Am 28. April 2017 habe ich Ihnen berichtet, dass die Stadt Ahrensburg, vertreten durch den Bürgermeister, von mir 10 Euro haben möchte, will ich beschuldigt werde, “am 21.04.2017 um 09.45 Uhr in 22926 Ahrensburg, Kl.-Gr.-Str. Stichstraße BBH als Führer des PKW Audi, amtl. Kennzeichen … folgende Ordnungswidrigkeit(en) gegangen zu haben: Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein.”
Da mir nicht bekannt war, was „Kl.-Gr.-Str. Stichstraße BBH“ meint, habe ich gegen den Bescheid umgehend Einspruch eingelegt und um nähere Auskunft gebeten. Und dabei habe ich auch die Frage gestellt, wieso die Überwachungskraft 15 der Stadt Ahrensburg so sicher ist, dass ich das Fahrzeug auf den Parkplatz geführt habe und nicht meine Frau, die auch damit in der Stadt unterwegs ist. Weiterlesen