Wenn ein Autofahrer sich im Verkehr rüpelhaft benimmt und wider die Verkehrsordnung verfährt, dann kann man sich die Kfz-Nummer notieren und den Fall nachverfolgen. Und das ist auch gut so, zumal dann, wenn man dabei selber geschädigt worden ist.
Was aber ist, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer, nämlich ein Radfahrer sich im Verkehr rüpelhaft benimmt, im Dunkeln ohne Beleuchtung fährt und vielleicht sogar in Schlangenlinien über die Straße eiert, nachdem er aus einer Kneipe gekommen ist?
Kann man, zumal wenn man dabei geschädigt wurde, den Radfahrer anhalten und ihm sein Papier (sprich: Personalausweis) abnehmen, um Namen und Adresse zu notieren? Nein, natürlich darf man das nicht, wenn es nicht freiwillig passiert. Und somit wird der Radfahrer lallend grinsend weiterfahren. Und selbst wenn es weitere Zeugen gibt, nützt es wohl wenig, wenn die Person auf dem Fahrrad nicht bekannt ist. Weiterlesen












