Mogelpackungen sind ein Fall für die Verbraucherzentrale. Weil bei einer Mogelpackung weniger Inhalt ist, als der zahlende Kunde es von außen erwarten darf. Wobei der Preis nicht herabgesetzt wurde. Und so eine Mogelpackung ist das Hamburger Abendblatt mit seiner ehemaligen „Regionalausgabe Stormarn“: Hier ist der redaktionell Stormarnteil seit Jahren mehr und mehr geschrumpft; aber der Leser muss denselben Preis für die Zeitung bezahlen, welcher sich im Laufe des Schrumpfungsprozesses sogar noch erhöht hat.
Schauen Sie sich mal die zwei Stormarn-Seiten von heute an! Sie erfahren dort, dass ein Antiquitätenhändler in Oststeinbek in der Krise ist. Wohlgemerkt in Oststeinbek, also dem Antiquitätenzentrum im Kreis Stormarn. Außerdem schnappt die Polizei in Barsbüttel vier Autofahrer ohne Führerschein. Und im Waldhaus in Reinbek gibt’s ein Sechs-Gänge-Menü.
Danach folgt dann eine halbe Seite im Stormarnteil, die überschrieben ist: „Hamburg ist zum Verlieben.“ Und der Stormanteil ist zum Verarschen. Meine Frage lautet: Warum fällt der Verbraucherzentrale diese redaktionelle Mogelpackung nicht auf…?! Weiterlesen










