Am 31. Oktober ist Reformationstag, der Tag, den die Christen der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde im Gedenken an den Gründer ihrer Kirche feiern: Dr. Martin Luther. Andere Menschen dagegen betreiben am selben Tag das Spektakel Halloween. Aber – und nun kommt’s! – die Evangelisch-Lutherische Kirche in Ahrensburg feiert am Reformationstag in der Schlosskirche schon wieder Halloween wie sie es bereits am 31. Oktober 2024 getan hatte.
Ich habe im vergangenen Jahr darüber mehr als einen Blog geschrieben und als Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche mein Missfallen über das Grusical im Gotteshaus geäußert. Ergebnislos. Auch in diesem Jahr findet in der Schlosskirche wieder Halloween statt – siehe die Abbildung links! Und der Kirchengemeinderat verhindert diesen Unfug nicht, sondern gibt den Pfaffen offenbar Süßes statt Saures.
Und ich habe eine Anregung für die Kirchenvertreter: Wie wäre es denn am Heiligen Abend mit einer “Holy Horror Night” in der Schlosskirche?! Hierfür habe ich schon einen Plakatentwurf gegestaltet, den der Kirchengemeinderat drucken und in der Stadt verbreiten lassen kann – wenn Sie bitte mal einen Blick nach rechts werfen wollen!
Diese Party am Heiligen Abend wird voll abgehen und Besucher in die Schlosskirche locken, die mit Kirche und Religion sonst nix am Hut haben.
Ausgangs eine Metapher und also lautend: Wer seinen Goethe in Erinnerung hat, der erinnert sich auch an Doktor Faust. Und dessen Gier nach mehr Erkenntnis und mehr Lust macht es ihm unmöglich, den Moment zu genießen. Deshalb schließt er einen Pakt mit Mephistopheles, dem Teufel: Sollte der Gehörnte es so weit bringen, dass Faust einen glücklichen Augenblick festhalten wolle, dann erhält er Fausts Seele.
Apropos verleugnen: War da nicht schon mal ein gewisser Judas……? 😉
Zur Intransparenz des Kirchengemeinderates KGR
Die unterste Entscheidungsebene der evangelisch-lutherischen Kirche hier in Norddeutschland nennt sich “Kirchengemeinderat” (KGR). Deren Mitglieder werden aus Sicht der vermeintlich nach weltlich-demokratischen Regel wählenden Gemeindemitglieder gewählt.
Tatsächlich werden aber einige KGR-Mitglieder aus dem Kreis der Pastorenschaft nach kirchlichen Regel hinzu-bestimmt und Punkt.
Werden also vom “Kirchengemeinderat” Unsinnigkeiten geduldet – wie beispielsweise “Halloween in der Schloßkirche am Reformationstag” oder eine Pastorin verkündet vieltausendfach und sog. politisch korrekt, GOTT gehöre dem weiblichen Geschlecht an und müsse deshalb “G*tt” geschrieben werden – dann duldet diese Unsinnigkeiten die Summe aller Mitglieder des KGR.
Da der KGR aber die Auskunft über derartiges Abstimmungsverhalten der einzelnen KGR-Mitglieder den nachfragenden Gemeindemitgliedern verweigert, können die Gemeindemitglieder bei der nächsten Wahl zum KGR die Kandidatinnen nicht anhand ihres bisherigen Abstimmungsverhaltens beurteilen.
Das führt von Wahl zu Wahl zu immer mehr Intransparenz – wie bereits in der Vergangenheit leidvoll dokumentiert. Gesteigert durch die nicht demokratisch wählbare Pastorenschaft und deren vergleichsweise kurzes Verbleiben am Predigtort Ahrensburg.
Der vorletzte Gläubige.