Wie ich schon mehrfach auf Szene Ahrensburg veröffentlicht habe, muss Werbung in den Medien als Werbung gekennzeichnet sein mit dem Hinweis “Anzeige”. Das gilt für Print-Medien genauso wie für Online-Portale und ist gesetzlich vorgeschrieben. Und ganz besonders wenn die Werbung redaktionell gestaltet ist, muss sie eindeutig als Anzeige deklariert sein.
Ich komme damit zum Stormarner Tageblatt. Dort fand ich online den Hinweis: “Das könnte Sie auch interessieren”. Und dazu war ein Foto abgebildet mit einem Mann, der irgendwelches Papier sortiert, das offensichtlich wie Geldscheine wirken soll. Und darunter stand geschrieben: “Private Krankenkassen verschweigen: Wer in Deutschland 55+ ist, hat Anspruch auf Beitragssenkung”. Und oben links am Rand des Fotos war der Hinweis “Anzeige” zu erkennen – siehe die Abbildung! Weiterlesen