Wem gehört eigentlich das „Ahrensburger Stadtfest“?

Morgen, am Donnerstag, tagt der Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss, und zwar in der Grundschule am Hagen. Punkt 9 der Tagesordnung lautet: „Durchführung der Stadtfeste 2014 und Folgejahre – Grundsatzbeschluss“.

In der Beschluss-Vorlage des Bürgermeisters an den Ausschuss ist unter dem Stichwort „Entscheidungsbedarfe” (das man sprachlich eleganter im Singular anwenden sollte!) zu lesen:

„Soll die Stadt „Herr des Verfahrens“ und/oder Veranstalter sein? Die Verwaltung prüft derzeit, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Namen „Ahrensburger Stadtfest“ bzw. „Stadtfest Ahrensburg“ als Wortmarke durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München geschützt werden können. Damit wäre sichergestellt, dass die Stadt jederzeit „Herr des Verfahrens“ bei Veranstaltungen unter diesem Namen sein kann.“

12886_4_plakat_stadtfest_ahrensburgWer die Umstände kennt, der wird sich vorstellen können, dass beim Ahrensburger Stadtforum die Stimmung darüber nicht allzu rosig ist. Es ist zwar nicht so, dass die Verwaltung der Stadt unser Stadtfest selber in die Hand nehmen und am Gewinn allein partizipieren will, denn in der Beschluss-Vorlage heißt es dazu ausdrücklich:

„Angesichts der wirtschaftlichen Risiken und fehlender Fachkompetenz sowie personeller Ressourcen kommt die Stadt als Veranstalter aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht.“

Warum dann also will die Stadt sich die Markenrechte für „Ahrensburger Stadtfest“ und „Stadtfest Ahrensburg“ schützen und damit sichern lassen? Ganz einfach: „Herr des Verfahrens“ bedeutet, dass dann eine Mitbestimmung hätte und jederzeit die Entscheidung getroffen werden kann, dass die Stadt die Durchführung nicht an das Stadtforum vergeben muss, sondern sie kann die Veranstaltung mit diesem Namen dann auch an eine Fremdfirma „verkaufen“. So, wie der Weihnachtsmann Bürgermeister es im Vorjahr schon mit dem Weihnachtsmarkt am Schloss getan hat…

…und dabei voll auf die Fresse gefallen ist, die er vorher noch so groß aufgerissen hatte beim Pressetermin vor dem Schloss – mit Foto in MARKT und Stormarn-Beilage, versteht sich.

Wem aber gehören die Wortmarken „Stadtfest Ahrensburg“ und „Ahrensburger Stadtfest“? Ich bin kein Jurist, aber in meinen Augen gehören diese Marken nicht der Stadt, sodass eine diesbezügliche Eintragung in München gar nicht möglich ist. Die beiden ersten Ahrensburger Stadtfeste in 1985 und 1986 wurden zwar von der Stadt durchgeführt, trugen damals aber noch  den Namen “Ahrensburger Dreizack” und wurden im Zusammenwirken mit dem ehemaligen Fremdenverkehrsverein veranstaltet! Und der ist die Vorgängerin vom Stadtforum, das die Ahrensburger Stadtfeste von 1987 bis 2013 allein durchgeführt hat.

Das Markengesetz sagt: „Wird ein Name bereits als geschäftliche Bezeichnung von einer Firma verwendet, ist eine spätere Anmeldung der Marke für dieselben Waren- oder Dienstleistungsklassen nicht mehr möglich.“

Auch muss der Markenname nicht unbedingt eingetragen sein, denn in § 4 Nr. 2 MarkenG heißt es: „Der Markenschutz entsteht durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat.“

Genauso, wie die Stadt sich nicht das „Ahrensburger Oktoberfest“ markenrechtlich schützen lassen kann, genauso wenig wird das auch beim „Ahrensburger Stadtfest“ möglich sein.

Schützen sollten unsere Politiker jedoch die Kaufleute der Stadt, die sich tatkräftig um die Belebung der Innenstadt kümmern! Schützen vor einer Verwaltung, die von Stadtmarketing null Ahnung hat, dabei aber „Herr des Verfahrens“ sein will. Und die Damen und Herren Politiker im Bildungs-, Kultur-und Sportausschuss und in der Stadtverordneten-Versammlung sollten den Bürgermeister mal daran erinnern, dass es die Kaufleute sind, die die Innenstadt beleben, und weniger die “Herren des Verfahrens” im Rathaus, die eher auf die Bremse treten!

In diesem Zusammenhang kommt mir auch das laufende Debakel um den Weihnachtsmarkt 2013 in der Innenstadt in den Sinn, wo die Stadtverwaltung sich in meinen Augen schon wieder anmaßend benimmt gegenüber dem Bürgerverein, dem Stadtforum und letzten Endes gegenüber uns Bürgern. Und zu diesem Thema gehören auch die „Weihnachtssterne“, für die unsere Verwaltung 20.000 Euro zwecks Montage verlangt, was zufällig genau die Summe ist, die sie an einen Berater ausgibt, der prüfen soll, ob unser Rathaus denkmalschutzwürdig ist. 20.000 Euro!

Dieses alles zu beobachten, beschert dem Blogger keine Festfreude. Ihnen vielleicht…?

Postskriptum: “Herr des Verfahrens” soll die Stadt sein? Ist die Stadt (= weiblich) überhaupt ein “Herr”? In meinen Augen könnte sie nur eine “Herrin” sein.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 23. Oktober 2013

Ein Gedanke zu „Wem gehört eigentlich das „Ahrensburger Stadtfest“?

  1. Der Spatz vom Rathausdach

    Hallo Blogger Dzubilla!

    Bitte schreiben Sie nicht immer so unfreundliche Beiträge über das Oberhaupt unserer Stadt, den hochverehrten Herrn Bürgermeister Michael Sarach und seine Mitarbeiter! Das mag er nämlich gar nicht, und deshalb möchte er auch nicht, dass die Mitarbeiter im Rathaus während ihrer Dienstzeit auf Szene Ahrensburg herumlesen oder Ihre Beiträge gar noch kommentieren. Schreiben Sie also mal was Freundliches über den Bürgermeister, er ist schließlich auch nur ein Mensch und muss seinen Job noch bis zum Ende seiner Amtszeit absitzen.

    Mit freundlichen Grüßen vom Rathausdach!

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