Widerruf: Hiermit widerrufe ich meinen gestrigen Beitrag und ziehe das Lob für die Stadtverwaltung zurück

Keiner ist so gut informiert wie alle. Und nachdem ich gestern ein Lob für den Fachdienst Umwelt geschrieben habe, bekam ich aus Leserkreisen soviel Aufklärung über den behördlichen Unfug mit der Fällung bzw. Nichtfällung von Bäumen, dass ich mein Lob von gestern heute gleich wieder zurücknehme.

Bitte, lesen Sie die Kommentare von gestern, dann wissen Sie, dass ich dumm gewesen bin. Statt den Baum ungefragt zu fällen und eine Ordnungsstrafe zu bekommen, habe ich den gefährlichen Baum nun weiterhin in meinem Garten stehen und muss regelmäßige Kosten tragen, um Jahr für Jahr das Totholz entfernen zu lassen. Und ich muss Angst haben, dass gesunde Äste herabstürzen und Schaden anrichten bei Mensch und Tier und Haus und Auto.

Und: Herr Richter vom Fachdienst Umwelt hat sich aus seinem bequemen Bürosessel gar nicht erhoben, war nicht gekommen, um sich den Baum selber anzuschauen. Stattdessen hat er einen freien Berater geschickt, nämlich Herrn Müller. Der wiederum wird von der Stadt für seinen Besuch bei mir bezahlt. Und nun kommts: Laut Aussage von Jane Jobst im Auftrag des Fachdienstes Umwelt ist besagter Herr Müller zwar ein “Baumsachverständiger”, aaaaaaber: Herr Müller ist kein “anerkannter Baumsachverständiger”!!! Und wenn ich so einen zur Begutachtung des Baumes haben möchte, dann muss der zusätzlich beauftragt werden!

Frage: Warum hat Herr Richter den nicht anerkannten Herrn Müller dann überhaupt geschickt? Gibt es im Fachdienst Umwelt keinen Sachverständigen, der einen Baum vom Boden aus beurteilen kann? Und falls nein: Wofür bezahlen wir dann Jan Richter und seine Jane Jobst…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 14. Oktober 2016

20 Gedanken zu „Widerruf: Hiermit widerrufe ich meinen gestrigen Beitrag und ziehe das Lob für die Stadtverwaltung zurück

  1. Britta S.

    Der Bericht aus dem Umweltausschuss zeigt, dass die Stadtverordneten die Baumschutzsatzung selbst nicht richtig kennen und z.T. gar nicht wissen, wovon sie eigentlich reden. Die Grünen, die jetzt eine Verschärfung der Satzung wollen, haben beim Umbau der Großen Straße der massenhaften Fällung von geschützten Linden und der Aufschüttung bei anderen geschützten Bäumen zugestimmt. Scheinheiliger geht es nimmer , besonders wenn man bedenkt, dass die Grünen mit ihrer Zustimmung zum Lindenhofprojekt der Fällung einer Reihe von wunderschönen alten Linden zugestimmt haben.
    Herr Egan redet dummes Zeug, wenn er meint, dass bei einer Veränderung der Satzung massenhaft Fällungen vorkommen würden. In Ahrensburg sind z.B. Birken und Lärchen seit Jahren aus der Satzung herausgenommen. Hätte Herr Egan mit seiner Befürchtung Recht, wäre es seither massenhaft zur Fällung von Birken und Lärchen gekommen . Wenn Herr Egan sich mal die Mühe machen sollte, sich in Ahrensburg umzuschauen, würde er sehr schnell feststellen, dass dies falsch ist.
    Hier versuchen einige Leute, sich publikumswirksam und rein populistisch als Gutmenschen zu profilieren. Herr Egan und die Grünen laufen damit Gefahr, ihre politische Glaubwürdigkeit einzubüßen.
    Offensichtlich geht es

  2. Paula Specht

    Kann mir mal jemand verraten, wo der Garten von Herrn Egan zu finden ist? Ich möchte nur mal nachschauen, ob Herr Egan persönlich auch kompetent zu diesem Thema ist. Sonst würde er wie der Papst über den weiblichen Körper entscheiden, ohne überhaupt zu wissen, über was er dort befindet. Und solche Entscheidungen sind fernab jeder Lebenserfahrung. 🙂

    1. "Ahrensbürger"

      Liebe Paula Specht,
      in der Schule gibt es die Aufgabenstellung, aus fünf vorgegeben Wörtern, eine schlüssige Erzählung zu entwickeln. Wie Sie aus „Baumschutzsatzung“, „Papst“ und „Frauenkörper“ eine Kurzgeschichte gemacht haben – Grandios!
      Ein schönes Wochenende wünscht „Ahrensbürger“

  3. Peter Egan

    Liebe Szene-Leser
    ich weiß definitiv, dass ich weder der Papst bin noch anerkannter Baumsachverständiger. Dummes Zeug reden wir alle mal und wieviel ich über den weiblichen Körper weiß, geht Frau Specht gar nichts an. Es gibt offensichtlich Themen, bei denen die Emotionen sehr schnell hochkochen. Entgegen anderslautender Vermutungen kenne ich die Baumschutzsatzung ganz gut. Wenn der Antrag der CDU umgesetzt wird, kann jeder geschützte Baum gefällt werden. Angemessene Ersatzpflanzungen auf dem eigenen Grundstück sind zwar zulässig, aber dazu bräuchte man ca. 100 qm freie Fläche auf seinem Grundstück und muss ggf. die Abstandsregeln zum Nachbarn einhalten. In den meisten Fällen, wenn man nicht Großgrundbesitzer ist, wird es also auf eine Geldleistung an die Stadt hinauslaufen. Ich befürchte, dass diese Änderung sehr vielen alten Bäumen das Leben kosten würde. Wir würden damit etwas zerstören, was, wie ein altes Gebäude, unwiederbringlich und wahrscheinlich sehr schnell verloren ginge. Das kann man als akzeptablen Kollateralschaden ansehen, aber ich tue mich schwer damit.
    Genießen Sie den Herbst mit einem schönen Spaziergang in Ihrem Wohnviertel mit Kastaniensammeln und im Laub spazieren. es könnte einer der letzten sein.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Apropos Kastanien: Sie wissen vermutlich, dass Rosskastanienbäume schon im Sommer mit verwelktem Laub dastehen? Fachleute empfehlen, das Laub zu verbrennen, wegen der Rosskastanienminiermotte. Laub verbrennen im Garten darf man aber nicht. Also habe ich es in die schwarze Tonne getan. Die wurde daraufhin von der Müllabfuhr stehen gelassen. In Hamburg, so hörte ich, werden Kastanienbäume von der Stadt gefällt.

      Dass Gartenbesitzer bei einem Fällen mit Genehmigung ihre eigenen Bäume reihenweise abholzen würden, ist natürlich ein Gerücht. Das könnten sie ja heute schon tun mit allen nicht geschützten Bäumen. Und? Tun sie es?

      Warum nicht die einfache Regel: Wer einen geschützten Baum fällt, muss einen neuen an anderer Stelle pflanzen, der eine vorgeschriebene Größe hat? Notfalls auf städtischem Grund und Boden. Was spricht Ihrer Meinung nach dagegen…?

      Postkriptum: Ich biete meine Kiefer der Stadt als Weihnachtsbaum auf dem Rondeel an. Er kann dann nächsten Monat gefällt und mitgenommen werden vom Bauhof. 😉

    2. H.J. Lange

      Ein Zitat von Peter Egan erhält eine andere Bedeutung,
      wenn man es für sich liest:
      “Wir würden damit etwas zerstören, was, wie ein altes Gebäude, unwiederbringlich und wahrscheinlich sehr schnell verloren ginge. Das kann man als “akzeptablen Kollateralschaden ansehen”.

      Und so sieht es hinterher auch aus, etwa in der südlichen Großen-Straße, wenn dort von Frau Pepper alte Bäume trotz eigener Baumschutzsatzung abgesägt und dort schon vorher von kurzfristigen Rendieterwartungen alte Gebäude leichtfertig abgerissen worden sind.
      Peter Egan hat Recht:: Weg ist weg.
      Zum Glück ist alles nur ein “akzeptabler Kollateralschaden.”.
      HJL

  4. Observator

    In diesem Kontext: Wenn die Linden in der Wilhelmstraße, die gefällt werden sollen, tatsächlich krank sind, dann haben diese Bäume sich vermutlich krankgeärgert über das, was auf dem “Lindenhof” passieren soll. Vorher jedenfalls hat nie jemand festgestellt, dass diese Linden krank sind.

  5. Martens

    Hallo Herr Egan!

    Es gibt auch Städte, wo es die “Ahrensburger Baumschutzverordnung” nicht gibt. Ich habe nichts davon gehört oder gelesen, dass Grundstücksbesitzer dort zum Kahlschlag übergegangen sind. Worauf begründet sich Ihre Vermutung?

  6. Frieda B.

    Fakt ist, dass derzeit diejenigen am besten wegkommen, die ihre Bäume ohne Genehmigung fällen, während diejenigen, die sich an die Satzung halten, mit Gutachten und Verboten drangsaliert werden. . Der Unternehmer Kroschke hat mehrfach vorgeführt, wie man das am besten im großen Stil macht. Wenn man dann hinterher doch ertappt wird, sagt man ganz unschuldig, dass man vorher nicht gewusst hätte, dass es sich hier um geschützte Bäume handelte. Dann kann einem schon mal kein Vorsatz unterstellt werden. Und wenn man dann noch ein wichtiger Steuerzahler ist , braucht die Stadt Wochen und mehrfache Aufforderungen von besorgten Bürgern , um sich an Ort und Stelle zu begeben und dort festzustellen, dass hier ein Verstoß gegen die Baumschutzsatzung stattgefunden hatte. So gesehen, hat der letzte Fall Kroschke ein krasses Licht darauf geworfen, dass diejenigen im Vorteil sind, die sich nicht an die Baumschutzsatzung halten.

  7. Ahrensbürgerin

    Ich hätte da mal eine Frage an Herrn Egan und die Mitglieder des Umweltausschusses. Ich kenne keinen Grund, warum eine Kiefer baumbiologisch wertvoller sein soll als z.B. eine Lärche. Ich bitte also um Ihre Erklärung dazu, warum laut Baumschutzsatzung eine Lärche gefällt werden darf, eine Kiefer jedoch nicht.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Die Antwort, liebe Ahrensbürgerin, die finden Sie bei Romeo und Julia, wo der Ghostwriter von William Shakespeare verrät: “Es war die Nachtigall und nicht die Lärche” – was meint: Der Vogel saß vermutlich in einer Kiefer – siehe auch: Wachtelkönig! 😉

      PS: Mal sehen, ob den Politikern eine vernünftigere Erklärung einfällt!

  8. chessy

    Die CO2-Steuer (auch Kohlenstoffsteuer, englisch: Carbon tax) ist eine Umweltsteuer auf Kohlendioxid . Was den Sauerstoff angeht, so produziert eine 25 Meter hohe Buche in etwa so viel Sauerstoff, wie drei Menschen zum Atmen benötigen. Grundsätzlich gilt, dass Nadelbäume mehr Sauerstoff produzieren als Laubbäume und junge Bäume mehr als alte. Wurde man im Gegenzug eine Sauerstoff-Vergütung dem Grundstückseigentümer bezahlen, wäre eine Baumschutzordnung überflüssig. Dann können die Grünen statt einer Baumschutzordnung die SEV auf das gepresste Herbstlaub schreiben mit dem Nadeldrucker von Dzubillas Kiefernadeln. Den Rest des Laubes holt die Stadt ab für Laubsägearbeiten im städtischen Kindergarten. Alles wird in der SEV (Sauerstoff-Einspeisungs-Verordnung 2016) geregelt.

  9. Frieda B.

    Herr Dzubilla war so freundlich, mir das Gutachten der Stadt zur Verfügung zu stellen. In derartigen Gutachten kommen anscheinend regelmäßig wiederkehrende Formulierungen vor, wie z.B: “der stadtgestalterische Wert” des Baumes ist hoch. Angesichts der Tatsache, dass der “stadtgestalterische Wert” von Lärchen oder Tannen mindestens genau so hoch ist, entpuppt sich eine derartige Formulierung als Leerformel. Hätte der Grundeigentümer Dzubilla eine Lärche , Tanne oder Birke auf dem Grundstück, könnte er sie trotz eines ” hohen stadtgestalterischen Werts” jederzeit fällen.
    Auffallend ist die Verpflichtung zur Totholzentnahme. Dies kann für den Grundstückeigentümer im Laufe der Jahre teuer werden. Sollte er das einmal vergessen oder nicht bis in die Spitze der Krone umgesetzt haben, kann ihm im dank dieses Gutachtens im Falle eines Personen-oder Sachschadens Vorsatz unterstellt werden. Wie mir ein Gärtner einmal selbst gesagt hat, kann in einem solchen Fall ein Grundstücksbesitzer auch mal ins Gefängnis wandern. Wie ich anderenorts bereits festgestellt, kann die Versicherung unter Berufung auf das Gutachten der Stadt die Versicherungsleistung verweigern.
    Der Grundstücksbesitzer muss vor jeder Astentnahme, wenn es kein Totholz ist, die Stadt Ahrensburg um ihre Zustimmung bitten.
    Am Schluss des Bescheids steht eine bemerkenswerter Abschnitt, den ich in Gänze zitieren möchte:

    “Die Beurteilung der Kiefer ist keine gutachterliche Bewertung. Der Baum wurde im Rahmen des Antrags vom Boden aus besichtigt. Sofern weiterhin Sicherheitsbedenken bestehen, sollte ein anerkannter Baumsachverständiger beauftragt werden, der mit genaueren Untersuchungen eine bessere Bewertung vornehmen kann. Die Verantwortung, die Haftung und die Versicherungspflicht bleiben beim Eigentümer.”

    Mit dieser Formulierung gesteht die Stadt Ahrensburg ein, dass sie hier ein Urteil gefällt hat, das womöglich falsch ist und dass es “bessere Bewertungen” gibt. Es handelt sich hier lediglich um eine BEGUTACHTUNG PER AUGENSCHEIN . Dazu reicht es aus, wenn der Gutachter sich den Baum aus einigen Metern Abstand einmal kurz angeschaut hat. Obwohl die Stadt einräumt, dass die von ihr gewählte Methode nicht ausreichend ist, verbietet sie die Fällung des Baumes.
    Will der Grundeigentümer gegen diesen Bescheid Einspruch erheben, dann muss er das nachholen , was die Stadt nicht geleistet hat: Er muss “eine bessere Bewertung vornehmen” , d.h. er muss ein wissenschaftlich fundiertes Gutachten vorlegen, dass der Baum geschädigt ist. Eine solche gutachterliche Bewertung kann den Grundeigentümer schnell einmal ein paar tausend Euro kosten. Die Stadt kann also mit einem derartigen Vorgehen erst einmal jeden Fällantrag ablehnen, ohne selbst irgendein Risiko einzugehen. Selbst wenn der Grundeigentümer der Stadt irgendwann nachweisen würde, dass die Bewertung der Stadt falsch war, dann könnte die Stadt ein Gegengutachten durch Herrn Müller erstellen lassen, um dieses Gutachten ds Eigentümers wieder in Frage zu stellen.
    Um es noch einmal zusammenzufassen: Die Stadt bewertet mit einer unzureichenden Methode, übernimmt dafür keinerlei Verantwortung und wälzt sämtliche Verantwortung auf den Eigentümer ab.
    Angesichts dieser Bewertungspraxis sollte man jedem Ahrensburger Grundeigentümer den Rat erteilen, einen Baum abzusägen, bevor er überhaupt unter die Baumschutzsatzung fällt.

  10. Petra

    Und wenn die Stadt sich geirrt hat und Herr Dzubillas Kiefer irgendjemand irgendwann auf den Kopf fällt, wer ist dann verantwortlich? Herr Dzubilla!

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Vor Gericht würde die Stadt sich auf ihre Baumschutzordnung beziehen. Ich mich auf das Strafgesetzbuch, womit ich den Fall vor ein Strafgericht bringen würde. Denn ich bin sicher, dass derjenige, der vorsätzlich, also ohne eine notwendige eingehende Prüfung dazu beigetragen hat, dass einer anderen Person ein Schaden zugefügt werden kann, dafür strafrechtlich haften muss. Denn: Verordnungen sind keine Gesetze und können so oder so ausgelegt werden. Und noch zur Klarstellung: Der alte Baum wirft bei starkem Wind nicht nur seine toten Äste ab, sondern auch gesunde, die wie Glas brechen. Womit ein Abschneiden toter Äste gar nichts nützen würde, Herr Richter (mit “Richter” meine ich sowohl den Strafrichter als auch Jan Richter).

      Okay, ich bin kein Jurist. Aber vielleicht meldet sich ja ein solcher zu diesem Thema?

  11. Frieda B.

    Hallo Herr Dzubilla,
    Da ich das Gutachten kenne, kann ich auch hier eine Antwort versuchen, obwohl ich nicht Juristin bin. Die Stadt schreibt: “Nur bei erkennbaren Schäden und daraus resultierenden Gefahren muss reagiert werden.” Jetzt könnte man natürlich zurückfragen, was im Rahmen einer Begutachtung per Augenschein als “erkennbarer Schaden” einzustufen ist. Ich denke mal , das hängt damit zusammen, ob der Gutachter kurzsichtig ist oder nicht.
    Ich wünsche Ihnen ein möglichst sturmfreies Wochenende
    Frieda

  12. Hans-Peter

    Die Anhaltspunkte aus dem Gutachten (“Die Beurteilung der Kiefer ist keine gutachterliche Bewertung”) lassen darauf schließen, dass die Anwendung der Baumschutzsatzung durch die Stadt generell rechtswidrig ist. Dazu müssten weitere Bescheide überprüft werden, weil nur so geklärt werden kann, ob das bei Herrn Dzubilla angewandte Verfahren (“Der Baum wurde … vom Boden aus besichtigt”) standardmäßig zur Anwendung kommt. Selbstverständlich können derartige Fragen nur von einem unabhängigen Juristen und nicht vom Stadtjustiziar abschließend geklärt werden. Der Stadtjustiziar ist ja schließlich der Kollege, wenn nicht sogar der Vorgesetzte der Mitarbeiter der Umweltabteilung.

  13. Anne Frey

    Hallo Herr Egan,
    hiermit nehme ich Bezug auf Ihren Kommentar vom 14.10. Das Katastrophenszenario, das Sie heraufbeschwören, kann ich so nicht nachvollziehen. Wir müssen davon ausgehen, dass die meisten geschützten alten Bäume in der Folge von Bauanträgen bzw. Baumaßnahmen gefällt werden und nicht aufgrund von Anträgen, wie dem von Herrn Dzubilla. Genauere Zahlen dazu werden hoffentlich bald von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
    In Ahrensburg werden die Grundstücke immer kleiner und die Häuser, die darauf stehen, immer größer. Auf derartigen Grundstücken hat meistens gerade noch einmal ein Kleinbaum Platz. Aber in der Regel waren auch diese nachträglich geteilten Grundstücke früher einmal große Grundstücke mit altem Baumbestand. Ich kann es hier im Waldgut Hagen immer wieder selbst verfolgen, wie im Rahmen von neuen Baumaßnahmen regelmäßig geschützte Bäume gefällt werden. Gehen Sie mal durch die Straßen, in denen die Nachverdichtung schon weit fortgeschritten ist, und Sie werden feststellen, dass es dort kaum mehr große alte Bäume gibt.
    Sie können das Rad nur zurückdrehen, wenn Sie die weitere Nachverdichtung in Ahrensburg zukünftig unterbinden. Aber genau diese Nachverdichtung ist ja politisch gewollt und bestimmt sinnvoller als die Erschließung immer neuer Wohngebiete. Die Zahl der Fällanträge wie der von Herrn Dzubilla dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach verschwindend gering sein im Vergleich zu den Fällungen, die in der Folge von Bauanträgen auftreten. Auch hier wäre genaues Zahlenmaterial von Seiten der Verwaltung wünschenswert.
    Ich bin der Meinung, dass die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wird, wenn bei einem Bauantrag ohne Weiteres geschützte Bäume gefällt werden dürfen, während bei einem Antrag wie dem von Herrn Dzubilla die Messlatte für eine Fällung extrem hoch gehängt wird. Zudem haben mehrere Kommentatoren bereits darauf hingewiesen, dass das hier angewandte Untersuchungsverfahren offensichtlich ein hohes Maß an Unsicherheit mit sich bringt.
    Der Weiteren möchte ich an Sie und natürlich auch die anderen Stadtverordneten eine Frage richten, die in diesem Blog auch bereits von anderen Kommentatoren gestellt wurde. Ich beziehe mich auf §2/4 der Baumschutzsatzung:
    “Die Satzung findet keine Anwendung bei Kern- und Steinobstbäumen, Birken, Pappeln, Lärchen, Tannen und Fichten…”
    Da es keine Erläuterungen zu dieser “Satzung zum Schutz der Bäume in der Stadt Ahrensburg” gibt, bleibt für mich bis heute unklar, warum ein Teil der Bäume geschützt ist, andere Bäume jedoch von diesem Schutz ausgenommen werden. Wie ich bei der Lektüre dieses Blogs feststellen konnte, bewegt diese Frage auch andere Leser dieses Blogs und vermutlich auch viele andere Bürger, ohne dass sie darauf bisher eine Antwort bekommen hätten.
    Über Ihre baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Auch ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und sende
    Viele Grüße
    Anne Frey

  14. Gärtner

    Um es auf den Punkt zu bringen: Kein Stadtverordneter kann das bestehende Baumkonzept der Stadt Ahrensburg befürworten, ohne sich fragen zu lassen, ob er/sie das im Ernst meint. Die Verordnung macht keinen Sinn und ist schon lange überholt. Ein Stadtverordneter, der immer noch stur dahinter steht, darf sich nicht wundern, wenn der Bürger ihm einen Vogel zeigt. Oder er/sie liefert eine stichhaltige Begründung für seine Entscheidung und erklärt den Unterschied zwischen Linde und Birke, Kiefer und Lärche. Was ja auch Pflicht ist bei Entscheidungen in diesem vereidigten (!) Amt ist, wo im Interesse von Menschen entschieden werden soll. Und mit Verstand für die Sache.

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