Der MARKT berichtet an diesem Wochenende über einen angeblichen “Ahrensburger Erbrechtstag”. Der soll stattfinden im Schulzentrum Am Heimgarten. Aaaber: Es ist keine öffentliche Veranstaltung, wo jeder Bürger einfach so hingehen kann, sondern es handelt sich quasi um
eine geschlossene Gesellschaft: Nur wer seinen Namen und seine E-Mail-Adresse der BürgerStiftung Region Ahrensburg verrät, hat die Chance zur Teilnahme. Allerdings können nur Personen teilnehmen, wenn die Stiftung es erlaubt, indem sie die Teilnahme ausdrücklich bestätigt. Dann darf der Bürger, der sich schriftlich angemeldet hat, den “Ahrensburger Erbrechtstag” in der städtischen Schule besuchen.
Frage an Sie, liebe Mitbürger: Warum kann nicht jeder Bürger, der es möchte, am “Ahrensburger Erbrechtstag” teilnehmen, ohne dass er sich dem Veranstalter namentlich zu erkennen gibt? Hat das möglicherweise etwas mit Alter & Testament zu tun…? 😉
Was überhaupt ist dieser sogenannte “Ahrensburger Erbrechtstag”? Es ist eine Erfindung der BürgerStiftung Region Ahrensburg. Und warum schreibt der MARKT nichts
über die Protagonisten dieser Veranstaltung, nämlich über zwei Amtsrichter und den Direktor vom Amtsgericht Ahrensburg, der mit der Stiftung auch persönlich verbandelt ist…? Ist es nicht merkwürdig, über eine Veranstaltung zu informieren, ohne dass die dort Agierenden namentlich genannt werden? Ich kann mir allerdings vorstellen, dass die Geheimhaltung im Anzeigenblatt durchaus im Sinne der Gerichtsvertreter sein könnte. 😉
Auch über die Messe “Aktiv Leben” der BürgerStiftung hat der MARKT berichtet. Aber seltsam: Über die Besucher wurde kein Sterbenswörtchen geschrieben, zum Beispiel über die Beteiligung und ob die Menschen dort zufrieden gewesen sind. Nur ein einziger Besucher wurde namentlich genannt und gleich auf zwei Fotos abgebildet: Bürgervorsteher Benjamin Stukenberg, der dort als Werbekasper Schirmherr neben Stifter Eckstein vor die Kamera des Reporters getreten ist.
