Ich komme noch einmal zurück auf den Bericht im heutigen Abendblatt Stormarn, wo über das zu klein gewordene Ahrensburger Rathaus geschrieben wird. Es steht dort nämlich, dass Mitarbeiterparkplätze rechtlich vorgeschrieben sind. Und weil ich von einem solchen Recht noch nie etwas gehört habe, da habe ich die kluge Frau Google befragt und zur Antwort bekommen: “Arbeitgeber haben in der Regel keine gesetzliche Verpflichtung, Parkplätze für ihre Mitarbeiter bereitzustellen.”
Hieraus resultieren meine Fragen: Hat sich Reporter Filip Schwen das nur ausgedacht und damit Fake News verbreitet? Oder gilt in der Ahrensburger Stadtverwaltung ein eigenes Gesetz mit Recht auf Mitarbeiterparkplätze…?
Ich werfe diese Fragen auf, weil ich mir vorstellen könnte, dass der Bürgermeister sich nur nach Ausweichquartieren für seine Mitarbeiter umschaut, wo diese auch Parkplätze zur Verfügung gestellt bekommen. Und das würde die Auswahl verkleinern und die Mietkosten entsprechend erhöhen, zumal wenn sich die Büroräume in der Innenstadt befinden, wo Tiefgaragenplätze nicht die Regel sind. Weiterlesen