Klicken Sie doch einmal zurück und lesen Sie meinen Beitrag vom 11. Februar 2018, wo ich frage: Ist Schloss Ahrensburg eigentlich geschützt? Und wenn Sie das gelesen habe, dann kann ich es hier und heute ergänzen mit dem Hinweis: Die Ahrensburger Schlossherrin Dr. Tatjana Ceynowa hat der Firma Niederegger soeben per Anwalt untersagen lassen, eine Marzipantorte herzustellen und zu verkaufen mit der Darstellung von Schloss Ahrensburg. Und warum? Weil die Firma das ungefragt und ohne Lizenzzahlungen tun wollte. Was Niederegger in Vergangenheit bereits getan hat, nämlich unser Heiligtum in Marzipan zum Verzehr anzubieten.
Die Frage, ob auf dem Schloss ein Urheberrecht liegt, habe ich also schon in Vergangenheit aufgeworfen. Normalerweise ist es so: Wenn der Urheber schon 70 Jahre lang unter der Erde weilt, dann ist das Kulturgut, das er geschaffen hat, urheberrechtsfrei. Wer aber war der Urheber vom Ahrensburger Schloss…? Tot ist er auf jeden Fall, und zwar über 70 Jahre.
Und dann gibt es noch die Möglichkeit, das Schloss als Werbemarke eintragen und schützen zu lassen. Dann kann man es in Lizenz für Produkte vergeben und dafür abkassieren. Und sollte das bei unserem Schloss der Fall sein: Wem gehört die Marke Ahrensburger Schloss? Weiterlesen