Ahrensburg hässlichstes Bauwerk

Mitten in Ahrensburg steht ein Bauwerk, das an Hässlichkeit nicht zu überbieten ist. Es ist ein Privatbau, der auf städtischem Gelände steht. Dieses Gelände, nämlich der Teil einer öffentlichen Straße in der City, hat die Stadt nicht an den Investor verkauft und das Geld in die Sanierung des Rathauses gesteckt, sondern die Stadt hat den Straßenteil …

… verschenkt, jawohl! Und somit wurde ein Teil der Innenstadt-Straße zur Rampengasse.

CCA Ausfahrt

Hat jemand gehört, dass sich Tobias Koch und die Seinen aufs Rondeel gestellt und die Bürger gefragt haben, ob die das akzeptieren…? Hat jemand gesehen und gehört, dass Tobias Koch sich in der Stadtverordneten-Versammlung gegen die Rampe ausgesprochen oder zumindest gefordert hat, dass die Angelegenheit öffentlich geklärt wird? Ich jedenfalls habe nichts davon gehört oder gesehen.

Ich schlage vor, dass die Rampengasse unter Denkmalschutz gestellt wird mit entsprechender Hinweistafel an dem Baumonstrum. Als Symbol für die Ära Pepper/Thiele/Reich, die damit der Stadt einen großen Schaden zugefügt haben. 🙁

Bildschirmfoto 2014-01-27 um 09.02.59

Heute aber will Tobias Koch in der Stadtverordneten-Versammlung gegen einen Denkmalschutz für unser Rathaus votieren. Genau wie Dirk Helbig dagegen ist, der heute in einem Leserbrief in der Stormarn-Beilage zitiert wird: “Da hatte man eine ganz vage Hoffnung, dass uns die Ministerin vor den Denkmalschützern schützt – und dann das…” Und Herr Helbig fährt fort: “Da packt einen die nackte Angst, denn das ist ein Freibrief für die ‘Denkmalpfleger’…”

Sie kennen Dirk Helbig nicht? Müssen Sie auch nicht. Der Mann wohnt gar nicht in Ahrensburg. Sondern in Reinbek. Und möglicherweise hat er am Samstag auch einen roten Punkt bei Tobias Koch auf dem Rondeel hinterlassen … wenn Sie wissen, was ich damit sagen will.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 27. Januar 2014

12 Gedanken zu „Ahrensburg hässlichstes Bauwerk

  1. schupi

    Wo ist mir hier bloß der Denkfehler unterlaufen?
    Sie meinen Sie seien Eigentümer der St. Johanneskirche mit der Begründung, dass Sie Gemeindemitglied der evangelischen Kirche in Ahrensburg sind. Sie sind doch auch Mitglied der Stadt Ahrensburg, also gehören, wenn ich Sie recht interpretiere, Rathaus, Straßen und Schulen Ihnen. Wurden Sie also durch Schenkung der Stadt widerrechtlich enteignet, dann wenden Sie sich doch an das BVG unter Bezugnahme auf die Artikel 14 und 15 GG und verschonen sie uns mit “ollen Kamellen”.

  2. ein stiller Beobachter

    Hallo Herr Dzubilla,

    Unter dem Namen Schupi macht sich zunehmend ein richtiger “Kotzbrocken” in Ihrem Blog breit.

    Beste Grüße

    ein stiller Beobachter

  3. Ferdinand H.

    Guten Tag Herr Dzubilla,

    Könnte es sein, dass Schupi in den Diensten von Ex-Bürgermeisterin Pepper, Ex-Bauamtsleiter Thiele oder des noch amtierenden Justiziars Reich steht oder stand oder anderweitig diesen Herrschaften sehr verbunden ist?

    Mit freundlichen Grüßen

    Ferdinand H.

  4. Hermann Jochen Lange

    Ich bestätigen noch einmal ausdrücklich:
    Jeder der lesen kann und will weiß, bestätigt Anfang Dezember 2013 durch den Petitionsausschuss des Landtages Schleswig-Holstein, dass die ca. 400 qm öffentliche Straßenfläche, auf denen die beiden “Rampen” stehen, von der damaligen Bürgermeisterin U. Pepper (SPD) und rechtlich beraten durch den bis heute im Rathaus als “Stadtjustiziar” tätigen T. Reich ( … ) an einen Privatmann per Vertrag quasi verschenkt worden ist, damit dieser Privatmann dort privat die beiden Rampen als Ein- und Ausfahrt aus einer privatwirtschaftlich betriebenen Tiefgarage nutzen kann.
    Gebührenfrei und auf ewig.
    Die Baugenehmigung u.a. für die Rampen wurde von ebenfalls der damaligen Bürgermeisterin U. Pepper (SPD) sogar selbst-nachweislich gesetzwidrig gegen einen bis heute dort gültigen Bebauungsplan verstoßend trotzdem “genehmigt”. Sie hat damit zugleich a) als Chefin einer Kommune unbefugt an sich und b) fachlich gegen Bundesrecht verstoßen, nämlich § 31 Abs. 2 Bundesbaugesetzbuch – und gegen das Strafrecht sowieso.
    Der derzeitige Bürgermeister M. Sarach (SPD) hat diese Aktionen gegenüber seiner Kieler Aufsichtsbehörde im Innenministerium in täuschender Absicht verteidigt,
    Der von den Aktionen seiner Parteigenossin Pepper (SPD) wissende Architekt u.a. der Rampen, sitzt bis heute als nicht wiedergewählter SPD-Stadtverordneter, deshalb heute als sog. bürgerliches Mitglied der SPD im Bauauschuss – und befördert den nächsten Deal auf dem sog. Alten Klinikgelände in der Manhagener Allee – zusammen mit dem derzeitigen BGM M. Sarach (SPD).

    Hermann Jochen Lange, Ammers bek,
    Bauplaner und konstruktiver Stadtkritiker

  5. Wolfgang König

    Hallo, Herr Dzubilla,
    unsere Ministerin Spoorendonk wird nun mit Sicherheit nicht mehr ihre Meinung ändern. Sie würde sonst ihren Mitarbeitern vom Denkmalschutz in den Rücken fallen und ihr Gesicht verlieren. Vor ein paar Wochen erhielt ich eine Mail, nach der das Landesamt Denkmalschutz S-H beabsichtigt, in S-H 6.000 oder gar 8.000 Bauwerke unter Denkmalschutz zu stellen. Dazu wären rund ein Dutzend neue Mitarbeiter erforderlich. Hamburg will nur 3.000 Bauwerke unter Denkmalschutz stellen. Einerseits werden Planstellen für Lehrer und Polizisten gestrichen und andererseits werden Planstellen für Denkmalschutz geschaffen. Sind die Objekte geschützt, kommt die nächste Schutzwelle. Die Kosten trägt der Bürger. Wo waren die Denkmalschützer bei unseren alten Gebäuden wie z.B. der Schlossschule? Auf meine Meldung eines alten Brunnenschachtes aus den letzten 30er Jahren und auf das Aufbrechen eines uralten Straßendammes sowie das Beseitigen des Hinweises auf die Opferstelle der Rentierjäger haben sie nicht reagiert. Auf die Relikte der dänischen Chaussee folgte auch keine Reaktion. Aber die dänischen Meilensteine durften nicht in den alten Farben ausmalt werden.
    Die Straßenrampe dürfte wohl einmalig in Europa sein, aber für den Denkmalschutz ist sie noch zu jung. Vielleicht geschieht dies mit der dritten Welle des Arbeitsbeschaffungsprogrammes. Aber es sollte Künstler Wolke beauftragt werden, den grauen Beton blau zu streichen und große farbige Popp-Nasen aufzukleben. Das würde Kunst sein – zumindest Kunst am Bau – und das Objekt bliebe uns gute 100 Jahre erhalten – als Denkmal jedoch bis in alle Ewigkeit. Als Verkehrsleitobjekt befindet sich die Mauer sicherlich im Eigentum der Stadt (Haftung).
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang König

  6. Wolfgang König

    Hallo, Herr Lange,
    danach hätten sich auch die Mitglieder des Petitionsausschusses der Korruption und der Strafvereitelung im Amt nach StGB schuldig gemacht??????
    Mit zweifelnden Grüßen
    Wolfgang König

  7. Tom

    Hallo Herr Harald Dzubilla ,
    Ich bin ja nur ein “Zugezogener” Ahrensburger ,aber trotzdem habe ich noch nie erlebt ,das der Bürger jemals befragt wurde ob dieses oder ein anderes Gebäude/Denkmal/Kunstwerk erichtetz erden soll. Für mich immernoch Stein des anstoßes ist nach wie vor der “Blaumann ” aufm Rondeel .So viel wie ich weiß standen noch andere “Kunstwerke” zur wahl . Warum sind wir als Bürger einfach so überstimmt worden ???
    Hier stehen so einige Gebäude die nicht wirklich ins Ahrenburger Stadtbild passen ,als da wäre dieses komische Haus mit der Freischwebenden Etage .
    Aber wer bin ich schon ,das ich mir ein Urteil erlauben darf.??

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Zum Thema Blaumann: Die Bürger wurden gar nicht überstimmt. Sondern die Bürger wurden gar nicht erst befragt. Den Blaumann haben wir in erster Linie der Blaufrau zu verdanken, nämlich Ex-Bürgermeisterin Ursula Pepper (SPD), die gerade von ihren Genossen geehrt wurde für 25 Jahre Parteibuchführung.

  8. Hermann Jochen Lange

    Hallo Herr König,
    liegt es nicht sehr viel näher, vor und hinter der eigenen (denkmalschutzwürdigen) Rathaustür nach Schmutz zu suchen, als zu fragen, ob (und warum) andere in Kiel und Lübeck Strafe u.a. wg. “Korruption” (wie Sie schreiben) verhindern ?
    Dadurch, dass anderen Gremien und Behörden die Konsequenzen nicht ziehen wollen, sind die Tatbestände nicht beseitigt ! Sie lasten und wirken weiter ….
    In Ihrer Frage zeigt sich ein bekanntes gesellschaftliches Phänomen, in Ahrensburg zusammengefasst in der Frage, warum sich (zumindest nicht öffentlich) keine enzige Stadtverordnete und kein einziger Stadtverordneter (den informierten Bürgervorsteher eingeschlossen) angesichts derartiger Vorwürfe aber auch nur um den Ansatz schlichter Aufklärung bemüht.
    Tatsächlich stecken alle mit drin. Sehr schön in der Chronologie und den Beschlussvorlagen samt Protokollen pro “Rampengasse” nachzulesen: Sie wurden systematisch und vorsätzlich hinters Licht geführt. Man hat ihnen sogar untergeschoben, sie seien befugt, Bundesrecht zu verändern usw. usw.
    Kontrolle ist in Ahrensburg ein Fremdwort.
    Frei nach Herrn R. Haase (SPD) vertrauen alle darauf, dass sie der (SPD)-Verwaltung vertrauen können- sollten-müssten-müssen – und dieses dann auch blind tun.
    Das praktische Ergebnis ist von jedermann augenscheinlich in der “Rampengasse” als geplante sog. Stadtzerstörung in einem grotesken Ausmaß zu bestaunen – ein Exkursionsziel für angehende Stadtplaner und Soziologen – mit dem Charme eines Vorstadt-Parkdecks.

    Hermann Jochen Lange, Ammersbek

  9. Fridolin

    Als der städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Ahrensburg und dem Investor Skrabs von den Stadtverordneten verabschiedet werden sollte, fragte einer der CDU-Granden, ob der Vertrag denn vom Justiziar der Stadt geprüft worden wäre. Als dies bejaht worden war, stimmten er und seine Fraktion mit JA . So hat man den Bock zum Gärtner gemacht. Unter den Ahrenburger Stadtverordneten gibt es seither einen parteiübergreifenden kollektiven Gedächtnisschwund zu diesem Thema. Die Rampe ist da, aber keiner der Stadtverordneten weiß so richtig , wie und warum sie dahin gekommen ist. Gut für Herrn Skrabs und Co, nicht so gut für eine überschuldete Stadt ! Wie soll unter solchen Voraussetzungen überhaupt jemals eine juristische Klärung dieser Vorgänge möglich sein?

    Schöne Grüße

    Fridolin

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