Heute tagt der Bau- und Planungsausschuss im Gedächtnishaus von Peter Rantzau (1535-1602). Hierzu weise ich auf Punkt 8 der Tagesordnung hin und also lautend: “Ablösung eines Kfz-Stellplatzes für ein Neubauvorhaben in der Hamburger Straße”. Und weil das ein Thema von allgemeinem Interesse sein dürfte, bringe ich es hiermit auf Szene Ahrensburg.
Also folgender Tatbestand: Ein Bauherr in der Hamburger Straße ist nicht in der Lage, alle geforderten Kfz-Stellplätze auf seinem Baugrundstück zu erstellen bzw. per Baulast auf einem nahegelegenen Fremdgrundstück gesichert nachzuweisen. Dafür kann er mit der Stadt einen Ablösungsvertrag abschließen, was bedeutet: Der Bauherr zahlt für einen nicht hergestellten Stellplatz eine Summe von 33.000 Euro an die Stadt.
Doch wer nun denkt, dass die Stadt mit dem eingenommenen Betrag für einen Stellplatz an anderer Stelle sorgen muss, der glaubt auch, dass Graf Schimmelmann ein Helfer der Menschheit gewesen ist. Wir erfahren aus dem Antrag des Bürgermeisters:
Der Geldbetrag nach Abs.1 ist zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen, zur Modernisierung und Instandhaltung öffentlicher Parkeinrichtungen oder zur Herstellung und Modernisierung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen für den öffentlichen Personennahverkehr, die den Bedarf an Parkeinrichtungen verringern, zu verwenden. Weiterlesen