenzten Gebiet eine Änderung der Baudichte vornehmen (unabhängig davon, an wen die Baugenehmigungen erteilt werden)?? Und ist das gesetzwidrig??

  4. Ferdinand H.

    Lieber Herr Dzubilla,
    Mit dem Ruf nach der Staatsanwaltschaft ist das so eine Sache. Schließlich wurden auch die Planungen zur “Rampengasse” durch eine Mehrheit im Bauausschuss und der Stadtverordnetenversammlung legitimiert. Soll die Staatsanwaltschaft gegen einen Bauausschuss oder eine Stadtverordnetenversammlung ermitteln? Schließlich sind Unkenntnis oder Ignoranz kein Straftatbestand.
    Einen schönen Sonntag wünscht Ihnen
    Ferdinand H.

  5. hermann Jochen Lange

    Vorne Hui – hinten Pfui

    Der griesenfelsharte Entwurf für die Bebauung des „Alten Klinikgeländes“ bedarf eigentlich keines Anklägers, weil bereits die innere Logik des Entwurfes sich selbst widerspricht.

    Vorne Hui:
    Der öffentlich ausliegende Entwurf versucht an der Straße Manhagener Allee mit auffällig ablenkendem Brimborium die Wiederherstellung der alten Reihung von Einzelfassaden – getreu der dort gelten Erhaltungs- und Gestaltungssatzung. Damit wird der bis heute rechtsgültige Bebauungsstatus augenscheinlich, nämlich „§ 34 BauGesetzBuch“ – wie das Grundgesetz ist das ein Bundesgesetz. Danach darf dort jeder nur das bauen, was der „Rahmen“ der näheren Umgebung vorgibt.

    Hinten Pfui:
    Hinter der schönen Scheinfassade taucht heute eine Baumasse auf, die den Verstoß gegen „§ 34“ augenscheinlich dokumentiert. 2012 hat es der Bürgermeister mit Hinweis auf „§ 34“ abgelehnt, weniger als die Hälfte dieser Baumasse zu genehmigen, bzw. Anzahl der Wohnungen.
    Nun soll die Sparkassentochter SIG etwa das Doppelte bauen dürfen.
    Alle anderen Nachbarn aber nicht.
    Es bleibt (vorerst) ein Geheimnis, wie der SPD-Bürgermeister M. Sarach zu der Energie gekommen ist, die für seine Wandlung erforderlich war : Danach könne er nun als Chef einer Kommunalverwaltung a) nicht nur störendes Bundesrecht zum Verschwinden bringen, b) „städtebauliche Ordnung“ in das Gegenteil verkehren, sondern c) zugleich seine anfängliche Antragsablehnung auf wunderbare Weise in einen „Vorteil“ zugunsten des selben Kunden wandeln.

    Und:
    Im Gegensatz zum obigen Kommentar von Herrn Bucher gehöre ich zu denen, die das viel beschworene „Vertrauen in den Rechtsstaat“ und dessen „Glaubwürdigkeit“ aufgrund vielfacher persönlicher Erfahrungen komplett verloren haben und damit zugleich jeglichen Respekt (und immer liest mindestens die „NSA“ mit – was war dagegen ein gewisser Herr Mielke ? der doch wenigstens versicherte: „ … ich liebe euch doch alle ! „).

    Drei Beispiele:
    1. Ausgerechnet in der Kommunalen Aufsichtsbehörde (im Kieler Innenministerium) ist es denktechnisch gar nicht vorgesehen, dass sie vom SPD-Bürgermeister M. Sarach nachweislich, zweimal schriftlich arglistig getäuscht wurde. Beide Seiten sind schließlich Verwaltungsbehörden, die nicht das gemeinsame SPD-Nest beschmutzen.
    2. Die Verwaltungsbehörde „Staatsanwaltschaft Lübeck“ gibt der Verwaltungsbehörde im Ahrensburger Rathaus einen Handlungsfreibrief: Die Kommune könnte quasi tun und lassen, was sie will.
    Inzwischen setzen sich allerdings drei Staatsanwälte mit dem Vorwurf der eigenen „Strafvereitelung im Amt“ auseinander, weil sie den beschränkenden „Rahmen des Gesetzes“ vergessen hatten.
    3. Die absoluten Hüter von Moral und Ethik, das Bodenpersonal Gottes, hier meine Kirche, wird einerseits mit zwangsweise eingezogenen Kirchensteuern bezahlt. Andererseits kann z. Zt. in Ahrensburg hautnah miterlebt werden, wie von ihnen eine „gottlose Gesellschaft“ geplant und umgesetzt wird. Das Gotteshaus sollte Immobiliengeschäften geopfert werden – die Menschen-Gemeinde St. Johannes wird nach der peinlich geplatzten „Kirchen-Endwidmung“ nun baulich, finanziell und spirituell ausgehungert.

    Gegen das Bauvorhaben „Alte Klinik“ haben überhaupt nur die unmittelbar betroffenen Nachbarn ein Klagerecht. In Deutschland gibt es keinen „Bürgeranwalt“ – wie etwa in Österreich. Und gegen eine Verwaltung gerichtete Strafanzeigen werden zu häufig verwaltungsintern „geregelt“. In Verwaltungsbehörden, incl. Justiz, haben sich zu häufig Handlungsstrukturen entwickelt, die sich einer wirksamen Kontrolle von außen entziehen.
    Und die vom Bürger gewählten Vertreter in der Stadtverordnetenversammlung fühlen sich von ihrem Kontrollrecht irgendwie entbunden – scheinen es nicht zu kennen. Wer sollte sie darauf aufmerksam machen, wenn nicht die Bürger selbst ? Schweigen oder reden !

    Und bitte noch drei Nachsätze:
    1. Hallo Herr Ferdinand H.: In der „Rampengasse“ wurde (unter anderem) nachweislich gegen einen rechtsgültigen Bebauungsplan verstoßen – der zuvor von den Stadtverordneten selbst verabschiedet worden ist. Den Nachweis (des Verstoßes gegen § 31 BauGB) hat ausgerechnet ein Gutachter im Auftrag der SPD-Frau Pepper erbracht – bezahlt durch den Steuerzahler.
    Die von Ihnen benannten Entscheidungsgruppen haben damals gar nicht bemerkt, dass Sie nicht befugt waren, durch einfache Abstimmung Bundesrecht zu verändern. Deren diesbezügliche Abstimmungsergebnisse waren deshalb gerade nicht „legalisierend“.
    2. Hallo Herr Bucher: Die vorliegende Bebauung „Alte Klinik“ kann in der Tat legalisiert werden, wenn für die gesamte nähere Umgebung ein regelrechter Bebauungsplan aufgestellt würde – was aber ausdrücklich nicht beabsichtigt ist – warum wohl nicht ?
    3. Hallo Herr Bucher: Fragen Sie doch bitte Herrn Dzubilla, ob er in seinem Blog das allgemeine Bedürfnis nach „Spaß“ befriedigen möchte.

    HJL.Amm

  6. Friedrich Bucher

    Hallo Herr Lange,

    Sie scheinen jegliche Freude am Leben verloren zu haben. Das tut mir leid!

    Mit freundlichen Grüßen
    Friedrich Bucher

    1. Observator

      Hallo Herr Bucher –

      ich vermute, dass Sie gar nicht in Ahrensburg wohnen. Falls doch, so sind Sie zu bedauern. Weil sie zu den drei Affen gehören – siehe unten! Davon gibt es viele in Ahrensburg, die Schiss haben vor der Obrigkeit und Angst in der Hose, weil sie befürchten, dass sie nicht mehr gratis in der Rathaus-Toilette pinkeln dürfen, es könnte dort ja eine versteckte Kamera sein. Oder der hochverehrte Herr Bürgermeister steht gerade am Nebenbecken und dreht sich während seiner Tätigkeit zu Ihnen um. Oder was….?

      Mit freundlichen Grüßen
      Observator

      PS: Oder ist “Friedrich Bucher” ein Pseudonym, und Sie arbeiten in Rathaus oder Politik….?

      1. Friedrich Bucher

        Sehr geehrter Observator,
        im Gegensatz zu Ihnen ist mein Name kein Pseudonym. Ich komme, wie Herr Lange, aus einer Nachbargemeinde und sehe die Dinge in Ahrensburg, so glaube ich, relativ neutral.
        Sie können mich mit Ihrem Blogbeitrag nicht treffen. Vielmehr vermute ich, dass Sie gar nicht verstanden haben, worum es mir geht.

        Mit freundlichen Grüßen
        Siegfried Bucher

  7. M. Meckelein

    Sehr geehrter Herr Bucher,

    man mag Ihre Äußerungen und Mutmaßungen über den Seelenzustand eines Mitforisten mit Humor nehmen, man mag sie ignorieren, man mag sie als zulässige Meinungsäußerung werten. Ich tue das nicht.
    In Ihrem ersten Kommentar schreiben Sie: “Man kann unterschiedlicher Auffassung sein und dies auf sachlicher Ebene auch kundtun.” Um dann allerdings in dem darauf folgenden Satz diese sachliche Ebene, die Sie doch selbst für gut befinden, zu verlassen. Ich zitiere: “Ich denke aber, dass Herr Lange ein von (aus irgendwelchen Gründen) Rachegelüsten geprägter Mensch ist, …”.
    In Ihrem jüngsten Kommentar sprechen Sie Herrn Lange persönlich an und vermuten sogar, dass er “jegliche Freude am Leben verloren zu haben” scheint und drücken ihm Ihr Mitgefühl aus.
    Ich lese sehr gern dieses Blog. Manchmal amüsiere ich mich, manchmal wundere ich mich, manchmal, sehr selten, schreibe ich einen Kommentar. Und dies tue ich unter anderem aus dem Grund, weil mir persönliche Angriffe in den Leserkommentaren nicht aufgefallen sind – bis heute.

    Mit freundlichen Grüßen
    Martina Meckelein

  8. Hermann Jochen Lange

    Hallo Herr Bucher,
    >Je unglaubwürdiger ein Umstand ist, desto glaubwürdiger ist er für die Menschen<.
    Diese Formel meint die Wissenschaft gefunden zu haben – gestützt etwa auch auf die Ahrensburger Verhältnisse ?
    Tatsächlich sind die hier erörterten Umstände einerseits nur mit einem ausgeprägten Sinn für Ironie und Sarkasmus zu ertragen – was andererseits zum Schmunzeln anregen kann – bei manchen Menschen werden sogar Lachkrämpfe ausgelöst.

    HJL.Amm

  9. Waldemar

    Lieber Herr Dzubilla,
    Die Ahrensburger Lokalpolitik funktioniert weitgehend nach der Devise: “Nicht an der Fassade kratzen, sonst kommt der Schmutz hervor” , oder alternativ: “Wegschauen ist besser als Hinschauen”.
    Beste Grüße
    Waldemar

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