Meeting im Stall: Stadtverordnetenversammlung in der Reithalle 🏇🏼

Zwei große Ereignisse liegen in diesem Jahr noch vor uns, als dieses sind: Weihnachten & Stadtverordnetenversammlung. Wann das Weihnachtsfest gefeiert wird, muss ich Ihnen wohl nicht berichten; und die Stadtverordnetenversammlung geht am 24. November 2025 über die Bühne, wobei auf der Bühne im Marstall nur der Bürgervorsteher und der Bürgermeister samt Gefolge sitzen, währen die Stadtverordneten davor Platz nehmen – natürlich wie immer mit ihrer Kehrseite zu den Bürgern, was man auch als symbolisch für Politiker nach ihrer Wahl bezeichnen kann.

Nebenstehend die Tagesordnung. Und wie immer der Hinweis: „Fragen, Vorschläge und Anregungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der Email-Adresse gremien@ahrensburg.de einzureichen.“ Und den wichtigen Hinweis, dass Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung nicht gestattet sind, wird der Bürgervorsteher erwartungsgemäß bei der Eröffnung der Versammlung abgeben, um die Presse- und Informationsfreiheit zu beschneiden.

Apropos: Der Grund für das Fotoverbot stammt aus der Zeit, da der verstorbene CDU-Stadtverordnete Roland Wilde (1950-2022) als Bürgervorsteher die Sitzung geleitet hat. Damals hatte ich im Foto festgehalten, wie zwei Stadtverordnete abgestimmt haben, wo sie sich ihrer Stimmen hätten enthalten müssen, weil sie in einem Interessenkonflikt gestanden haben. Und weil solche Beweisfotos unerwünscht sind, wurde ein allgemeines Fotoverbot verhängt, das der grüne Bürgervorsteher Benjamin „Blümchen“ Stukenberg anstandslos von seinem Vorgänger Roland Wilde übernommen hat. (Hinweis: Für Pressezeichner und Karikaturisten gilt das Verbot nicht.😎)

So, und nun werde ich meine Fragen an den Bürgermeister im Rahmen der Einwohnerfragestunde vorbereiten, auf die Eckart Boege sich schon heute freuen kann, weil er damit Gelegenheit bekommt, über gewisse Geschehnisse und Gepflogenheiten in unserer Stadt nachzudenken, zumal ihm die „Presse“ solche direkten Fragen nicht stellt. 🙉🙈🙊

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 13. November 2025

2 Gedanken zu „Meeting im Stall: Stadtverordnetenversammlung in der Reithalle 🏇🏼

  1. H.J. Lange

    Lieber Herr Dzubilla,
    das Fotografier-Verbot gilt auch nicht für Augenzeugen.
    Exemplarisch Ihr oberes Beweisfoto zeigt den Augenblick, in dem der betreffende und stadtbekannte SPD-AWO-Stadtverordnete (ganz rechts vor der Wand) gegen die Gemeindeordnung (GO) verstoßen hatte – nicht hätte mit abstimmen dürfen.
    Ich erlaube mir zu ergänzen:
    Als damals persönlich anwesender Gast der Versammlung hatte ich Sie, Herr Dzubilla, wenige Augenblicke vorher auf den zu erwartenden Verstoß gegen die GO aufmerksam gemacht und dann Ihr Fotografieren miterlebt. (Ihr Foto stellt ein „Zeitdokument“ dar)

    Es muss zwingend unterstellt werden, dass der hier diskutierte Verstoß gegen die GO auch vom damaligen Versammlungsleiter bemerkt worden war – das verlangt sein Job. Tatsächlich hatte er den offensichtlichen und offen sichtbaren Verstoß nicht korrigiert.
    Er hatte damals die heute heftig öffentlich diskutierte Politik- bzw. Demokratie-Verdrossenheit gefördert – durch Foto, Augenzeuge und Ergebnisprotokoll belegt.
    Tatsächlich hatte der heutige Versammlungsleiter versucht, derartige Verstöße durch ein
    Fotografier-Verbot zu überdecken. Augenzeugen kann er dadurch nicht erblinden.

    Die Ev.-luth. Kirchenleitung ist da schon erheblich weiter:
    Denn sie duldet im Kirchenblatt Nr. 120 Seite 3 bereits die systematische Verwendung Neuer Regeln:
    Gemeint ist die pastorale und politisch korrekte Erfindung -einer neuen „G*tt“-.
    Motto:
    Passen mir die alten Regeln nicht mehr,
    bastele ICH mir neue und passende Regeln
    und gegebenenfalls auch gleich einen neuen Regelgeber G*tt dazu.
    „Das merkt doch keiner.“
    HJL

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    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Lieber Herr Lange –

      Bürgervorsteher Benjamin Blümchen weiß garnicht, was er verkündet. Wenn ich fotografieren will, dann kann ich das aus meinem Knopfloch heraus machen mit einer Minikamera, genauso wie mit einem Kugelschreiber mit Kamera oder einer Brille mit eingebauter Kamera. Und wenn ich das Foto veröffentliche, dann ist es Blümchen, der mir beweisen muss, dass ich es gewesen bin, der wider sein Verbot fotografiert hat.

      Mehr noch: Wenn ich erkennbar fotografiere, weil mein Foto ein wichtiges Beweisfoto für unerlaubtes Tun von Politikern ist, dann kann auch der Bürgervorsteher nichts dagegen unternehmen. Und Journalisten das Fotografieren bei einer öffentlichen Versammlung zu verbieten, das mag in Russland oder in der Türkei möglich sein, aber in Deutschland haben wir ein Grundgesetz, wonach so etwas grundsätzlich nicht erlaubt ist.

      Und noch etwas: Blümchen hat mich aufgefordert, das Foto von Stern zu entfernen wegen Verletzung von Persönlichkeitsrecht. Wie kann der Mann sich fremdes Persönlichkeitsrecht aneignen?

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