Peterchens Mondfahrt: Was die WAB ohne Rücksicht auf Verluste zulässt

Welche Rolle spielt die WAB in der Ahrensburger Politik? Ich gebe zwei Möglichlichkeiten vor, als dieses sind: a) Die WAB spielt keine Rolle. Oder b) Die WAB spielt eine dubiose Rolle. Und damit Sie die Entscheidung selber fällen können, gebe ich Ihnen nur mal zwei Beispiele aus dem Programm und der Werbung dieser angeblichen “Wählergemeinschaft Ahrensburg für Bürgermitbestimmung” zur Kenntnis:

Schauen Sie mal auf die Abbildung links und lesen Sie, was der Fraktionsvorsitzende Peter Egan den Ahrensburger Bürgern versprochen hat! Und? Lässt die WAB es nun nicht zu, dass unser FFH-Gebiet Tunneltal zerstört wird durch den Bau der S4? Oder schauen die drei Herren und die eine Dame ohne Rücksicht auf Verluste zu, was die Bahn bereits in Angriff genommen hat…?

Und aus gegebenem Anlass komme ich noch einmal zurück auf die Kampagne der WAB, die diese Gemeinschaft gegen Bürgermitbestimmung damals durchgeführt hat, um den Bürgern diabolisch vorzumachen, dass das Rondeel zu einer Katastrophe werden würde, wenn wir beim Bürgerentscheid im JA stimmen würden. Wir haben aber mit NEIN gestimmt. Und alles, was heute auf dem Rondeel stört, das sind die Radfahrer, die dort ohne Rücksicht auf Verluste entlangbrettern als wären sie auf einem Sechstagerennen. Vielleicht sollte mal jemand zu einem Bürgerentscheid aufrufen, dass das Rondeel eine Oase der Erholung für die Menschen sein soll und keine Radrennbahn!

Fazit: Ich kenne keinen Stadtverordneten in Ahrensburg, der verlogener ist als Peter Egan. Corpora Delicti dafür finden Sie blogweise, wenn Sie den Namen “Peter Egan” in die Suchmaske von Szene Ahrensburg eingeben, den sie auch unter Edeka- und Kinofan finden.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 14. August 2025

7 Gedanken zu „Peterchens Mondfahrt: Was die WAB ohne Rücksicht auf Verluste zulässt

  1. Frank Fuchs

    Herrn Egan als verlogenen Stadtverordneten zu bezeichnen,
    finde ich sehr grenzwertig. Bei so einer Formulierung sollten
    Sie aufpassen, dass das keine rechtlichen Konsequenzen für
    Sie hat. Dass es zuweilen zwischen dem was er gesagt hat,
    und dem, was er dann umgesetzt hat, gewisse Dissonanzen
    gibt, ist sicher nicht zu bestreiten.
    Aber dieser Tatbestand gilt für fast alle Stadtverordneten.
    Ich denke, das Grundproblem bei Politikern und auch bei
    Kommunalpolitikern ist, dass diese Leute weder eine
    Qualifikation noch Sachverstand haben müssen.

      1. Frank Fuchs

        Ich würde es auch nie anzweifeln, das Sie für Ihre Behauptungen
        keine Beweise haben. Aber jemanden persönlich als verlogen zu
        bezeichnen, ist schon eine starke Wortwahl.
        Jemanden als „verlogen“ zu bezeichnen ist nicht per se strafbar,
        aber es kann unter bestimmten Umständen als Beleidigung
        oder üble Nachrede strafrechtliche Konsequenzen haben.
        Beleidigung § 185 StGB und / oder Üble Nachrede § 186 StGB
        Ob es tatsächlich strafbar ist, hängt davon ab, ob die Aussage
        als Tatsachenbehauptung oder als eine reine Meinungsäußerung
        gewertet wird. Aber ich denke, diese Tatsachen sind Ihnen als
        Blogger sicherlich bekannt. Ich erinnere nur an einen bayerischen
        Rentner, der Robert Habeck als Schwachkopf bezeichnet hat, ein
        paar Tage später gab es eine Hausdurchsuchung durch die Polizei.
        Nun ist Herr Egan sicherlich nicht mit Herrn Habek vergleichbar.
        Obwohl man zuweilen bei beiden an deren kognitiven Fähigkeiten
        zweifeln kann. Es wäre ja schade, wenn Sie uns als gut informierter
        Blogger abhandenkommen würden.

  2. Stiller Beobachter

    Formalbeleidigungen sind besonders krasse Schimpfwörter, zu denen nach Ansicht des BayObLG die Bezeichnungen als „schwul“ noch „Lügner“ nicht zählen.

    1. Frank Fuchs

      Bei den Bayern ticken die Uhren halt anders.
      Die haben ja auch eine andere Sprache.
      Warum nicht auch andere Gesetze?
      Aber ein Gericht in Norddeutschland muss sich
      nicht zwingend an die Auffassung des BayObLG halten.

  3. Ahrensburger

    Wenn nicht mal die WAB die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und selbstverständlich auch die der Gewerbetreibenden vertritt, wer dann?

    Was bedeutet WAB?
    Wählergemeinschaft Ahrensburg für Bürgermitbestimmung

    Auf der Homepage der WAB steht:
    (….) die WAB versteht sich als Organ, um Ahrensburgs Bürgern Gehör und Einfluss in der Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung zu verleihen, ohne sich einer Partei anzuschließen.

    Darf ich Sie, sehr geehrte Abgeordnete der WAB daran erinnern?

    Bitte tun Sie, was Sie sagen (bzw. im Wahlkampf versprechen), und sagen Sie, was Sie tun.
    Nur dann sind Sie ernstzunehmen und haben eine Bedeutung für die Stadt.

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