Bürgermeister Eckart Boege: Stadt Ahrensburg stellt Dauerparkplätze für Campingmobile aus Hamburg und Lübeck kostenlos zur freien Verfügung 😫

Die Stadt Ahrensburg hat vor Jahren einen öffentlichen Parkplatz angelegt, und zwar in der Friedrich-Hebbel-Straße gegenüber Alfred-Rust-Saal und Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule (SLG). Dieser kostenlose Parkplatz ist eines der Standardthemen auf Szene Ahrensburg. Letzter Stand: Ich habe zur Einwohnerfragestunde am 23. Juni 2025 folgende Frage gestellt: 

“Bezüglich des Parkplatzes in der Friedrich-Hebbel-Straße hat mir der Bürgermeister eine mehrfach falsche Auskunft gegeben. Zum einen ist es unrichtig, dass es sich hier, wie er schreibt, um einen „Parkstreifen” handelt, sondern es ist ein Parkplatz, was ein erheblicher Unterschied ist. Der Bürgermeister behauptet außerdem fälschlicherweise, dass dieser Parkplatz keiner Vielzahl wechselnder Nutzer zur Verfügung gestellt werden soll, weshalb keine zeitlich befristete Parkregelung angeordnet werden kann.

Richtig ist: Auf dem Parkplatz in der Friedrich-Hebbel-Straße, der kein Parkstreifen ist, besteht ein begrenzter Parkraum, der einer Vielzahl wechselnder Nutzer zur Verfügung gestellt wird. Es sind nicht nur Autofahrer, die ständig zu den dortigen Wertstoffcontainern kommen, sondern es sind auch Besucher der Schule und des Alfred-Rust-Saales und nicht zuletzt viele Eltern, die gezwungen sind, ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen oder sie von dort abzuholen – womit ich nicht die berühmten “Eltern-Taxis” meine.

Meine diesbezügliche Frage: Wann wird für diesen Parkplatz, der von der Stadt an dieser Stelle nicht zufällig eingerichtet worden ist, endlich eine befristete Parkregelung angeordnet?

Mit Schreiben vom 25. Juni 2025 hat der Bürgermeister dazu wie folgt geantwortet:

“Öffentliche Parkflächen können entsprechend der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zeitlich befristet werden. Grundlage hierfür ist aber, dass das Erfordernis besteht, diese einer Vielzahl von wechselnden Nutzern zur Verfügung zu stellen. Dieses Erfordernis wird durch im Umfeld der Parkfläche befindliche Institutionen, Einrichtungen (u.a.) sowie Läden mit einer Vielzahl von Personen, die zu unterschiedlichen Zeiten diese mit einem kurzen dortigen Aufenthalt besuchen, hervorgerufen. Üblicherweise sind hiervon die Innenstädte betroffen, sodass dort Befristungen für die dortigen Parkflächen anzuordnen sind.

Im Umfeld der Parkfläche in der Friedrich-Hebbel-Straße befinden sich keinerlei der o.g. Institutionen, Einrichtungen oder Geschäfte, die diesen o.g. Parkverkehr erzeugen. Lediglich durch die Selma-Lagerlöff-Schule werden mehr Verkehre hervorgerufen. Diese Fahrzeugführer kommen aber nicht zu über den Tag wechselnden Zeiten, sondern, sowohl für den Schulbetrieb als auch zu den abendlichen Veranstaltungen, alle zu einem gemeinsamen Anfangszeitpunk. Der Parkraum wird also von allen Fahrzeugführern gleichzeitig benötigt. Folglich würde eine zeitliche Befristung des Parkplatzes hier keinen Sinn ergeben.

Für die Besucher der Schule stehen zwei schuleigene Parkplätze sowie der öffentliche Parkraum in der Friedrich-Hebbel-Straße in ausreichendem Umfang zur Verfügung.

Die von Ihnen angeführten Nutzer der Wertstoffcontainer benötigen keinen Parkplatz, da diese berechtigt sind, unmittelbar vor den Containern kurz an zu halten, um die Wertstoffe entladen und entsorgen zu können.

Auch Eltern, die ihre Kinder mit dem Fahrzeug zur Schule bringen und abholen, benötigen keinen Parkplatz, da die Kinder nur kurz ein- und aussteigen. Hierfür wird die Friedrich-Hebbel-Straße genutzt. Durch ihre ringförmige Verkehrsführung entsteht kein Begegnungs-verkehr und muss zum Verlassen nicht in Gänze umrundet werden. Die Kinder sind hierdurch nicht gefährdet. Durch die Wegebeziehung von der Friedrich-Hebbel-Straße abseits der Fahrbahn zum Wulfsdorfer Weg und den Fußgängerüberweg über den Wulfsdorfer Weg können sie die Friedrich-Hebbel-Straße sicher erreichen und verlassen. Eventuelle kurze Wartezeiten der Schüler auf ihre Eltern als auch umgekehrt sind in der Friedrich-Hebbel-Straße problemlos möglich.

Da das nachzuweisende Erfordernis sowie die Notwendigkeit den Parkraum zeitlich befristen zu müssen für die Parkfläche Friedrich-Hebbel-Straße nicht vorliegen, wird dort keine zeitliche Befristung für die Nutzung angeordnet werden.”

Der Blogger hat gelesen, gestaunt und erklärt dazu:

In der kommenden Einwohnerfragestunde werde ich den Leiter der Stadtverwaltung fragen: Was ist der Grund dafür, dass die Stadt Ahrensburg ausgerechnet an dieser Stelle einen kostenlosen Parkplatz für Dauerparker und Abstellplatz für Campingmobile gebaut hat?

Auf dem besagten Parkplatz werden dauerhaft Compingmobile abgestellt, die auch aus Hamburg und Lübeck kommen. Wie lange die dort abgestellt werden, lässt sich am Rasen erkennen: Die Stadtwerke werden hier beim Mähen behindert, weil die Fahrzeuge über den Rasen ragen. Ich bin sicher, dass damit städtische Vorschriften verletzt werden. Hier gucken die städtischen Überwachungskräfte offensichtlich weg. Und der Bürgermeister war vermutlich noch nie an diesem Ort. Sonst wüsste er, dass dort eine Apotheke ist. Und hier gibt es bestimmt auch Hallo-wach-Pillen, Herr Bürgermeister!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 30. Juni 2025

2 Gedanken zu „Bürgermeister Eckart Boege: Stadt Ahrensburg stellt Dauerparkplätze für Campingmobile aus Hamburg und Lübeck kostenlos zur freien Verfügung 😫

  1. Kassandra

    Er mag die Lübecker und Hamburger erkennbar lieber, der Ahrensburger Bürgermeister. Und warum gleiches Recht für alle, wenn es auch exklusiv für Unverschämte gelten kann.

    Oder in vier Wörtern: Zum Kotzen, Herr Boege!

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Dieser Bürgermeister zeichnet sich eben dadurch aus, dass er immer wieder erklärt, was nicht geht, anstatt dass er Lösungen bietet, wie es gehen könnte. Der Mann ist eben eine Fehlbesetzung im Ahrensburger Rathaus.

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