Stormarnschule, suspendierte Schuldirektorin und ihre Pension: Ein Abendblatt-Redakteur ist zurückgerudert

Wenn Sie einmal zurückblicken wollen auf meinen Blog vom 8. Februar 2026, dann lesen Sie dort meine Kritik an der Berichterstattung vom Abendblatt Stormarn im Fall der suspendierten Schulleiterin der Stormarnschule. Ich habe in meinem Blog moniert, dass Redakteur Moritz Werner die Tatsachenbehauptung aufgestellt hatte: „Ehemalige Direktorin verliert jetzt auch ihre Pension“. Und mein diesbezüglicher Kommentar hatte Wirkung in der Abendblatt-Redaktion gezeigt; die umgehend korrigierte Überschrift lautete dann: „Ehemalige Schulleiterin könnte jetzt Pension verlieren“ – siehe die Abbildungen links! (Nein, eine Mail mit Dank von Moritz Werner für meinen sachdienlichen Hinweis auf seinen redaktionellen Lapsus habe ich nicht bekommen. 😉 )

Ja, liebe Leser, was man online leicht berichtigen kann, das ist auf totem Holz nicht mehr möglich – gedruckt ist gedruckt. Und so trägt der Bericht im gedruckten Abendblatt die ursprüngliche Überschrift – siehe die Abbildung rechts!

Und was macht Redakteur Moritz Werner aktuell? Der investigative Journalist recherchiert wie der Teufel, um die angeblichen Taten der ehemaligen Schulleiterin ans Licht der Stadt zu bringen. Vom gekauften Motorrad bis zum „Geld in der Keksdose“ reicht da die Berichterstattung. Und von einer Kamera, mit der allerdings auch Aufnahmen für die Schule gemacht worden sind, wie auch das Motorrad in der Schule untergestellt war.

Dass die Schulleiterin rechtmäßig suspendiert worden ist, lässt sich vermutlich nicht leugnen. Aber es geht für die Oberstudiendirektorin um etwas sehr viel Wichtigeres, nämlich um ihre Pension, die Moritz Werner ihr schon abgesprochen hatte, obwohl darüber gerichtlich noch gestritten wird. Und nun rudert der Redakteur kleinlaut zurück mit folgender Information:

„Laut Verwaltungsgericht könnte dies jedoch ein bis zwei Jahre dauern. Doch was passiert bis dahin mit der Pension der Ex-Schulleiterin? Die kurze Antwort ist: gar nichts. Dem Verwaltungsgericht zufolge gilt die Aberkennung des Ruhegehalts erst dann, wenn das Urteil auch rechtskräftig und das Verfahren abgeschlossen ist. Da sich die ehemalige Lehrerin bereits im Ruhestand befindet, ist davon auszugehen, dass sie derzeit Ruhegehalt bezieht und das auch mindestens bis Ende des Disziplinarverfahrens weiter tun wird.“

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 1. März 2026

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