Lange Zeit hatte die Flora-Apotheke ihre verbotene Werbung kostenlos auf der Homepage der Stadt Ahrensburg geschaltet. Nachdem ich mehrfach darauf hingewiesen habe, ist diese Werbung für Schüßler-Salze jetzt nicht mehr zu finden. Immerhin etwas.
Doch nun lese ich im MARKT eine redaktionell aufgemachte Werbung für eben die Flora-Apotheke und deren Schüßler-Salze. Zum einen ist das unlauter vom MARKT, da diese Werbung nicht als “Anzeige” gekennzeichnet ist. Und zum anderen verstoßen Apotheke und Anzeigenblatt geben die Arzneimittelgesetze.
Da für homöopathische Arzneimittel keine Angabe einer therapeutischen Indikation erfolgen darf, ist es ein Vergehen, wenn im Text vom MARKT die Rede ist “über Wirkstoffe nach Dr. Schüßler bei Wechseljahrsbeschwerden” mit dem Hinweis: “Es werden die Symptome der Wechseljahre besprochen und wie man biochemisch und homöopathisch unterstützen kann”.
Obwohl der Herr Apotheker das weiß und die redaktionelle Anzeigenabteilung vom MARKT es ebenfalls wissen muss, verstoßen sie gegen Gesetze. Und sind nun bestimmt empört darüber, dass ich diese Missetat veröffentliche.