Ich bekam gestern von der Stadt Ahrensburg (FD Leitung Kommunalverfassungsrecht / Gremien / Wahlen) die „Rechtliche Prüfung zur Fertigung von Lichtaufnahmen während der Stadtverordnetenversammlung“. Schon das Wort „Lichtaufnahmen“ ist
kurios, denn eine solche Vokabel habe ich nicht einmal in meinem großen Duden gefunden, der immerhin 20 Bände umfasst.
Allerdings: Ich kenne tatsächlich eine Lichtaufnahme. Sie passierte damals im alten Schilda, wo die Bürger das Licht in Bottichen und Säcken aufnahmen, um es ins Innere des Rathauses zu tragen, wo man vergessen hatte, die Fenster einzubauen. Und mit dieser Lichtaufnahme wären wir dann auch schon im Rathaus der Stadt Ahrensburg!
Aber Scherz beiseite, denn dazu ist der Sachverhalt viel zu ernst! Die rechtliche Prüfung eines Fotografierverbots wurde unterzeichnet mit „gez. Reuter“, sodass ich davon ausgehe, dass Reuter (m/w/d) berechtigt ist, rechtliche Gutachten im Namen der Stadt Ahrensburg herauszugeben. Und veröffentlicht wurde die „rechtliche Prüfung“ sogar auf der städtischen Homepage von Ahrensburg und ist damit weltweit abrufbar.
Das Schriftstück von Reuter (m/w/d) ist dreiseitig, und zwar zweiseitig in der Form und abseitig vom Thema. Ich bin kein Jurist, meine lieben Mitbürger, aber wenn Reuter ein Studium der Juristerei bis zum Abschluss absolviert hat, dann fresse ich eine Schweinebacke mit Grünkohl aus der Dose!
Ich habe das gesamte Gutachten der Stadt an den Rand gestellt, damit jeder Bürger selber lesen kann, was dort von der Stadtverwaltung so alles fabuliert worden ist. Und ich verspüre absolut keine Lust, den gesamten Wortlaut bis ins Detail zu glossieren kommentieren, sondern ich beschränke mich nur auf das Wesentliche, nämlich auf die Begründung der Stadt, warum der Bürgervorsteher allen Journalisten in der Stadtverordnetenversammlung wider Presserecht und Grundgesetz das Fotografieren verboten hat. Hierzu meine Anmerkungen zum Kern des Reuter-Papiers: Weiterlesen











